Cesar Millan, was haltet ihr von ihm?

  • 28. März 2024
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Hi Noeps ... hast du hier schon mal geguckt?
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  • 28. März 2024
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Mein Benny ist auch so ein echter Chaoshund... 



Habt ihr es schon mit einer Hundeschule probiert? In zwei Hundeschulen haben wir seine Macken nicht in den Griff bekommen. Wir haben es dann letztlich mit einem Online Hundetraining von einer Hundetrainerin geschafft. Deutlich günstiger als die Hundeschule vor Ort ist es auch noch gewesen!

Hier der Link zu ihrer Seite! 
Möchte ich jedem Hundehalter ans Herz legen, der sich offen eingestehen kann, dass er seinen liebsten Vierbeiner eben doch nicht immer wie gewünscht im Griff hat.

Melde dich doch mal zurück, ob sie dir auch helfen konnte! 

LG Meike mit Benny
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Ich muss jetzt noch einmal nachfragen, bzw. bin immo am nachgrübeln...

Ich habe den 11er 2003 gemacht um die Genehmigung für die Reptilien zu bekommen und damals wurde so ziemlich alles quer durch die Tierwelt abgefragt und geprüft.
Im Prinzip genau so, wie es auch hier noch beschrieben steht:

Fragen die jetzt denn nur einen Teilbereich ab??? z.B.über Hunde, wenn ich Hundetrainer werden will?
Gilt dieser gemachte Nachweis über den §11 dann auch, wenn derjenige damit z.B. einen Exoten halten wollen würde :unsicher:

Mein "Wissensstand" (nachdem ich für unseren HuPla danach gesucht habe) hat der "Trainerschein" für gewerbliche Hundetrainer nichts mit der Sachkunde nach §11 TschG zu tun, sondern dieser "Trainerschein" muss aufgrund einer Novellierung (?) des §11 TchG gemacht werden.
Aufgrund dieser Novellierung muss jeder, der sich gewerblich Hundetrainer nennen will einen Nachweis über die entsprechende Sachkunde zur Hundeausbildung bzw. zur Anleitung 3.ter erbringen und erhält daraufhin die Erlaubnis sein Gerwerbe auszuüben.

Wer über die entsprechende Sachkunde verfügt, bzw. welche Nachweise zur Sachkunde anerkannt werden bestimmen die einzenden Veterinärämter bzw. Gemeinden selbst - festgelegt ist nur, dass die Hundetrainerausbildung der IHK Potsdamm, eines weiteren Instituts, dessen Name mir gerade entfallen ist und ich glaube Tierärzte aufgrund ihres Studiums als "automatischer" Nachweis zur Sachkunde dienen.
Jeder andere Hundetrainer muss seine Sachkunde durch eine Prüfung (von theorethisch bis praktisch) durch eine "willkürlich" als "kompetent" benannte Stelle (ist überall verschieden) nachweisen.

Es könnte also rein theoretisch sein, dass ein Thomas Baumann (man mag ihn mögen oder nicht, aber über seine Kompetenz, Sachverstand und Sachkunde brauch man nicht streiten) vor einer "extremen" Animal Learn "Außenstelle" (Beispiel extra so gewählt, dass es gaaaanz weit auseinander liegt) seine Sachkunde nachweisen muss, weil die hiesige Gemeinde die Animal Learn Außenstelle als Prüfungsstelle auserkoren hat.

Oder noch extremer und zum Thread passend - wenn Cesar Millan zur "Prüfstelle" (inklusive seiner Auffassung zur Hundeerziehung/Einschätzung von hunden) erklärt wird, kann CM jeden, der nicht seinen Trainingsmethoden/Umgang/Einschätzung der Hunde vertritt, durchfallen lassen, weil er ja (in seinen Augen) nicht die nötige Kompetenz als Hundetrainer besitzt.

Deshalb sehe ich auch nicht, dass die Novellirung/Erweiterung des §11 TscG irgendwie dazu beiträgt, den Beruf "Hundetrainer" zu schützen, bzw. die Qualität irgendwie zu verbessern. Denn die Leute werden sich für genau diesen Prüfungstag genau so verhalten/agieren, wie es der "Prüfer" verlangt.
Denn im Gegensatz zu wirklich geschützten Berufen (wo ein Studium/Ausbildung dahintersteht und eine allgemein anerkannte Prüfstelle z.B. Handelskammer) darf sich weiterhin jeder Hundetrainer nennen und bekommt auch die Erlaubnis zur Gewerbeausübung, wenn er nur diese Prüfung besteht.

Es ist also momentan ein riesengroßer Rotz, dessen Profiteure eindeutig diejenigen sind, die unter Lobbyarbeit ein durchwinken ihrer Institutsabsolventen erwirkt haben.
 
