Unklarheit Hundesteuer, Listenhund etc....

bergerac

Hallo zusammen,
bestimmt für euch bestimmt keine neue Frage, aber ich blicke in diesem ganzen Listenhunden Wahn nicht durch....

Ich wohne in Rheinland-Pfalz, laut Wikipedia (?) ist der Mastiff kein Listenhund, aber wenn ich jetzt auf der Seite meiner Gemeinde gehe und dort schaue steht dann das:

Kampfhunde

Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhund unwiderlegbar vermutet:

Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier

Bei den folgenden Hunderassen wird die Eigenschaft als Kampfhund vermutet, solange nicht durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:

Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Tosa Inu

Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben

Die Steuer für Kampfhunde beträgt jährlich 650,00 EUR pro Hund.

Der erhöhte Steuersatz nach Abs. 5 entfällt in den Fällen des Abs. 3 mit Ablauf des Kalendermonats, in dem ein Sachverständigengutachten vorgelegt wird, das bestätigt, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist. Liegen bei nach Abs. 6 von der Steuer befreiten Hunden Anhaltspunkte einer negativen Verhaltensänderung im Sinne des Abs. 1 vor, ist die Stadt berechtigt, die Vorlage eines neuen Gutachtens zu verlangen; wird der Aufforderung nicht innerhalb eines Monats nach

Was hat jetzt das ganze miteinander zu tun? Ich blicke da einfach nicht ganz durch. Geht es hier um Haltungsverbote oder Steuer oder wie ist das ganze zu verstehen oder hat jetzt das eine mit dem anderen gar nichts zu tun....?

Ein Link wo das ganze verständlich erklärt ist würde uns schon reichen, auf der Stadtverwaltung will ich lieber nicht fragen.

Vielen Dank & beste Grüße
 
  • 28. März 2024
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Hi bergerac ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kann es sein, dass du auf der Seite deiner Gemeinde in der Hundesteuersatzung gelandet bist? Darin können die Gemeinden theoretisch ganz nach Gusto Rassen auflisten.

Ich würde an deiner Stelle noch einmal die Suchmaschiene bemühen:

Einmal nach Gemeinde+Hundesteuersatzung und dann ebenfalls nach Rheinland-Pfald+Kampfhunde.

Dann müsstest du eigentlich alle dich betreffenden Infos finden.
 
Hier schon mal der Link zu den Vorschriften für gefährliche Hune in RLP:



Auf dieser Seite findest du auch rechts einen Link zu dem entsprechenden Gesetz.
 
Und für die Hundesteuer dann auf der Seite deiner Gemeinde suchen.
 
Nun habe ich gerafft, dass du aus der Hundesteuersatzung zitiert hattest.

Danach könntest du dann deinen Hund bei einem Sachverständigen vorführen und dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen, dass dein Hund nicht gefährlich ist.

Ich meine, dass so eine Bescheinigung in RLP sogar jeder Tierarzt ausstellen darf ... aber das müsste dein Haustierarzt ja wissen.
 
Hallo,
danke für deine Antwort. Ja das Zitat ist von der Satzung der Gemeinde. Den Hund haben wir noch nicht gekauft, wir wollen erst mal schauen welche Hürden einem so in den Weg gelegt werden......

Ich glaub jetzt hab ich es verstanden. Also das Bundesland legt erst mal fest was in deren Augen ein gefährlicher Hund ist und die Stadt oder Gemeinde in der man wohnt legt dann noch mal absolut willkürlich fest welchen Hund sie für viel Geld als gefährlich einstufen um einem neuen vermeintlichen Halter doch noch den Hund "auszureden".

Hab ich doch jetzt richtig verstanden, oder?

Diese Einstufung der Stadt/Gemeinde hat aber nichts mit vermeintlicher Gefährlichkeit der Hunde zu tun die das Land als solche deklariert, respektive kann die Stadt/Gemeinde auch für andere Hunde willkürlich einen Maulkorb fordern?

Viele Grüße
 
Hab ich doch jetzt richtig verstanden, oder?

Diese Einstufung der Stadt/Gemeinde hat aber nichts mit vermeintlicher Gefährlichkeit der Hunde zu tun die das Land als solche deklariert, respektive kann die Stadt/Gemeinde auch für andere Hunde willkürlich einen Maulkorb fordern?

Viele Grüße
So viel ich weiß kann die Stadt auch für andere Rassen als die im Bundesland gelisteten erhöhte Steuer fordern. Was Haltungserlaubnis und Leinen/Maulkorbpflicht für einzelne Rassen angeht sollten sie an die Gesetze des Bundeslands gebunden sein.
 
Warum willst Du nicht bei der Stadtvervaltung nachfragen. 'Unwiderlegbar gefährlich' würde ja heißen, dass man auch mit einem positiven Wesenstest nicht weiter kommt.

Frage, ob Du das so richtig verstanden hast und auf welcher Rechtsgrundlage das die Stadt beschlossen hat. Und genau wer beschlossen hat. Stadtverordnetenversammlung, Magistrat oder nur ein Dezernent?

Ich zweifele sehr an, dass eine Stadt rechtlich stattelest beschlißen kann, dass Hunde einer Rasse gefährlich sind.
 
.....................

