Bei Transaktionen zwischen Geschäftsleuten kommt es genau genommen darauf an, ob
Aussteller oder Empfänger umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht. Solange keine Umsatzsteuer im Spiel ist, der Beleg also "nur" dem Nachweis einer betrieblichen Einnahme oder Ausgabe dient (z. B. im Rahmen der Gewinnermittlung für die Einkommensteuer), dann genügt bereits die Angabe von
- Name und Anschrift der Beteiligten,
- Datum der Lieferung oder Leistung,
- Bezeichnung der Ware oder der Dienstleistung sowie
- des Rechnungsbetrags.
.... Um bei ihren Kunden einen besseren Eindruck zu machen, legen manche nebenberuflich Selbstständige ungeachtet ihres umsatzsteuerlichen Status Wert darauf,
freiwillig alle Anforderungen an komplette kaufmännische Rechnungen zu erfüllen.