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Spanish,
zuerst einmal das:
Die Krankenhauszuzahlung gilt als pauschale Eigenbeteiliung der Versicherten an ihren Krankheitskosten. Somit sind auch der Aufnahme- und der Entlassungstag zuzahlungspflichtig, auch in Fällen, in denen der Krankenhausaufenthalt weniger als 24 Stunden gedauert hat, sich aber über zwei Tage erstreckt.
Mit der Zahlungsaufforderung muss auch eine "Rechtsbehlerung" mit im Brief stehen. Diese räumt dir auch einen Widerspruch ein wenn du mit dieser Zahlungsaufforderung nicht einverstanden bist. Lege diesen schriftlich mit deiner Begründung ein. Die Zuzahlung geht ja letztendlich an die Krankenkasse, du solltest dich also mit eben dieser auseinandersetzen.
zuerst einmal das:
Die Krankenhauszuzahlung gilt als pauschale Eigenbeteiliung der Versicherten an ihren Krankheitskosten. Somit sind auch der Aufnahme- und der Entlassungstag zuzahlungspflichtig, auch in Fällen, in denen der Krankenhausaufenthalt weniger als 24 Stunden gedauert hat, sich aber über zwei Tage erstreckt.
Mit der Zahlungsaufforderung muss auch eine "Rechtsbehlerung" mit im Brief stehen. Diese räumt dir auch einen Widerspruch ein wenn du mit dieser Zahlungsaufforderung nicht einverstanden bist. Lege diesen schriftlich mit deiner Begründung ein. Die Zuzahlung geht ja letztendlich an die Krankenkasse, du solltest dich also mit eben dieser auseinandersetzen.