Listenhund anschaffen, Vorbestraft

Suares

Hallo liebe Leute,
wahrscheinlich hängt euch das Thema schon aus den Ohren raus, aber ich hab ein paar Fragen und suche nach Tipps und Ratschlägen von Profis.

Zunächst etwas über die Grundsituation:
Ich bin 25 Jahre alt und wohne in Frankfurt am Main. Ich spiele schon seit langem mit dem Gedanken mir in etwa 1-2 Jahren einen Hund anzuschaffen.
Ich möchte noch warten bis ich ein gefestigten Tagesrhythmus habe und selbstverständlich brauche ich noch Vorbereitungszeit. Ich bin mit Hunden groß geworden, beherrsche den Umgang gut auch mit größeren Tieren, jedoch habe ich selbst noch keinen besessen.
Ich bin allerdings kein blauäugiger Teeny, der überstürzt an die Sache ran geht. Ich möchte mich in gründlich darauf vorbereiten einen Hund zu erziehen und bin bereit viel Zeit in das Tier zu investieren.
Da ich freier Dienstleister bin, kann ich mir meine beruflichen Termine frei wählen.

Jetzt zu meinem eigentlichen Anliegen:

Ich möchte mir (eigentlich) einen American Stafford Terrier holen. Ich bin fasziniert von dieser Hunderasse. Egal ob es ums Wesen geht, oder um die körperliche Beschaffenheit.
Allerdings kommt jetzt das Problem: Ich bin Vorbestraft. Und ja es geht hierbei um mehrere Gewaltdelikte.
Nein ich bin kein Aggressiver Mensch, kein Asozialer und nein ich möchte den Hund weder abrichten noch scharf machen, ich möchte den Hund als treuen Familienhund erziehen.

Ich möchte den Hund AUF KEINEN FALL, irgendwann wieder abgeben müssen, deswegen soll alles nach Regel und Gesetzt laufen bei der Geschichte.

Jetzt ist die Frage wie das rechtlich laufen kann. Wie ist das mit den Vorstrafen geregelt? Gibt es eine Frist in der keine Straftaten mehr begangen werden dürfen? Sowas wie, keine Verurteilungen in den letzten 5 Jahren?
Sind die Vorstrafen sehr entscheidend, wenn Wesenstest etc erfolgreich waren?
Werde ich mir jemals hier legal einen Amstaff halten dürfen?

Natürlich spiele ich auch mit dem Gedanken mich nach anderen Rassen umzuschauen, allerdings finde ich kein passenden Äquivalent zum Amstaff ohne Listeneintrag.
Ich bin vom Olde English Bulldogg etwas angetan, aber gibt es vielleicht noch andere Rassen die in Hessen nicht auf der Liste stehen, und eine denkbare Alternative wäre?

Allgemein wären einpaar Worte dazu nett.

Mit freundlichen Grüßen,
Suares
 
  • 29. März 2024
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Hi Suares ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ertsmal ist es positiv, das du so ehrlich bist. Ich kenne mich in Hessen nicht so gut aus, aber du brauchst ein Führungszeugnis und hier wird wohl eingetragen sein, das du wegen Gewaltdelikte vorbestraft bist. Wie lange so was in dein Führungszeugnis eingetragen wird, weiss ich nicht. Es hängt auch davon ab ob du als jugendliche oder Erwachsene deine Straftaten begangen hast.
Bekommst du kein Erlaubnis einen Listenhund zu halten, würde ich dir raten keins an zu schaffen, da das illegale Haltung von Listenhunden auch bestraft wird.
Bei Erlaubnis ein Listenhundes wird geprüft ob du geeigneit bist ein Listenhund zu führen. Bei Wesenstest wird der Hund geprüft ob der Hund für die Öffentlichkeit ein Gefahr darstellt.
 
Wie schon geschrieben, dein Führungszeugnis muss wieder sauber sein. Nach wie viel Jahren (3/5/10 Jahre) das der Fall ist, müsstest du ja selbst am besten wissen, richtet sich nach der Schwere deiner Delikte und der daraus folgenden Verurteilung. Vorher bekommst du keine Halteerlaubnis.
 
