Obdachloser mit Hund

Weg sind sie jedenfalls nun schon mal.

Bin mal gespannt, ob ich die Tage dann mal Nachricht erhalte, ob alles gut gegangen ist.

@ Midivi

Um Arbeit geht es aktuell nicht, sondern wirklich darum, nicht auf der Straße zu erfrieren. Ich gehe davon aus, dass das in Idar-Oberstein nur eine vorübergehende Lösung sein soll und er sich weiter um eine eigene Wohnung bemühen wird.
 

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Hi Sheila2006 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ach, eins muss ich noch los werden:

Ich habe ja nun mit einigen Stellen telefoniert und alle waren aussgesprochen freundlich und hilfsbereit. Bisher habe ich mich mit Dingen wie z.B. der Stiftung Bad Kreuznacher Diakonie nie auseinander gesetzt, wusste nur, "dass es das gibt". Das Thema "Kirche" ist nun auch nicht unter meinen Top 10. Aber mannohmann, da wird anscheindend viel getan und ohne große Worte geholfen.
Ich empfinde dies schon als Lichtblick, wo wir doch ansonsten so viele üble Nachrichten erhalten.
 
Ich muß ja ehrlich gestehen, daß mir hier beim Lesen Tränen in die Augen geschossen sind. Danke allen, die nicht weggesehen, sondern geholfen haben. Einfach nur klasse.
 
Falls es so ist, dass er tatsächlich lediglich zwei Termine bei der ARGE nicht wahr nahm, halte ich es für sehr fraglich, ob eine 100 %ige Streichung der Bezüge für den Monat rechtens war.
 
Ich wollte auch die Frage stellen, ob der Obdachlose kein Geld von dem Amt bekommt(??????)

Ich war vor meiner jetzigen Selbstständigkeit ebenso kurzzeitig Hartz 4 "Empfänger" und habe eine 100 %ige Sanktion bekommen und hätte dadurch theoretisch meine Wohnung verloren Der Grund:

Ich hatte Streit mit der Sachbearbeiterin und bin auch mehrmals nicht mehr zu den terminen gegangen, habe 1 Euro Jobs nicht angenommen und mich nicht an diese komischen "Vereinbarungen" gehalten.

War mir aber auch Wurst.

Es geht realtiv fix, dass man trotz Hartz 4 seine Bezüge und auch die Wohnung verliert. Es gibt einen Haufen Hartz 4 Empfänger, die auf der Strasse landen, wenn sie nicht dem "Jobcenter" oder wie das auch immer heißt, nachkommen.

Der Mann kann allerdings zum Stadtamt gehen und sich dort Hilfe holen. Es gibt so eine Art Wohnungshilfe.

Das geht auch mit Hund, da man als solcher sowieso nur Dreckslöcher als Wohnungen bezahlt bekommt.

Vorwürfe will ich keine Machen, aber zumindest eine Wohnung könnte sich der gute Mann beschaffen, auch, wenn es ein Drecksloch ist
 
Ich wollte auch die Frage stellen, ob der Obdachlose kein Geld von dem Amt bekommt(??????)

Ich war vor meiner jetzigen Selbstständigkeit ebenso kurzzeitig Hartz 4 "Empfänger" und habe eine 100 %ige Sanktion bekommen und hätte dadurch theoretisch meine Wohnung verloren Der Grund:

Ich hatte Streit mit der Sachbearbeiterin und bin auch mehrmals nicht mehr zu den terminen gegangen, habe 1 Euro Jobs nicht angenommen und mich nicht an diese komischen "Vereinbarungen" gehalten.

War mir aber auch Wurst.

Es geht realtiv fix, dass man trotz Hartz 4 seine Bezüge und auch die Wohnung verliert. Es gibt einen Haufen Hartz 4 Empfänger, die auf der Strasse landen, wenn sie nicht dem "Jobcenter" oder wie das auch immer heißt, nachkommen.

Tja, als ALG II Bezieher hat man eben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten:sauer:

Schon mal was davon gehört?

:hallo:
 
Tja, als ALG II Bezieher hat man eben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten

Als Hartz 4 Empfänger hat man aber auch eben mal größenwahnsinnige Sachbearbeiter, die einen aufgrund persönlicher Abneigungen mal eben komplett ruinieren können.

Ist aber auch Wurst, immerhin habe ich bewusst auf Geld vom Staat verzichtet und mich allein rausgearbeitet.
 