Ich zweifele sehr an, dass eine Stadt rechtlich stattelest beschlißen kann, dass Hunde einer Rasse gefährlich sind.

Wie du sicherlich weißt liegt Hannover in Niedersachsen, um genau zu sein ist es sogar die Landeshauptstadt.
Und, wie du wohl auch weißt ist Niedersachsen Listenfrei!

Hier ein Auszug aus der Hundesteuersatzung, der Stadt Hannover!

§ 3 Steuermaßstab und Steuersätze (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Die Steuer beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 132,00 € b) für jeden weiteren Hund 240,00 € 2 c) für gefährliche Hunde jeweils 600,00 €. (2) Gefährliche Hunde nach § 3 Absatz 1 Buchstabe c) sind: a) Hunde der Rassen bzw. Typen: 1. Bullterrier, 2. Pitbull-Terrier, 3. American Staffordshire Terrier 4. Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit Hunden der Nummern 1 bis 4.

Sicher können und dürfen sie das - leider!
 
Hä? Jetzt bin ich aber grade irritiert. Uns wurde immer in der Behörde gesagt Landesrecht VOR Kommunen-, Städtesatzungen, etc. D.h. für mich im Klartext: Wenn z.B. Niedersachsen festlegt, dass es keine Listenhunde in dem Sinne gibt, kann die Stadt nicht einfach sagen "Und bei uns aber doch - ätsch!"
Ist da schon mal einer Klagen gegangen oder kennt so ein Urteil? Würde mich sehr interessieren auch wenn uns dass Gott sei dank nicht betrifft.
 
1. Der Mastiff ist in RLP nicht gelistet
2. Jede Stadt in RLP kann trotzdem für einen Mastiff eine Kampfhundesteuer auferlegen - allerdings kenne ich Fälle, die dagegen geklagt und gewonnen haben (in dem Falle war es ein Rottweiler, der in RLP ebenfalls nicht gelistet ist).
 
1. Der Mastiff ist in RLP nicht gelistet
2. Jede Stadt in RLP kann trotzdem für einen Mastiff eine Kampfhundesteuer auferlegen - allerdings kenne ich Fälle, die dagegen geklagt und gewonnen haben (in dem Falle war es ein Rottweiler, der in RLP ebenfalls nicht gelistet ist).


Brauchten sie keine erhöhte Steuer mehr zahlen, oder wurde der Betrag "gedeckelt"?
Die Urteile gibt es, das eine erhöhte Steuer komplett unwirksam ist wüsste ich nicht!
 
Die haben auf den normalen Steuersatz geklagt. Und soweit ich weiß, zahlen die den jetzt auch.
 
Danke für die vielen Antworten und Ideen. Ich habe zwischenzeitlich auf der Stadtverwaltung angerufen. Der Mastiff ist in RLP kein Listenhund, daher in keiner Stadt/ Gemeinde eine Leinen oder MK Pflicht. Die Steuer kann aber laut Aussage jeder Ort selbst festlegen. Steuer und Liste haben nichts miteinander zu tun.

Grüße
 
Hallo Leute,

bitte helft mit.

Es gab sicher schon einige Petitionen gegen die Rasseliste.

Meine Recherche hat aber gezeigt das keine davon über die 1000 unterschriften hinaus kam.

Sie soll Natürlich von so vielen Leuten gesehen und gezeichnet werden wie möglich!

Das Potenzial ist da und daran zu erkennen das wir in 12 Tagen fast 3000 Unterschriften bekommen haben!

Aber alleine schaffe ich es nicht, ich Brauche Hilfe!

https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-hunde-rasseliste-in-nordrhein-westfalen
 
Sag mal, PatRock, wie oft möchtest du diesen Link noch setzen?
 
2-3 mal wird ja noch okay sein oder! Und wenn der weg ist das ziel! Oder hast du was dagegen das die rasseliste abgeschafft wird?
 
Nö, warum sollte ich? Aber ich bekomm Hinweise, dass es neue Beiträge von bestimmten Themen gibt und wenn ich nachgeschaut habe, habe ich zum zigsten Mal die Petition von dir entdeckt :)
 
Sicher können und dürfen sie das - leider!

Vor gut 10 Jahren als dieser Wahnsin mit den Rasslisten begann, haben einige Bundesländer Rasselisten per Rechtsverordnung erlassen. Damit sind sie vor den Gerichten gescheitert. Diese verlangten eine gesetzliche Grundlage.

Und dann soll eine Stadt per Ratsbeschluss einzelne Hunderasse für gefährlich erklären dürfen? Kann nicht sein!

Die Steuer kann aber laut Aussage jeder Ort selbst festlegen. Steuer und Liste haben nichts miteinander zu tun.

Ja die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Wie hoch sie ist, ob für den Zweithund mehr genommen wird u.s.w. bestimmt die Stadt per Satzung. Aber sie kann nicht sagen Dackel kosten 50€, Pudel aber 150€.

Das greift in die persönliche Lebensgestaltung der Bürger ein. Ohne Gesetz geht sowas nicht.

Also: Nachhaken und nach der Rechtsgrundlage fragen. Wiederspruch gegen den Steuerbescheid einlegen kostet erst mal nichts. Dann muss die Stadt begründen.
 
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