Ich glaube gelöscht werden die Einträge je nachdem ob sie mit Freiheitsentzug geahndet wurden nach 10 Jahren...sollte diese nach Jugendstrafrecht abgeurteilt worden sein, werden sie nicht ins PfZ eingetragen...beantrage für dich privat (das geht) das Zeugnis und wenn es nicht Blanko ist, kannst du es leider vergessen...und auch ich schliesse mich @Mama an...Hut ab vor deiner Ehrlichkeit :)
EDIT: Hier steht nochmal alles Wissenswerte drin

Nochmal Edit :D Hier steht alles zu den Fristen zur Löschung von Einträgen im Führungszeugnis...danach kannst du dir ja selber ausrechnen ob es dich betrifft oder nicht...
 
(...) Ich bin Vorbestraft. Und ja es geht hierbei um mehrere Gewaltdelikte.
Nein ich bin kein Aggressiver Mensch (...)

Nein nein, mehrfach verurteilte Gewalttäter sind in der Regel besonnene, friedliebende Menschen - was sonst?! :lol:

Sorry, aber das konnte ich mir aufgrund Deiner Aussage einfach nicht verkneifen. Das ist imho eine etwas - äh - abenteuerliche und verschönte Sicht der Dinge, aber das ist ja aktuell auch politisch opportun, Politik und Justiz machen es vor. Nun denn ...

Viel Erfolg bei der Hundesuche, so Du denn nun tatsächlich ein besonnener, friedliebender Mensch geworden bist. :hallo:
 
Nein nein, mehrfach verurteilte Gewalttäter sind in der Regel besonnene, friedliebende Menschen - was sonst?! :lol:

Sorry, aber das konnte ich mir aufgrund Deiner Aussage einfach nicht verkneifen. Das ist imho eine etwas - äh - abenteuerliche und verschönte Sicht der Dinge, aber das ist ja aktuell auch politisch opportun, Politik und Justiz machen es vor. Nun denn ...

Viel Erfolg bei der Hundesuche, so Du denn nun tatsächlich ein besonnener, friedliebender Mensch geworden bist. :hallo:


Finde ich persönlich äußerst daneben und kontraproduktiv jemanden so persönlich anzugehen , hättest Du dir wirklich sparen können!:dagegen:

LG Barbara
 
Hier soll es primär um den Hund gehen und nicht um meine Vorstrafen.
Hat alles seine Vorgeschichte, die allerdings nichts in diesem Forum verloren hat.
Also bitte ich euch auf die Frage einzugehen, und nicht auf meine Vorstrafen.
 
Hier soll es primär um den Hund gehen und nicht um meine Vorstrafen.
Hat alles seine Vorgeschichte, die allerdings nichts in diesem Forum verloren hat.
Also bitte ich euch auf die Frage einzugehen, und nicht auf meine Vorstrafen.

Das werde ich nicht tun. Aber da Deine Hundesuche in Bezug auf AmStaff und Co. in direkter Weise mit Deinen Vorstrafen zusammen hängt, wirst Du um das Thema nicht drum herum kommen - zumal nicht als verurteilter Gewalttäter. Und das wusstest Du auch, sonst hättest Du hier nicht so explizit gefragt bzw. das erst gar nicht erwähnt.
 
Hier soll es primär um den Hund gehen und nicht um meine Vorstrafen.
Hat alles seine Vorgeschichte, die allerdings nichts in diesem Forum verloren hat.
Also bitte ich euch auf die Frage einzugehen, und nicht auf meine Vorstrafen.

öh...du bist ja herzig...die Frage im Bezug auf deine Vorstrafen kamen doch von dir?
 
Was möglich ist/sein wird kann Dir vermutlich nur ein Jurist beantworten , der den genauen Sachverhalt, Urteile ,etc. , kennt.

Das Fragen hier kann kein relevantes Resultat bringen , fürchte ich.

