Qualzuchten bei Hunden
Kaum ein anderes Heimtier ist in den letzten 100 Jahren einer solchen züchterischen Bearbeitung unterworfen worden wie der Hund. Die Variationsbreite reicht von Zwergrassen wie dem Chihuahua
mit einer maximalen Schulterhöhe von 23 cm und einem Gewicht von 1 bis 3 Kilogramm bis zum Irischen Wolfshund mit einem Stockmaß von über 80 cm und einem Gewicht von über 50 kg. In vielen Fällen ist diese Abkehr vom Normalen, wobei als normal der Vater aller Hunde, nämlich der Wolf angesehen wird, mit erheblichen Leiden für die Hunde verbunden.
► Nackthunde – ihres Haarkleides beraubt
Zu den auffälligsten Zuchtprodukten menschlichen Schönheitswahnes gehören die Nackthunde. Es gibt verschiedene haarlose Hunderassen (z.B. Chinesische haarlose Schopfhunde, Mexikanische Nackthunde, Peruanische haarlose Hunde) mit mehr oder weniger ausgeprägter Haarlosigkeit. Alle lebenden Nackthunde sind für dieses Merkmal mischerbig (heterozygot), so dass unter ihren Nachkommen immer auch behaarte Individuen auftreten, die die Anlage für die Haarlosigkeit nicht tragen. Reinerbige (homozygote) Merkmalsträger aus der Verpaarung Nackthund x Nackthund sind nicht lebensfähig und sterben kurz vor oder nach der Geburt.
Das BML-Gutachten empfiehlt ein Zuchtverbot für alle Defektgenträger. Das heißt: Es dürfen keine haarlosen Hunde mit anderen verpaart werden. Durch den Verlust des schützenden Fells ist ihre Fähigkeit zur Regulierung der Körperwärme (Thermoregulation) deutlich herabgesetzt. Gleichzeitig sind sie u.a. einer erhöhten Gefahr von Sonnenbrand und Verletzungen, Fliegenbefall, Räude und Allergien ausgesetzt. Darüber hinaus ist die Haarlosigkeit regelmäßig verbunden mit schweren Gebissanomalien, bei denen meist die Backenzähne, häufig auch Eckzähne und Schneidezähne fehlen. Eine normale Nahrungsaufnahme und Zerkleinerung ist somit nicht möglich. Außerdem gibt es Hinweise auf eine Störung des Immunsystems. Keinesfalls darf vergessen werden, dass das Haarkleid bei Hunden wie auch bei anderen Tieren als Kommunikationsorgan dient. Ein gesträubtes Fell signalisiert „komm mir nicht zu nahe“. Nackthunden ist dieses Verständigungsmittel genommen.
Die Zucht von Nackthunden muss generell als Verstoß gegen § 11b TschG angesehen werden.