@Sheila:
Na, der HTV- dafür gibts kein Geld vom Staat.
Schön, dass ihr hier helfen konntet.
 
Der Mann kann allerdings zum Stadtamt gehen und sich dort Hilfe holen. Es gibt so eine Art Wohnungshilfe.

Das geht auch mit Hund, da man als solcher sowieso nur Dreckslöcher als Wohnungen bezahlt bekommt.

Vorwürfe will ich keine Machen, aber zumindest eine Wohnung könnte sich der gute Mann beschaffen, auch, wenn es ein Drecksloch ist

So wie Du Dir das vorstellst, ist es leider nicht. In den meisten Städten gibt es, wie bereits im Vorraus erwähnt, keine Wohnungen mehr, in die zugewiesen wird, es wird zurück gegriffen auf Pensionen, Notunterkünfte und eventuell möblierte Zimmer, die aber auch über Privatverträge vermietet werden.
Zumindest in Bremen wirst Du in keiner dieser Unterbringungen einen Hund halten können.

Es gibt durchaus Städte, wo es besser läuft, wo Kooperationen mit den Wohnungsbaugesellschaften vorhanden sind und auch noch eingewiesen wird. Viele Städte greifen aber derzeit, ich hoffe ja, das ändert sich nochmal irgendwann, nahezu ausschließlich auf das Konzept der Notunterkunft zurück (wobei natürlich auch eine von der Stadt beschlagnahmte Wohnung, in die jemand eingewiesen wird, eine Notunterbringung ist bzw sein sollte).

Die Notunterkünfte werden durch den Leistungsträger bezahlt, heißt also: Hast Du Ärger mit dem Jobcenter, wird auch diese nicht ohne Probleme bezahlt.
Wir vermitteln zwischen Jobcenter und Klient, aber klar ist auch bei uns, der Klient muss was tun und sich an Vereinbarungen halten. Allerdings gebe ich gerne zu, dass wir die Nummer doch häufig ein wenig differenzierter sehen oder uns zumindest darum bemühen.
Auch werden wir durchs Jobcenter bei 100%-Kürzungen informiert, bevor es zum Wohnungsverlust kommt.

Aber einfach zur Wohnungshilfe gehen und eine Wohnung bekommen, die Zeiten sind, zumindest hier, lange, lange vorbei!

Und nochmal:
Mit erfolgreicher Räumungsklage, großem Hund, administrativen Problemen eventuell, vielleicht vorhandenem Schufaeintrag- Du hast kaum eine Chance!

@Sheila Es kann bei der 100%-Kürzung auch keine wirkliche Kürzung, sondern eine Einstellung der Leistungen gewesen sein, weil Meldepflicht nicht nachgekommen (heißt postalische Adresse, mindestens, hinterlegt) oder auch keinen Neuantrag gestellt.

Ich hoffe, dass Mensch und Hund jetzt wo gelandet sind, wo sie unterstützt werden und auch zusammenbleiben können und zwar zu beiderseitig akzeptablen Bedingungen!

Gruß
Sina
 
Hallo Sina,

wie ich heute durch Telefonate erfahren habe, hat sich auch in Mainz viel verändert.

So wird heute weitestgehend davon abgesehen, erfolgreich herausgeklagte Leute in eben diese Wohnung wieder zwangseinzuweisen - auch wenn dann das Geld pünktlich vom Staat kommt. Das kann man einem Vermieter einfach nicht zumuten, wofür hat der dann geklagt und worin bestünde dann noch der Anreiz für die Mieter, sich vertragsgerecht zu verhalten, wenn eh nichts passiert?

Auch ist es hier nicht mehr so, dass wie früher Einzelpersonen eigene Wohnungen zugewiesen bekommen; da muss geteilt werden und mehrere müssen sich miteinander arrangieren.

Wohnungen, die zugewiesen werden, sind absolute Mangelware. Vor allem muss auch immer mit eingeplant werden, dass die Stadt zur Einweisung verpfllichtet werden kann und dann noch was frei sein muss. So habe ich das heute verstanden.

