@tte,
Du scheinst ja Kontakt zu den Beschuldigten zu haben.
Dann möchte ich Dich bitten, da mal genauer nachzuhaken bevor Du mich hier öffentlich der Lüge bezichtigst!!
Das mir vorliegende Schreiben der Staatsanwaltschaft ist datiert auf den 14.05.2012 und der Staatsanwalt hat mit Verfügung vom 11.05.2012 die vorgenannte Entscheidung getroffen.
Jeija
liebes jeija
Ich weiss nicht warum du Streit suchst. ich habe NICHT gesagt dass du lügst. Ich finde es nur interessant, dass DU mehr weisst wie die Betroffenen. Dann schick mir doch dieses Schreiben, wenn DU es angeblich hast?
Ausserdem zum zigten Mal: Wenn wirklich gegen Gesetze verstoßen wurde, wird dementsprechend gehandelt werden. Und das was DU hier behauptest ist noch immer keine Anklage. Das kommt jedoch so rüber. nachdem wir in einem Rechtsstaat leben gilt also die Unschuldsvermutung.