  • 28. März 2024
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Eine schriftliche Grundlage der Lerninhalte für Hundetrainer fest zu legen, wird schon schwierig sein. Bei der Praxis wird es noch schwieriger werden.
Fragt sich auch, wer so etwas ausarbeiten soll. Ich bezweifle, das man die so unterschiedlichen “Schulen“ an einen Tisch bekommt.
Ich glaube auch nicht, das daran Interesse besteht.
Es ist doch viel einfacher weiter sein eigenes Süppchen zu kochen und sich mit der jeweiligen Gemeinde zu arrangieren.
 
Danke für die Erläuterung...nach einigen (noch wirren Überlegungen) habe ich jetzt beschlossen das zuständige Amt bei uns anzuschreiben. Ich werde nachfragen, ob ich mit meinen damals erworbenen 11er Hunde (noch) ausbilden dürfte.
Habe ich zwar nie getan und auch nicht vor, ich möchte aber ein Stückchen Rechtssicherheit bzw. es interessiert mich einfach.

Wat n Chaos :rolleyes:
 
Es könnte also rein theoretisch sein, dass ein Thomas Baumann (man mag ihn mögen oder nicht, aber über seine Kompetenz, Sachverstand und Sachkunde brauch man nicht streiten) vor einer "extremen" Animal Learn "Außenstelle" (Beispiel extra so gewählt, dass es gaaaanz weit auseinander liegt) seine Sachkunde nachweisen muss, weil die hiesige Gemeinde die Animal Learn Außenstelle als Prüfungsstelle auserkoren hat.

Nicht nur theoretisch.
Statement Baumann:
Klagen laufen bereits. Von Baumann gibt es dazu mehrere gute Texte, Beispiele und Hilfe auf dem Klageweg.
 
Danke für die Erläuterung...nach einigen (noch wirren Überlegungen) habe ich jetzt beschlossen das zuständige Amt bei uns anzuschreiben. Ich werde nachfragen, ob ich mit meinen damals erworbenen 11er Hunde (noch) ausbilden dürfte.
Habe ich zwar nie getan und auch nicht vor, ich möchte aber ein Stückchen Rechtssicherheit bzw. es interessiert mich einfach.

Wat n Chaos :rolleyes:


für Bayern zumindest ist es einigermaßen übersichtlich. Die Voraussetzungen für die Erlaubnis sind eindeutig geregelt:


Die Stadt München - beschreibt es ein bißchen einfacher, aber es ist Grunde gleichlautend. Soweit ich weiß, wurden diese Regelungen einheitlich vom Bayer. Staatsministerium ausgegeben (wie eigentlich immer hier). Offziell können die Gemeinden natürlich eigene Regelungen erlassen - tun es aber bekanntlich nicht.
Das kennen wir ja schon von den Regelungen zu Liste 1-Hunden, auch da folgen die Gemeinden im allgemeinen den "Empfehlungen" des Bayer. Staatsministeriums.

 
Doch tun sie. Allein die Kosten variieren innerhalb Bayern erheblich...von 200- 800€ .
Manche machen den DOQ- Test, andere nicht, bei wieder anderen gibt es keine praktische Prüfung, usw.
Es hängt auch erheblich mit der Vorqualifikation des zu prüfenden Trainers ab.
 
Da wiehert der deutsche Amtsschimmel wieder.
Millan darf jetzt mit einem Co-Trainer auf der Bühne Zuschauerhunde trainieren :lol:



Es geht also doch noch absurder :lol:
 
Ergänzung



Zitat:

konnte angeblich bei der Prüfung vor einem Veterinär der Stadt und Experten der Tierärztlichen Hochschule fast keine Frage beantworten, z. B. zur Ernährung, Platzbedarf oder Quarantänezeiten von Hunden…

:)
 
Ich habe vorab eine (unverbindliche) Mail mit Antwort. Kurz gesagt, ja ich würde dürfen. Dies sei zumindest Ihre Meinung. Irgendwo geregelt sei es Ihres Wissens nach (noch) nicht. Die Dame schrieb noch, das vorhandene Nachweise von Prüfungen mit eigenen Hunden, wie etwa Begleithundeprüfungen, Jagdhundeprüfungen, Rettungshundeprüfungen, Sporthundeprüfungen, schriftliche Nachweise durch qualifizierte Dritte, z.B. vom VDH Prüfern usw. ausreichen würden.
 
