Bullmastiff Umzug nach NRW

Bax

Hallo zusammen,

ich werde demnächst aus Hamburg nach NRW ziehen. Vor dem Umzug wird mein Bullmastiff (14 Monate) einen Wesenstest in Hamburg machen und wäre laut hamburgischen Gesetz nicht mehr gefährlich (keine besonderen Auflagen / keine erhöhte Steuer).
Nun habe ich mich schon bezüglich der gesetzlichen Lage in NRW informiert. Allerdings blicke ich da noch nicht so ganz durch.

Muss ich noch Sachkunde nachweisen oder reicht hier der Wesenstest aus?
Befreit mich der Wesenstest von den besonderen Auflagen zum Halten eines Hundes "bestimter Rassen" § 10?

In Hundesteuergesetzen mehrerer Gemeinden habe ich gelesen, dass der Bullmastiff als gefährlich eingestuft wird und eine erhöhte Steuer wird fällig. Gilt ein Hund nach § 10 des Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen rein formell als gefährlich?

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Vielen Dank und beste Grüße aus Hamburg
Olaf
 
  • 29. März 2024
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Hi Bax ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich kann dir nur zu der Hundesteuer sagen, dass jede Gemeinde unabhängig von der Rasseliste im LHG beschließen kann, welche Hunde sie als gefährlich einschätzt, und für diese erhöhte Steuern verlangen kann.
Es kann aber auch jede Gemeinde für sich entscheiden, ob sie vielleicht Hunde, die einen Wesenstest erfolgreich bestanden haben, wie normale Hunde besteuert. Das solltest du dann wirklich vor Ort erfragen, wenn du weißt, wo du hinziehen willst.

Ein Paragraf-10-Hund gilt als gefährlicher als der Durchschnittshund. Darum wird die Sachkunde vom Besitzer gefordert und es gibt weitere Auflagen bei der Haltung. Ebenso kann (muss aber nicht, das ist wie gesagt gemeindeabhängig) ein erhöhter Steuersatz fällig werden.

Sachkunde musst du mW nachmachen, um die Halteerlaubnis neu erteilt zu bekommen - ob der Wesenstest dich von allen Auflagen befreit, liegt im Ermessen deiner zukünftigen Heimatgemeinde, bei der du beim Zuzug die Halteerlaubnis für deinen Hund neu beantragen musst. Die Gemeinden sind gehalten, entsprechende Befreiungen aus anderen Bundesländern anzuerkennen, insbesondere, wenn die Anforderungen denen beim Wesenstest in NRW entsprechen. In anderen Worten: Sie dürfen und sollten sie anerkennen - sie müssen das aber nicht.
 
Sachkunde muss gemacht werden, mit dem Wesenstest bin ich mir ziemlich unschlüssig.... Ich meine gelesen zu haben dass es je nach Bundesland verschiedene Tests gibt. Und wie lektoratte schon sagte, ist die Hundesteuer nur von der Gemeinde abhängig. Wir haben das Glück (ebenfalls NRW) dass die Besteuerung vor wenigen Jahren geändert wurde. So wird nicht stur nach diesen bescheuerten Listen abkassiert, sondern nach Auffälligkeit.

Drück Dir die Daumen!!!
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe mich bezüglich der Steuer in drei Gemeinden informiert, die für mich in Frage kommen. Alle drei Gemeinden verlangen eine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde für den Bullmastiff. Dass der Wesenstest eine gesteigerte Aggressivität widerlegt nützt laut Aussage der Kreisstadt Steinfurt auch nichts.
Da kann ich mir die 625€ für den Wesenstest und Behördengebühr in Hamburg auch sparen.

Ich dachte in den weniger bevölkerten Gegenden wäre es unproblematischer einen Hund zu halten und die Regelungen wären etwas realitätsnaher. Da hatte ich wohl ein völlig falsches Bild vor Augen.
 
Da die Hundegesetze Ländersache sind, kann jedes Bundesland selbst bestimmen, was gefährlich sein soll oder nicht.

Wenn mit dem Wesenstest in Hamburg bestätigt wird, dass der Hund in Hamburg nicht mehr als gefährlich angesehen wird, muss dies doch nicht für ein anderes Bundesland gelten.

