Gemäß dem deutschen Landwirtschaftsministerium ist es Pflicht:
Gemäß Artikel 12 der Richtlinie 92/65/EWG in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 90/425/EWG sind Verbringungen im Rahmen des gewerblichen Handels unabhängig von der Art des Transportes und der Anzahl der Tiere am Tag der Verbringung über das TRACES-System zu melden.
Da die Verbringung im Rahmen des Tierschutzes von Deutschland als gewerblicher Handel eingestuft wurde, gilt diese Regelung auch für Flugpatenschaften, d.h. alle mit Flugpaten nach D verbrachten Tiere müssen ebenfalls mit TRACES gemeldet werden. Da das "Problem" Auslandstierschutz aufgrund der immer häufiger entdeckten Verstöße die Behörden zunehmend wachsamer werden lässt, wird dies eventuell in Zukunft verstärkt an Flughäfen kontrolliert.
@ Torla: ist dir in dieser Verteidigungsmail aufgefallen, dass behauptet wurde, das 3. Fahrzeug wäre ein Leihwagen gewesen und man hätte - ups.... wie überraschend aber auch - an der Grenze gemerkt, dass man nicht weiterfahren kann, weil man sonst zu viele km macht und das nicht darf, weil man sonst nie wieder ein Leihfahrzeug bekommt? Bei so viel Naivität - oder wars eher Dummheit? - fällt einem doch nichts mehr ein, oder? Oder ist auch das nur eine Schutzbehauptung, weil man auf die Gutgläubigkeit der TS-Gemeinde setzt? Scheint zumindest bei einer ganzen Reihe Leute funktioniert zu haben.