Wie ich auch schon schrieb, wird die Wohnungssituation in den Großstädten (auch wenn viele sagen, Mainz sei nur ein Dorf mit Straßenbahn....) immer dramatischer. Gerade ältere Menschen, die oft seit vielen Jahrzehnten sehr günstig in unsanierten Objekten leben, können sich das zentrale Leben nicht mehr leisten, wenn modernisiert und aufgepeppt wurde. Dazu kommt, dass auch Familien zunehmend wieder in die Innenstädte ziehen möchten, also ein Gegentrend zum Leben im sog. Grüngürtel entsteht. Die Leute wollen einfach nicht mehr so weit zur Arbeit fahren, wird ja auch alles teurer. Die drängen also auch wieder verstärkt auf den Markt. Dann haben wir die höchsten Studierendezahlen seit Gründung dieser Uni. Ich glaube, in diesem Wintersemester wurde die 40.000er Grenze geknackt. Auch Studenten suchen natürlich bezahlbaren Wohnraum. Für ein Zimmer werden hier angeblich im Schnitt mehr als 300 Euro fällig, wobei ich sogar von höheren Preisen ausgehe, da dafür kaum ein WG-Zimmer zu haben ist, von einem eigenen Appartement ganz zu schweigen. Mainz gehört zu den bundesweit teuersten Unistädten.

Ich las mal, dass in Mainz durchschnittlich 45 % eines Haushaltseinkommens (also nicht das Einkommen einer Einzelperson) für die Miete ausgegeben wird. Da sieht man doch, wohin die Reise geht.

Es wird enden wie in Metropolen in London: Die normalen Menschen fahren die weiten Strecken zur Arbeit und nur Spitzenverdiener wohnen zentral. Wo da noch Platz für Hartz IV-Empfänger sein soll, kann ich mir nicht vorstellen. Wie geht es da wohl erst in richtig großen und noch dazu begehrten Städten wie München zu?

Viele Grüße

Nicole
 
Falls es so ist, dass er tatsächlich lediglich zwei Termine bei der ARGE nicht wahr nahm, halte ich es für sehr fraglich, ob eine 100 %ige Streichung der Bezüge für den Monat rechtens war.

Tja, bei Wohnsitzlosen gelten eigene Regeln. Die müssen ja alle paar Tage (oder gar täglich) auflaufen und ihr Geld für eben diesen Zeitraum abholen. Insofern geht es bei denen nicht um Monatsbezüge. Der Hintergrund ist, zu verhindern, dass sie an -zig Stellen parallel kassieren. Sind ja nirgends gemeldet, können also theoretisch an veschiedenen Orten "gleichzeitig" kassieren. Aus diesem Grund müssen sie quasi ihre Anwesenheit in kurzen Abständen dokumentieren. Tun sie das nicht, fallen sie durchs Raster.
 
Falls es so ist, dass er tatsächlich lediglich zwei Termine bei der ARGE nicht wahr nahm, halte ich es für sehr fraglich, ob eine 100 %ige Streichung der Bezüge für den Monat rechtens war.

Tja, bei Wohnsitzlosen gelten eigene Regeln. Die müssen ja alle paar Tage (oder gar täglich) auflaufen und ihr Geld für eben diesen Zeitraum abholen. Insofern geht es bei denen nicht um Monatsbezüge. Der Hintergrund ist, zu verhindern, dass sie an -zig Stellen parallel kassieren. Sind ja nirgends gemeldet, können also theoretisch an veschiedenen Orten "gleichzeitig" kassieren. Aus diesem Grund müssen sie quasi ihre Anwesenheit in kurzen Abständen dokumentieren. Tun sie das nicht, fallen sie durchs Raster.

Aber das wird doch heute durch das bundesweite Computerprogramm verhindert. Zu BSHG-Zeiten war das so, ja. Aber seit das SGBII gilt, gibt es doch eine bundesweite Erfassung, dh wenn der Kollege im Jobcenter die Daten eingibt, sieht er, dass der Mensch schon in Düsseldorf Leistungen bezieht, obwohl er vor seinem Schreibtisch in Köln sitzt und Gegenteiliges behauptet.

Geldeinteilungen, wie früher von den Sozialämtern, gerade für Personen mit besonderen, sozialen Schwierigkeiten vorgenommen, gibt es heute kaum noch. Meist wird monatlich oder höchstens 14tägig gezahlt.

Mein Stand ist: Wer keine Postadresse hat, bekommt kein Geld. Hat der Mensch eine, ist er auch im Programm zu erfassen und bundesweit abrufbar, zumindest im Zahlprogramm.

