Das Ende von Countrydog...

steht da nicht das gilt nur für kleinunternehmer, da gibts gravierende unterschiede, wieso werft ihr alles in einen topf.

zu dem fall countrydog, da hat es sich bestimmt NICHT um ein kleinunternehmen gehandelt, vom umsatz her .

Weil es sein kann, dass sie als Freiberufler anerkannt wurde.
 
steht da nicht das gilt nur für kleinunternehmer, da gibts gravierende unterschiede, wieso werft ihr alles in einen topf.

zu dem fall countrydog, da hat es sich bestimmt NICHT um ein kleinunternehmen gehandelt, vom umsatz her .

Weil es sein kann, dass sie als Freiberufler anerkannt wurde.

wenn sie anerkannt wurde, liegt ein fehler vor, da es nicht sein kann, in ihrem fall, ich seh das als paket, countrydog insgesamt, ich seh das nicht nur als hundetrainer.

wenn man das ganze paket nimmt, kann sie nicht als freiberufler laufen.

ausserdem ist es im falle von countrydog zwingend nötig, ein impressum auf der homepage anzugeben.
 
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob hierüber schon etwas geschrieben wird. Kann es auch sein, das G. auch Hunde gezüchtet hat? Zum Beispiel die Doggenwelpen. Die Mutter sei auf ihren Hof gelandet und war zu diesem Zeitpunkt schon trächtig. Komisch nur, das keine Geschichte zu dieser Hündin dabei steht, aber der Vater wohl bekannt ist. Bei den anderen Hunden die zur Vermittlung stehen, steht doch auch wieso weshalb warum.
 
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ausserdem ist es im falle von countrydog zwingend nötig, ein impressum auf der homepage anzugeben.[/quote]

Vor einiger Zeit stand im Impressum auch noch die Anschrift.
 
steht da nicht das gilt nur für kleinunternehmer, da gibts gravierende unterschiede, wieso werft ihr alles in einen topf.

zu dem fall countrydog, da hat es sich bestimmt NICHT um ein kleinunternehmen gehandelt, vom umsatz her .

Weil es sein kann, dass sie als Freiberufler anerkannt wurde.

wenn sie anerkannt wurde, liegt ein fehler vor, da es nicht sein kann, in ihrem fall, ich seh das als paket, countrydog insgesamt, ich seh das nicht nur als hundetrainer.

wenn man das ganze paket nimmt, kann sie nicht als freiberufler laufen.

ausserdem ist es im falle von countrydog zwingend nötig, ein impressum auf der homepage anzugeben.

Bin da keine Fachfrau, aber vorhin wurde meine Erinnerung dahingehend aufgefrischt: die Anerkennung einer freiberuflichen Tätigkeit liegt beim Finanzamt.
 
@Schleicher...: Ich weiss zwar nicht, warum hier immer persönlich angegangen werden muss, aber wenn Du in dem link liest (und damit bin ich durch mit der steuerlichen Betrachtung)
Bei Transaktionen zwischen Geschäftsleuten kommt es genau genommen darauf an, ob Aussteller oder Empfänger umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht. Solange keine Umsatzsteuer im Spiel ist, der Beleg also "nur" dem Nachweis einer betrieblichen Einnahme oder Ausgabe dient (z. B. im Rahmen der Gewinnermittlung für die Einkommensteuer), dann genügt bereits die Angabe von
  • Name und Anschrift der Beteiligten,
  • Datum der Lieferung oder Leistung,
  • Bezeichnung der Ware oder der Dienstleistung sowie
  • des Rechnungsbetrags.
.... Um bei ihren Kunden einen besseren Eindruck zu machen, legen manche nebenberuflich Selbstständige ungeachtet ihres umsatzsteuerlichen Status Wert darauf, freiwillig alle Anforderungen an komplette kaufmännische Rechnungen zu erfüllen.
Ob eine ID angegeben wird oder nicht ist von anderen Faktoren als vom Zwang abhängig.
Oeffentliche Träger mögen da bei den Faktoren eine Rolle spielen.

Schön für Dich das DU damit durchbist, ich NICHT, da wie ich schonmal sagte die steuerliche Sachlage meiner Meinung nach der EINZIGE Punkt ist an dem "man" einen Hebel ansetzen könnte.
So nun aber nochmal zu Dir und der von Dir genannten Seite, hättest Du diese AUFMERKSAM gelesen und Dir nicht nur das rausgeickt was Dir in den Kram passt, wäre Dir folgendes aufgefallen:
Damit der Fiskus ein Geschäftsdokument als Rechnung anerkennt, sind folgende Bestandteile erforderlich:
  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens,
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
  3. Termin der Lieferung oder Leistung,
  4. Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung,
  5. die ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und
  6. die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge,
  7. das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum),
  8. eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer sowie
  9. die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers.

Quelle:

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

MfG
Schleicher
 
@ pommel,

da hast du recht, NUR muss man dem finanzamt auch berichten, was man wirklich als tätigkeit ausführt ! darum geht es hier.
 
