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bina730
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Hallo,
ich habe folgende Frage. Wir haben uns entschieden, einen Hund aus dem Tierschutz zu adoptieren unter der Voraussetzung, dass unser bereits vorhandener Hund den adoptierten Hund akzeptiert. Am Wochenende war es soweit. Wir holten eine Hündin zu uns nach Hause. Leider mussten wir feststellen, dass wir das Ganze völlig unterschätzt haben. Man teilte uns vor Übergabe mit, dass die Hündin so gut wie stubenrein sei. Das war für uns ein wichtiger Punkt, da wir nach 14 Tagen wieder arbeiten müssen. Leider stellte sich heraus, dass die Hündin überhaupt noch nicht stubenrein war. Des Weiteren ist unser Hund völlig ausgeflippt. Er hat nicht von der Hündin abgelassen, hat sich erbrochen und konnte nicht aufhören sie in Ruhe zu lassen. Es war die reinste Katastrophe. Zum Schutz und Wohle beider Tiere haben wir uns am nächsten Tag entschlossen die Hündin wieder zurück zu bringen. Wir wollten nicht länger warten, da die Situation ganz klar war. Es wäre nicht besser gewesen, wenn wir noch eine Woche länger gewartet hätten. Nun ist es so, dass uns der Tierschutz uns die Vermittlungsgebühren von 250 Euro nicht wieder geben möchte. Wir sind natürlich bereit, eine Gebühr für mögliche Unkosten zu zahlen die dort aufgekommen sind. Wobei ich sagen muss, dass wir insgesamt 800 KM in 2 Tagen gefahren sind, die Erstausstattung und Futter gekauft haben. Ich kann mir nicht vorstellen, was hier für den Tierschutz an Unkosten aufgekommen sind. Man hat uns vor Vermittlung auch mitgeteilt, dass es weitere Interessenten für die Hündin gibt. Somit wird eine erneute Vermittlungsgebühr kassiert. Ich kann es nachvollziehen, wenn man uns die Gebühr nach mehreren Wochen nicht zurück geben möchte aber nach 24 Stunden? Kann mir jemand sagen, ob diese Abgabeverträge rechtens sind wenn dort steht, dass bei Rückgabe keine Erstattung erfolgt? Nach so kurzer Zeit? Die Übernahme war wie gesagt aufgrund der Situation mit unserem vorhandenen Hund nicht möglich. Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.
ich habe folgende Frage. Wir haben uns entschieden, einen Hund aus dem Tierschutz zu adoptieren unter der Voraussetzung, dass unser bereits vorhandener Hund den adoptierten Hund akzeptiert. Am Wochenende war es soweit. Wir holten eine Hündin zu uns nach Hause. Leider mussten wir feststellen, dass wir das Ganze völlig unterschätzt haben. Man teilte uns vor Übergabe mit, dass die Hündin so gut wie stubenrein sei. Das war für uns ein wichtiger Punkt, da wir nach 14 Tagen wieder arbeiten müssen. Leider stellte sich heraus, dass die Hündin überhaupt noch nicht stubenrein war. Des Weiteren ist unser Hund völlig ausgeflippt. Er hat nicht von der Hündin abgelassen, hat sich erbrochen und konnte nicht aufhören sie in Ruhe zu lassen. Es war die reinste Katastrophe. Zum Schutz und Wohle beider Tiere haben wir uns am nächsten Tag entschlossen die Hündin wieder zurück zu bringen. Wir wollten nicht länger warten, da die Situation ganz klar war. Es wäre nicht besser gewesen, wenn wir noch eine Woche länger gewartet hätten. Nun ist es so, dass uns der Tierschutz uns die Vermittlungsgebühren von 250 Euro nicht wieder geben möchte. Wir sind natürlich bereit, eine Gebühr für mögliche Unkosten zu zahlen die dort aufgekommen sind. Wobei ich sagen muss, dass wir insgesamt 800 KM in 2 Tagen gefahren sind, die Erstausstattung und Futter gekauft haben. Ich kann mir nicht vorstellen, was hier für den Tierschutz an Unkosten aufgekommen sind. Man hat uns vor Vermittlung auch mitgeteilt, dass es weitere Interessenten für die Hündin gibt. Somit wird eine erneute Vermittlungsgebühr kassiert. Ich kann es nachvollziehen, wenn man uns die Gebühr nach mehreren Wochen nicht zurück geben möchte aber nach 24 Stunden? Kann mir jemand sagen, ob diese Abgabeverträge rechtens sind wenn dort steht, dass bei Rückgabe keine Erstattung erfolgt? Nach so kurzer Zeit? Die Übernahme war wie gesagt aufgrund der Situation mit unserem vorhandenen Hund nicht möglich. Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.