@Sheila Die Beschlagnahmung von Wohnraum und die Einweisung von Personen (egal ob sie dort vorher schon gewohnt haben oder nicht) geht meines Wissens gegen den Willen des Vermieters eh nur für zwei Monate, eben um den Vermieter zu schützen.
Früher war es allerdings Praxis, dass es ein betimmtes Kontingent an Wohnungen gab (nahezu alles Schlichtbau, dh Ofenheizung, mies gedämmt und Klo häufig noch auf dem Hof), in das zugewiesen wurde.
Heute hat man den Schlichtau nahezu abgeschafft, an seine Stelle ist aber leider nichts Neues getreten.
Und es gibt Menschen, für die war der Schlichtbau genau das richtige. Das waren meist kleine Häuschen, 2-3 Zimmer, Garten davor und eine Nachbarschaft, die ebenfalls aus schwierigeren Nachbarn bestand. Es gab keine große Isolation, wie heute, es entstand eine Gemeinschaft.
Es sind nicht viele Menschen, aber es gibt welche, von denen man zwar nicht sagen kann, dass sie nicht wohnfähig sind (denn die halten sich dann meist auch nicht im Schlichtbau), aber dass sie "nicht geschossfähig sind".
Dh sie halten sich im Schlichtbau, mit einem gewissen Abstand zu ihren Nachbarn, mit eigener Haustür usw.. Im Mehrfamilienhaus geht es über kurz oder lang über Kopf.

Und es gibt die, die in den Mehrfamilienhäusern hoffnungslos vereinsamen und sich im Zweifel die Birne wegsaufen oder ähnliches, die sich aber in einer weniger isolierten Gemeinschaft gehalten hätten.

Das Ganze ist, wie so oft, eine Kostenfrage, sehr kurzfristig gedacht (eine Notunterkunft für einen Monat für eine Einzelperson geht weit, weit über das hinaus, was eine Wohnung mit Beschaffungskosten kosten würde). Der Plan ist: Die Menschen gehen kurzfristig in die Notunterbringung und dann müssen sie aber wieder in eigenen Wohnraum.
Nur wenn es diesen Wohnraum nicht gibt, scheitert dieses Konzept. Das ist eigentlich ziemlich logisch, aber wie gesagt, es geht ja um kurzfristige Lösungen...

Natürlich hat die Wohnungslosenhilfe noch mehr zu bieten, betreute Wohnformen, vermittlung in anderweitige Beratungen und Wohnformen und und und. Aber für den Personenkreis, der außer der Wohnungslosigkeit keine besonderen sozialen Schwierigkeiten hat (wenn wir Schulden mal ausklammern, also keine Suchterkrankung, keine psychische Erkrankung, keine massiven Gewalterfahrungen usw), für den heißt es: Geh kurz in die Notunterkunft und dann sei bitte wieder weg.

Für meinen Personenkreis (Konsumenten harter, illegaler Drogen, wie es so schön heißt) sieht die Nummer nochmal ganz anders aus. Da gibt es wenig Optionen...konsumierend oder auch substituiert, selbst ohne Beigebrauch haben die kaum eine Chance auf eigenen Wohnraum. Und selbst nach absolvierter Therapie siehts mau aus.
Es gibt aber auch kaum langfristige Wohnangebote, die einen Konsum weiterhin zulassen, dh im Klartext diese Menschen bleiben in den Notunterkünften. Keine Chance!

LG
Sina
 
Ich wollte auch die Frage stellen, ob der Obdachlose kein Geld von dem Amt bekommt(??????)

Ich war vor meiner jetzigen Selbstständigkeit ebenso kurzzeitig Hartz 4 "Empfänger" und habe eine 100 %ige Sanktion bekommen und hätte dadurch theoretisch meine Wohnung verloren Der Grund:

Ich hatte Streit mit der Sachbearbeiterin und bin auch mehrmals nicht mehr zu den terminen gegangen, habe 1 Euro Jobs nicht angenommen und mich nicht an diese komischen "Vereinbarungen" gehalten.


War mir aber auch Wurst.

Es geht realtiv fix, dass man trotz Hartz 4 seine Bezüge und auch die Wohnung verliert. Es gibt einen Haufen Hartz 4 Empfänger, die auf der Strasse landen, wenn sie nicht dem "Jobcenter" oder wie das auch immer heißt, nachkommen.

