Hier in NRW wäre das Ordnungsamt zuständig, da müssten diese Hunde auch ordnungsgemäß gemeldet werden, weil sie größer als 40 cm/schwerer als 20 kg sind. Diese Regelung gibt es allerdings nur in NRW und Brandenburg. Um welches Bundesland geht es denn?
Allerdings findet sich der Passus "Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt umherlaufen" auch in so ziemlich jeder Ortssatzung über Sicherheit und Ordnung, vielleicht mal auf der HP der betreffenden Gemeinde googeln.
Inzestverpaarungen sind in den meisten Rassezuchtvereinen verpönt oder verboten, allerdings wüsste ich keine gesetzliche Grundlage, wo man bei einem "Ups-Wurf" (der ja nicht verboten ist) Schwierigkeiten kriegen könnte.
Gruß
tessa
Allerdings findet sich der Passus "Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt umherlaufen" auch in so ziemlich jeder Ortssatzung über Sicherheit und Ordnung, vielleicht mal auf der HP der betreffenden Gemeinde googeln.
Inzestverpaarungen sind in den meisten Rassezuchtvereinen verpönt oder verboten, allerdings wüsste ich keine gesetzliche Grundlage, wo man bei einem "Ups-Wurf" (der ja nicht verboten ist) Schwierigkeiten kriegen könnte.
Gruß
tessa