Was soll daran realitätsnah oder -fern sein?
 
Da die Hundegesetze Ländersache sind, kann jedes Bundesland selbst bestimmen, was gefährlich sein soll oder nicht.

Wenn mit dem Wesenstest in Hamburg bestätigt wird, dass der Hund in Hamburg nicht mehr als gefährlich angesehen wird, muss dies doch nicht für ein anderes Bundesland gelten.

Was soll daran realitätsnah oder -fern sein?

Dass Gefahrenabwehr, und damit auch die Hundegesetze, Aufgaben der Länder sind ist mir bekannt.
Wenn mein Hund von einem Sachverständigen für Hundewesen als nicht gefährlicher als andere Hunde eingestuft wird, dann verstehe ich das als eine Tatsache. Wer kann das besser beurteilen als jemand der in dieser speziellen Richtung ausgebildet ist?
Nun ist mein Hund "ungefährlich", wird aber in einigen Gemeinden laut Steuersatzung als gefährlich angesehen. Da muss ja jemand in unrecht sein. Wie kann der Hund gleichzeitig gefährlich und ungefährlich sein. Das empfinde ich als realitätsfern. Mir ist schon klar, dass ich hier rechtlich keine Chance habe und die Gemeinden das Recht haben in einem bestimmten Rahmen frei zu entscheiden wie viel Steuer für welche Hunderasse fällig wird.

Aber das ist ja alles Ansichtssache. Lass uns das bitte nicht in diesem Forumsthread diskutieren.

Ich habe weiter recherchiert und kleinere Gemeinden gefunden, in denen keine erhöhte Steuer für einen Bullmastiff zu zahlen ist. Den Wesenstest werde ich wahrscheinlich nicht machen, da er in NRW mich anscheinend nicht weiterbringt.
 
Mach lieber dann mit Deinem Hund hier in NRW den Verhaltenstest, damit er hier ohne Maulkorb und Leine laufen kann. Um die Auflagen wirst Du nicht drum herum kommen, die gelten hier leider für einen Bullmastiff. Aber wenn Du in der Wohnortwahl relativ frei bist, kannst Du ja wenigstens die hohe Steuer umgehen - jedenfalls solange, bis die Kommune, in der Du wohnst feststellt, wie klamm sie ist und dann eine "Kampfhundsteuer" einführt... Da ist man nie sicher vor.
Die Auflagen in NRW sind aber machbar, Sachkundenachweis ist ein Multiple Choice Fragebogen, den macht man beim AmtsVet. Gechippt ist der Hund ja vermutlich schon, versichert wohl auch, evtl. musst Du ein Führungszeugnis einreichen. Zur Prüfung der ausbruchssicheren Unterbringung kommt nicht immer jemand raus, bei uns hat damals das Einreichen eines Grundrisses gelangt.

Gruß
tessa
 
Aber wenn Du in der Wohnortwahl relativ frei bist, kannst Du ja wenigstens die hohe Steuer umgehen - jedenfalls solange, bis die Kommune, in der Du wohnst feststellt, wie klamm sie ist und dann eine "Kampfhundsteuer" einführt... Da ist man nie sicher vor.

Wenn du Glück hast, findest du sogar eine, die schon eine Kampfhundesteuer eingeführt hat - aber beschlossen hat, dass die für Hunde, die den hiesigen Verhaltenstest bestanden haben und von Maulkorb- und Leinenpflicht befreit sind, nicht zu zahlen ist... sowas gibt es auch.

Damit bist du dann erstmal auf der sicheren Seite.
 
Öhm - nur mal so als Anmerkung - der Wesenstest in NRW kostet in der Regel 50-100€ - also ja, es macht - gerade auch von den Kosten her - Sinn den in NRW zu machen!

Zumal man in NRW den Wesenstest mit einem Kat 2 Hund NICHT beim Vetamt machen muss, sondern sich einen anerkannten Prüfer oder Zuchtwart dafür aussuchen kann. Das vereinfacht die Sache ungemein.

Meine Bekannte liess den Wesenstest ihrer Mastiffs immer vom Vereinschef und Zuchtwarts des Clubs abnehmen, der hatte die Zertifizierung dafür.
 
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