Marietta P.(Vitzeroda) wieder aktiv

  • 28. März 2024
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Hi nasowas ... hast du hier schon mal geguckt?
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SIE hält auch keine. sagt sie.und pflegt u betreut sie auch nicht.
es ist aber nicht verboten,wenn einer mit halteverbot wo wohnt,wo eben "ein anderer" tiere hält.
hilft nur eine observation u doku,daß sie doch an den viechern rummacht.
übrigens hat zb ein einkaufswagen (der ja auch einen besitzer hat,also einen einkaufsmarkt) nix in einem paddock zu suchen.bzw in einem hof,der angeblich der einzige auslauf-viel zu klein-der tiere ist.
hoch lebe unser gesetz.die machen doch alle weiter.die marietta,die gesa,wie sie alle heissen.
kotz
 
Urteil im Vitzeroda Prozeß:1 Jahr Haft, zur Bewährung ausgesetzt.5 Jahre Tierhaltungsverbot und 200 "Sozial"stunden......:rolleyes:
 
5 Jahre Tierhaltungsverbot. Was soll das bringen, wenn nicht gleichzeitig eine Therapie angeordnet wird.
Was ist nach 5 Jahren anders als jetzt?
 
So siehts aus,vor allem solche Urteile schrecken andere Täter auch nicht ab.
Hab die Quelle vergessen:TH Kronach
 
Der Frau war damals nicht klar was sie angerichtet hat. Ich hab ja mit ihr gesprochen. Sie war felsenfest überzeugt das Beste für die Tiere zu wollen und nach ihren Möglichkeiten auch zu tun.
So überzeugt, daß sie bezweifelte, das es den Tieren woanders besser geht als in ihrer Obhut.
Ob das jetzt anders ist bezweifle ich. Aber da Animal Hoarding nicht als Krankheit anerkannt ist, ist es sicher schwierig eine Therapie anzuordnen.
 
Wenn sie ein Tierhalteverbot hat , heißt es nicht, das wenn jemand anderes Tiere hält sie diese nicht pflegen dürfte...halten darf sie die Tiere nicht...aber mehr auch nicht

Lasse mich gerne korrigieren wenn ich falsch liege
 
Wenn sie ein Tierhalteverbot hat , heißt es nicht, das wenn jemand anderes Tiere hält sie diese nicht pflegen dürfte...halten darf sie die Tiere nicht...aber mehr auch nicht

Lasse mich gerne korrigieren wenn ich falsch liege

Meine ich auch so gelesen zu haben.
Irgendwo stand auch, dass sie mit einem Lebensgefährten lebt. Tiere sollen auch im Haushalt sein, oder erinnere ich das falsch? :verwirrt:
Solange ihr die Tiere nicht gehören.....
 
soweit ich weiß, beinhaltet das halteverbot implizid das pflegen, versorgen etc von tieren. auch wenn sie ihr gar nicht gehörten.muss mal ne quelle suchen.
und genau darum muss man, wenns stimmt, dokumentieren. striegeln, füttern, all das wäre ihr also verboten.
einen entgegenkommenden hund streicheln nicht.
 
Hi

Ich mein, ein Tierhalteverbot beinhaltet nicht das Verbot auf einem Gnadenhof zu arbeiten oder sich um Tiere zu kümmern.

Dieses Konstrukt wird ja gern gewählt, wenn solche Leute trotz Urteil weiter Tiere quälen.

Beispiel ist der Gnadenhof einer Dame, deren Name hier nicht genannt werden darf.

Dort gab es einen Verein, der als Träger und damit Halter auftrat und besagte Dame hat sich nur um die Tiere "gekümmert".

Gruss
Matti
 
Wenn sie ein Tierhalteverbot hat , heißt es nicht, das wenn jemand anderes Tiere hält sie diese nicht pflegen dürfte...halten darf sie die Tiere nicht...aber mehr auch nicht

Lasse mich gerne korrigieren wenn ich falsch liege

Meine ich auch so gelesen zu haben.
Irgendwo stand auch, dass sie mit einem Lebensgefährten lebt. Tiere sollen auch im Haushalt sein, oder erinnere ich das falsch? :verwirrt:
Solange ihr die Tiere nicht gehören.....