LG Barbara
 
Ich würde einfach ins Frankfurter Tierheim fahren und die Leute dort Fragen. Sollten diese dir keine Antwort geben können, können diese dir garantiert den weiteren Weg erklären.
 
Wie war auch wieder der titel vom fred? Und man sollte die vorstrafen aussen vor lassen. Klaro.
 
aber meiner Meinung nach hast du mit den Vorstrafen in Hessen keine Chance legal einen AmStaff zu halten, weil du die " Zuverlässigkeit" einfach nicht belegen kannst.
 
Ich würde einfach ins Frankfurter Tierheim fahren und die Leute dort Fragen. Sollten diese dir keine Antwort geben können, können diese dir garantiert den weiteren Weg erklären.

Das würde ich persönlich nicht tun, die Reaktionen kann ich mir vorstellen (sicher wird nicht gerne an verurteilte Gewalttäter vermittelt). Ich würde den für mich neutraleren Weg wählen, das Geld investieren und einen Anwalt befragen. Der Erfolg in Bezug auf eine zukünftige Listenhundhaltung dürfte mäßig sein - aus bekannten Gründen - aber so hat man zumindest eine verlässliche und rechtssichere Antwort.
 
Du musst wohl oder übel warten, bis dein polizeiliches Führungszeugnis wieder sauber ist, vorher wird das nichts. Aber mal eine ganz andere Frage: die Kampfhundesteuer in Frankfurt am Main beträgt 900€ - kannst du dir das überhaupt leisten?
 
aber meiner Meinung nach hast du mit den Vorstrafen in Hessen keine Chance legal einen AmStaff zu halten, weil du die " Zuverlässigkeit" einfach nicht belegen kannst.
In dem Moment, in dem seine Vorstrafen aus dem Führungszeugnis gelöscht werden gehen die niemanden mehr etwas an - weder das Tierheim noch das Ordnungsamt. Und dann darf er auch wieder einen Staff legal halten.
Sollte er also z.B. mit 18-20 Jahren verurteilt worden sein, kann sich das Thema bereits erledigt haben.
 
In dem Moment, in dem seine Vorstrafen aus dem Führungszeugnis gelöscht werden gehen die niemanden mehr etwas an - weder das Tierheim noch das Ordnungsamt. Und dann darf er auch wieder einen Staff legal halten.
Sollte er also z.B. mit 18-20 Jahren verurteilt worden sein, kann sich das Thema bereits erledigt haben.
Habe mir diesen Link dazu nochmal angesehen:
IHier steht alles zu den Fristen zur Löschung von Einträgen im Führungszeugnis...danach kannst du dir ja selber ausrechnen ob es dich betrifft oder nicht...

Demnach werden nächstes Jahr meine Einträge aus dem Führungszeugnis gelöscht.
Dann passt das ja sehr gut, wenn ich mir den Hund eh ertst in 1-2 Jahren zulegen möchte.


Aber mal eine ganz andere Frage: die Kampfhundesteuer in Frankfurt am Main beträgt 900€ - kannst du dir das überhaupt leisten?

In der Nachbarstadt Offenbach zahlt man lediglich 90€ Jährlich, egal welche Hunderasse

Wie war auch wieder der titel vom fred? Und man sollte die vorstrafen aussen vor lassen. Klaro.
Es ging mehr um den Kommentar, vorbestrafte Gewalttäter könnten keine friedliebenden Menschen sein, was selbstverständlich Qutasch ist. Selbst wenn man vor Jahren noch gerichtlich Verurteilt wurde, bedeutet dass noch lange nicht man sei ein schlechter oder boshafter Mensch. Ich möchte nur nicht näher auf die Taten eingehen.
 
Also bitte ich euch auf die Frage einzugehen, und nicht auf meine Vorstrafen.
Die Frage wurde mehrfach beantwortet. Der Link in Post #4 gibt dir die Information, wann dein Führungszeugnis wieder sauber sein wird.

edit: ist ja inzwischen geklärt. Ich war kurz weg, eine Zecke entfernen.
 
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