Ergänzung



Zitat:

konnte angeblich bei der Prüfung vor einem Veterinär der Stadt und Experten der Tierärztlichen Hochschule fast keine Frage beantworten, z. B. zur Ernährung, Platzbedarf oder Quarantänezeiten von Hunden…

:)

Wieso sollte er als Ami die deutschen Bestimmungen bzgl. Platzbedarf etc. kennen? :verwirrt:
 
Aber jetzt können ja alle glücklich sein :)

Die Tierschützer, weil der böse Cesar jemand Sachkundiges an der Seite hat, der ihn anleitet und der Vermieter der Halle, weil er keiner Klage entgegensieht, da er bei Vermietung nicht darauf hingewiesen hat, dass der Auftritt von Cesar an die Sachkunde gebunden ist (blöd nur, dass damals wohl noch niemand wusste, wie der 11er umgesetzt wird...).

Bin mal gespannt, welcher Trainer sich dafür hergibt :lol:. Wird wohl niemand Bekanntes sein...
 
Hallo,

er kennt die Vorschriften, ist aber nur wegen vorhandener Sprachprobleme durchgefallen - so die Stellungnahme-.

Das ist natürlich verständlich.

Komisch???????
Er hatte einen Dolmetscher.
 
Da wiehert der deutsche Amtsschimmel wieder.
Millan darf jetzt mit einem Co-Trainer auf der Bühne Zuschauerhunde trainieren :lol:



Es geht also doch noch absurder :lol:

Das sieht/sah das gesetz aber von Anfang an vor - es reicht, wenn eine Person/Betreiber einer HuSchu, Pension etc.pp. die ausreichende Qualifikation hat.

Funktioniert anderswo ja auch - Jürgen Klinsmann war zwar die Person, die alle als "Bundestrainer" gesehen haben, aber der Trainer war damals schon Jogi Löw und Klinsi nur der Teamchef.
 
Ich habe vorab eine (unverbindliche) Mail mit Antwort. Kurz gesagt, ja ich würde dürfen. Dies sei zumindest Ihre Meinung. Irgendwo geregelt sei es Ihres Wissens nach (noch) nicht. Die Dame schrieb noch, das vorhandene Nachweise von Prüfungen mit eigenen Hunden, wie etwa Begleithundeprüfungen, Jagdhundeprüfungen, Rettungshundeprüfungen, Sporthundeprüfungen, schriftliche Nachweise durch qualifizierte Dritte, z.B. vom VDH Prüfern usw. ausreichen würden.

In Augsburg dürftest Du nicht.
Die Nachweise zu Sportprüfungen, Seminaren, Vdh- Trainerscheinen, usw gibt man beim Antrag zur Erlaubnis zwar an und sie KÖNNEN auch berücksichtigt werden, aber da nicht geregelt ist ob sie berücksichtigt werden MÜSSEN...ist das wieder Sache der Gemeinde.
Auch reichen diese Nachweise allein nicht aus, sondern nur im Zusammenhang mit dem genehmigten Antrag dem wiederrum auch andere Sachen beigefügt werden müssen (Gewerbeanmeldung, behördliches Führungszeugnis, usw)
 
Da wiehert der deutsche Amtsschimmel wieder.
Millan darf jetzt mit einem Co-Trainer auf der Bühne Zuschauerhunde trainieren :lol:



Es geht also doch noch absurder :lol:

Das sieht/sah das gesetz aber von Anfang an vor - es reicht, wenn eine Person/Betreiber einer HuSchu, Pension etc.pp. die ausreichende Qualifikation hat.

Funktioniert anderswo ja auch - Jürgen Klinsmann war zwar die Person, die alle als "Bundestrainer" gesehen haben, aber der Trainer war damals schon Jogi Löw und Klinsi nur der Teamchef.

das kann man nur bedingt vergleichen. eine trainerlizenz ist ein internationales ding mit mehr oder wenigen festen standards. man stelle sich vor, jeder trainer müsste erstmal noch in dem jeweiligen land eine lizenz machen, wo er trainieren will.

dieses hundesachkundeding dürfte mal wieder ein exclusiv deutsches dasein führen. im rest der welt wird man sich wohl an den kopf greifen.

ich hab ja den leisen verdacht, es geht hier eigentlich gar nicht um die fehlende sachkunde. jedenfalls jetzt längst nicht mehr.
 
Ich vermute, dass der 11er von amtlicher Seite her überhaupt nicht bedacht wurde und irgendein findiger Tierschützer darin die Chance gesehen hat, den Auftritt kurz vor knapp abzusagen.
Das Gericht konnte dann gar nicht anders, als den Paragraph genau so auszulegen, wie er formuliert ist.

Sonst wäre das ganze doch nicht so kurzfristig gewesen, dass Millan extra eine Woche vor dem geplanten Auftritt eingeflogen wird, um im Flughafengebäude die Prüfung abzulegen...
 
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