Ich muss jetzt noch einmal nachfragen, bzw. bin immo am nachgrübeln...
Ich habe den 11er 2003 gemacht um die Genehmigung für die Reptilien zu bekommen und damals wurde so ziemlich alles quer durch die Tierwelt abgefragt und geprüft.
Im Prinzip genau so, wie es auch hier noch beschrieben steht:
Fragen die jetzt denn nur einen Teilbereich ab??? z.B.über Hunde, wenn ich Hundetrainer werden will?
Gilt dieser gemachte Nachweis über den §11 dann auch, wenn derjenige damit z.B. einen Exoten halten wollen würde
Mein "Wissensstand" (nachdem ich für unseren HuPla danach gesucht habe) hat der "Trainerschein" für gewerbliche Hundetrainer nichts mit der Sachkunde nach §11 TschG zu tun, sondern dieser "Trainerschein" muss aufgrund einer Novellierung (?) des §11 TchG gemacht werden.
Aufgrund dieser Novellierung muss jeder, der sich gewerblich Hundetrainer nennen will einen Nachweis über die entsprechende Sachkunde zur Hundeausbildung bzw. zur Anleitung 3.ter erbringen und erhält daraufhin die Erlaubnis sein Gerwerbe auszuüben.
Wer über die entsprechende Sachkunde verfügt, bzw. welche Nachweise zur Sachkunde anerkannt werden bestimmen die einzenden Veterinärämter bzw. Gemeinden selbst - festgelegt ist nur, dass die Hundetrainerausbildung der IHK Potsdamm, eines weiteren Instituts, dessen Name mir gerade entfallen ist und ich glaube Tierärzte aufgrund ihres Studiums als "automatischer" Nachweis zur Sachkunde dienen.
Jeder andere Hundetrainer muss seine Sachkunde durch eine Prüfung (von theorethisch bis praktisch) durch eine "willkürlich" als "kompetent" benannte Stelle (ist überall verschieden) nachweisen.
Es könnte also rein theoretisch sein, dass ein Thomas Baumann (man mag ihn mögen oder nicht, aber über seine Kompetenz, Sachverstand und Sachkunde brauch man nicht streiten) vor einer "extremen" Animal Learn "Außenstelle" (Beispiel extra so gewählt, dass es gaaaanz weit auseinander liegt) seine Sachkunde nachweisen muss, weil die hiesige Gemeinde die Animal Learn Außenstelle als Prüfungsstelle auserkoren hat.
Oder noch extremer und zum Thread passend - wenn Cesar Millan zur "Prüfstelle" (inklusive seiner Auffassung zur Hundeerziehung/Einschätzung von hunden) erklärt wird, kann CM jeden, der nicht seinen Trainingsmethoden/Umgang/Einschätzung der Hunde vertritt, durchfallen lassen, weil er ja (in seinen Augen) nicht die nötige Kompetenz als Hundetrainer besitzt.
Deshalb sehe ich auch nicht, dass die Novellirung/Erweiterung des §11 TscG irgendwie dazu beiträgt, den Beruf "Hundetrainer" zu schützen, bzw. die Qualität irgendwie zu verbessern. Denn die Leute werden sich für genau diesen Prüfungstag genau so verhalten/agieren, wie es der "Prüfer" verlangt.
Denn im Gegensatz zu wirklich geschützten Berufen (wo ein Studium/Ausbildung dahintersteht und eine allgemein anerkannte Prüfstelle z.B. Handelskammer) darf sich weiterhin jeder Hundetrainer nennen und bekommt auch die Erlaubnis zur Gewerbeausübung, wenn er nur diese Prüfung besteht.
Es ist also momentan ein riesengroßer Rotz, dessen Profiteure eindeutig diejenigen sind, die unter Lobbyarbeit ein durchwinken ihrer Institutsabsolventen erwirkt haben.