Der Mann kann allerdings zum Stadtamt gehen und sich dort Hilfe holen. Es gibt so eine Art Wohnungshilfe.

Das geht auch mit Hund, da man als solcher sowieso nur Dreckslöcher als Wohnungen bezahlt bekommt.

Vorwürfe will ich keine Machen, aber zumindest eine Wohnung könnte sich der gute Mann beschaffen, auch, wenn es ein Drecksloch ist



kommt mir irgendwie bekannd vor;):lol::lol:




naja mann muss schon sagen das wohnungslosigkeit meist selbst verursacht wird.
und wenn mann sich in deutschland ein bisschen an de regeln hält, muss man eigentlich nicht auf der strasse schlafen.
 
Ich hatte Streit mit der Sachbearbeiterin

Ach, das ist ja merkwürdig? Hast du dich da vielleicht so benommen wie bei McD?:unsicher:


bin auch mehrmals nicht mehr zu den terminen gegangen, habe 1 Euro Jobs nicht angenommen und mich nicht an diese komischen "Vereinbarungen" gehalten.

War mir aber auch Wurst.

Es geht realtiv fix, dass man trotz Hartz 4 seine Bezüge und auch die Wohnung verliert. Es gibt einen Haufen Hartz 4 Empfänger, die auf der Strasse landen, wenn sie nicht dem "Jobcenter" oder wie das auch immer heißt, nachkommen.
Tja, in dem Fall ist man dann aber selbst Schuld und nicht das Amt;)

Einige plagen sich auf der Abeit mit Menschen herum, die sie nicht mögen und tun Dinge, die blöd sind, andere müssen halt regelmäßig auf dem Amt antanzen - das Leben ist schon hart und ungerecht:rolleyes::lol:
 
Ich kenne jemanden, der verklagte erfolgreich seinen Arbeitgeber, weil dieser Gelder regelmäßig zu spät auszahlte. Kurz nach Urteilsverkündung erhielt er die fristlose Kündigung: er habe seinen Chef mit dem Zeigefinger an der Brust berührt und ihn weg geschoben. Die fristlose Kündigung wurde in I. und II. Instanz bestätigt. Der Mann ist bereits Mitte 50, wenig qualifiziert und lebt in einer Gegend mit wenig Jobs. Erst bekam er Arbeitslosengeld, nun seit einem Jahr Hartz IV. Zuvor war er fast 30 Jahre in Anstellung.

Nun kann man sagen: selbst Schuld, denn wer seinen Arbeitgeber verklagt, weiß, wo das enden kann... Und: wer keine Jobalternative hat, muss Unrecht über sich ergehen lassen.

Von ihm wurde 3 Monate Arbeitslosgengeld zurück gefordert, als die fristlose Kündigung vor Gericht durchging. Begründung: Wer selbst dafür sorgt, dass er fristlos gekündigt wird, kriegt kein Geld. Für das angebliche Berühren mit dem Finger gab es nicht mal einen Zeugen.

Offenbar kann es ruckzuck gehen, dass man bedürftig wird.
 
... erhielt er die fristlose Kündigung: er habe seinen Chef mit dem Zeigefinger an der Brust berührt und ihn weg geschoben. Die fristlose Kündigung wurde in I. und II. Instanz bestätigt.
...
... Für das angebliche Berühren mit dem Finger gab es nicht mal einen Zeugen.

Man fragt sich manchmal wirklich, in welchem Wolkenkuckucksheim manche Richter (und insbesondere Arbeitsrichter) leben, wenn solche Urteile - auch noch durch mehrere Instanzen - zustandekommen.

Nach Pfandbon, Maultaschen und Buletten ect. pp. jetzt der gefährliche, bedrohliche, superstarke Zeigefinger. Und Zeugen oder andere Beweise braucht es natürlich auch nicht. Da fällt einem doch echt nichts mehr zu ein. :sauer:
 
... wobei ich einschränkend sagen muss, dass ich natürlich nur die eine Seite kenne und die gegnerischen Schriftsätze nicht gelesen habe. Oft wundert man sich, wenn man erst mal hört, was die Gegenseite vorträgt.

Habe eben in Idar-Oberstein angerufen. Mann und Hund sind gestern angekommen und geblieben. Der Mann sei schon in die WG integriert und hätte Kontakt mit den anderen Bewohnern und der Hund habe den allerbesten ersten Eindruck hinterlassen.
 
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