Na ja,schau Dir den Bericht an (oben Post 1),da kannst Du sehen,dass sich die Verurteilte;) zusammen mit einem neuen Lebensgefährten und ehemaligen Vitzeroda Pferden,Ponys in Hessen angesiedelt hat.Und natürlich ist sie nicht die Halterin der Tiere.
Was soll man da noch sagen,schade um die Gerichtskosten.Wer trägt die eigentlich?
 
also, ich habe mir irgendwann mal gemerkt, daß ein halteverbot, wenn es aufgrund tschg ausgesprochen wurde, bundesweit gilt,
quasi im gesamten einzugs- bzw geltungsbereich des dtsch. TschG.

kann mir das jemand bestätigen?
weil ja immer mal wieder die frage auftaucht,was ist, wenn delinquent das bundesland wechselt.
gr
 
also, ich habe mir irgendwann mal gemerkt, daß ein halteverbot, wenn es aufgrund tschg ausgesprochen wurde, bundesweit gilt,
quasi im gesamten einzugs- bzw geltungsbereich des dtsch. TschG.

kann mir das jemand bestätigen?
weil ja immer mal wieder die frage auftaucht,was ist, wenn delinquent das bundesland wechselt.
gr

Soviel ich weiß, ist das Ländersache,deshalb siedeln sich animal hoarder immer wieder in anderen Bundesländern an.Vet.Ämter sind nicht vernetzt und das Elend geht wieder von vorne los.Hier im Bsp. war die Dame doch auch schon vor Vitzeroda auffällig,damals in Hessen,dann in Vitzeroda und nun "wohnt" sie wieder in Hessen.
 
sorry, dann hab ich mich falsch ausgedrückt.
klar sind die meist nicht vernetzt. (sind sie ja nicht mal mit dem tollen zirkusregister, weil wenn man nicht reinschaut und sowieso so gut wie keine zirkusse drinstehen, dann nutzt auch das vernetzen nix).

darum gehts mir aber nicht.
sondern: gilt das halteverbot, daß aufgrund tschg ausgesprochen wurde, deutschlandweit?
(daß das dann trotzdem nicht funktioniert, weil die nicht vernetzt sind, und wenn, auch nicht nach den leuten schauen, steht ja auf nem anderen blatt).
gr
 


den text unter dem video.
zitat "wenn die tiere nicht der betreffenden person gehören und sie sie auch nicht versorgt,kann ich definitiv nicht handeln". zitat amtsvet.

bevor sie handeln kann, bei frau p., braucht sie also den nachweis, daß frau p die tiere versorgt.
versorgen ist landläufigh füttern, pflegen,aber auch spazierenführen, zur koppel bringen etc.

im wortsinne ist versorgen : sich kümmern(in allen facetten), aber auch unterbringen.
hieße:wenn man hier nix machen kann, fress ich einen besen.man muss es nur dokumentieren und dem gericht klarmachen, was alles unter versorgung zu verstehen ist. wenn man verstehen will.
und bei frau p sollte man verstehen wollen.finde ich.
 
darum gehts mir aber nicht.
sondern: gilt das halteverbot, daß aufgrund tschg ausgesprochen wurde, deutschlandweit?
(daß das dann trotzdem nicht funktioniert, weil die nicht vernetzt sind, und wenn, auch nicht nach den leuten schauen, steht ja auf nem anderen blatt).
gr
Natürlich. Nur wenn der neue Amts-Vet von dem verbot nichts weiß, was soll er machen? Und weitergeben dürfen die Ämter solche Informationen wegen des Datenschutzes nicht.
Natürlich kann ein besorgter Bürger aber den zuständigen Amts-Vet über den Aufenthalt/das Verbot informieren. Genug Informationen zu dieser Person sind ja öffentlich zugänglich. ;)
 
Was regt IHR Euch eigentlich JETZT darüber auf??

Als vor Jahren in dem sog. "Schmuddelforum" auf die Missstände hingewiesen wurde und man dort nach Möglichkeiten suchte der Dame Einhalt zu gebieten, sind doch viele User von diesem Forum hingegangen und haben beschwichtigt, verharmlost, gespendet und dort aufgeräumt. Was wurden User aus dem "Schmuddelforum" von hiesigen Usern angegriffen, als sie sagten, dass es wieder zu einer Eskalation kommen würde. Gelacht und Verhöhnt wurde von hier.... Und nun regt IHR Euch auf?? Warum? Spendet doch weiter um den/diesen Tierschmutz und Tierquälerei zu erhalten; fahrt hin, räumt noch nen bisschen auf... (Ironie off!!)!!

Man soweit hätte es nicht kommen brauchen lassen - aber einige aus diesem Forum wollten das so - also meckert nicht!

Da hätte schon längst Schluss sein können! Die Tiere werden Euch die Quälerei bestimmt herzlich danken... :sauer::sauer::sauer:
 
na was denn nu- viele oder einige?
und wenn ich das richtig im kopf habe haben sich auch "einige der einigen" nach einer weile ihre position überdacht und verändert. und festgestellt daß sie sich in einem menschen sehr getäuscht haben.
mal ganz abgesehen davon daß ich deine logik nicht verstehe- warum darf z.b. ich mich jetzt nicht über die situation aufregen weil vor jahren hier andere user eine andere meinung vertreten haben? herrscht in deinem universum sippenhaft?
 
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" nach Auslagerung in einen Tiergnadenhof nach Hessen " .. Wie kann man denn mal eben 80 Hunde auslagern? Was soll das denn wieder für eine Story von Fr.P. sein? Sie hat sich doch mit Händen und Füßen gewehrt Hunde abzugeben.
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