Lies doch einfach das Gesetz bis zum Ende durch ...
Hab ich doch. Was soll dir passieren? nichts. Ich weiß nicht, warum du hier so ein fass aufmachst. Dieses Gesetz regelt die Einfuhr von Hunden. es geht einzig und allein um illegal eingeführte Hunde. Dafür muss erst einmal hinreichender Tatverdacht bestehen, damit dieses Gesetz überhaupt Anwendung findet.
Hast du deinen Hund von einem deutschen Züchter und ist er ordnungsgemäß angemeldet, dann findet dieses Gesetz auf dich sowieso keine Anwendung.
Ebensowenig, wenn du einen Hund aus dem Tierschutz hast.
mensch, wie oft soll man es noch beschreiben... vor nunmehr fast 12 jahren kamen sie einfach in deine wohnung, dein haus oder deinen garten und nahmen deinen hund mit. NICHT in bawü, aber in NRW, hessen, NDS, hamburg sowieso, SH und noch einigen anderen BL. mitnichten um illegale hunde, das gesetz des importverbotes kam später..
hier mal DIE seite aus den vergangenen jahren.. lies dir ALLES in ruhe durch.. ist ja gruselig mit deinen aussagen.
ups.. die seite kann man hier nicht anzeigen.. dann google mal vorkommnisse aus dem jahr 2000