Ich wollte ja eigentlich NIX mehr schreiben zu diesem Themenkomplex aber es geht nicht anders...
Ob Freiberuf oder Gewerbe ist einzig und allein über die Tätigkeit geregelt. Was das Finanzamt macht ist eine Einstufung als Kleinstunternehmen oder nicht.
Als Freiberuf oder freier Beruf werden – im – Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der unterliegen. Sie betreffen nach und ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG).
Quelle: wikipedia

MfG
Schleicher
 
@ pommel,

da hast du recht, NUR muss man dem finanzamt auch berichten, was man wirklich als tätigkeit ausführt ! darum geht es hier.

Öhm, nö. Eigentlich geht es darum, dass wir alle nicht wissen, was genau man GK bzgl. der Spekulationen wegen Steuerhinterziehung vorwerfen kann. Ich gebs zu (und brauche darauf auch sicherlich nicht erst hinweisen :D ), ich kann mich ja auch in was festbeissen. Aber da wird man nun schlicht und ergreifend abwarten müssen, was sich da noch an Fakten ergibt- so schwer es fällt. Eine komplett fehlende Steuererklärung ist noch an keiner Stelle erwähnt oder bestätigt worden oder habe ich irgendwas verpasst?
 
Mal zwischendurch und ganz am Rande :

Wenn das Finanzamt so ein interessantes Thema ist, solltet ihr vielleicht unter "Umfragen" ein neues Thema eröffnen : Welche Nummern braucht eine Rechnung, was braucht ein Finanzamt ???

Ich dachte, es geht hier darum, Hunden zu helfen - so man dann will , - und nicht darum, wer mit wem welche Nummern schreibt :nee:
 
@ pommel,

da hast du recht, NUR muss man dem finanzamt auch berichten, was man wirklich als tätigkeit ausführt ! darum geht es hier.

Öhm, nö. Eigentlich geht es darum, dass wir alle nicht wissen, was genau man GK bzgl. der Spekulationen wegen Steuerhinterziehung vorwerfen kann. Ich gebs zu (und brauche darauf auch sicherlich nicht erst hinweisen :D ), ich kann mich ja auch in was festbeissen. Aber da wird man nun schlicht und ergreifend abwarten müssen, was sich da noch an Fakten ergibt- so schwer es fällt. Eine komplett fehlende Steuererklärung ist noch an keiner Stelle erwähnt oder bestätigt worden oder habe ich irgendwas verpasst?

nein hast du nicht :D

du hast nichts verpasst :D

ich habe nur darauf reagiert, dass in den raum geworfen wurde, sie sei freiberufler gewesen, KÖNNTE doch freiberufler gewesen sein, meine antwort darauf war : kann nicht sein, wenn man alles betrachtet, ist das verwerflich ?

ist eben so, was sie wirklich wie abgewickelt hat weiss ich nicht, werden andere stellen prüfen, ich hab nur auf ein post geantwortet.
 
Mal zwischendurch und ganz am Rande :

Wenn das Finanzamt so ein interessantes Thema ist, solltet ihr vielleicht unter "Umfragen" ein neues Thema eröffnen : Welche Nummern braucht eine Rechnung, was braucht ein Finanzamt ???

Ich dachte, es geht hier darum, Hunden zu helfen - so man dann will , - und nicht darum, wer mit wem welche Nummern schreibt :nee:

ja, seh ich auch so, mit meinem eigenen post wollte ich das eigentlich nur zu einem abschluss bringen, mich nerven im augenblick solche beiträge auch.
 
Um ihr aber dauerhaft das Handwerk zu legen ist das gar nicht so uninteressant.
Und ja damit wäre dann auch Hunden geholfen,vielleicht nicht den jetzigen aber denen,die da eventuell nachrücken sollen/würden/könnten.
 
Um ihr aber dauerhaft das Handwerk zu legen ist das gar nicht so uninteressant.
Und ja damit wäre dann auch Hunden geholfen,vielleicht nicht den jetzigen aber denen,die da eventuell nachrücken sollen/würden/könnten.

Das Finanzamt ist durch die ganze Berichterstattung ja vielleicht auch schon aufmerksam geworden?

Auch wenn es schade wäre wenn sie nur wegen allfälliger, möglicher Steuerhinterziehung belangt werden könnte wäre es immer noch besser als nichts... Al Capone konnte man damals auch nur anhand dieses "Deliktes" verurteilen da für seine wahren Machenschaften die Beweisgrundlage fehlte.
 
Mal zwischendurch und ganz am Rande :

Wenn das Finanzamt so ein interessantes Thema ist, solltet ihr vielleicht unter "Umfragen" ein neues Thema eröffnen : Welche Nummern braucht eine Rechnung, was braucht ein Finanzamt ???

Ich dachte, es geht hier darum, Hunden zu helfen - so man dann will , - und nicht darum, wer mit wem welche Nummern schreibt :nee:

Fein, wie HILFST DU denn gerade den Hunden? War Dein Text jetzt hilfreich? Geht es nicht darum diese Frau einer gerechten, wie auch immer gearteten Strafe zuzuführen?
Anscheinend nicht, anscheinend geht es darum möglichst laut zu jammern ohne konstruktiv zu sein, ist es das?

MfG
Schleicher
 
Um ihr aber dauerhaft das Handwerk zu legen ist das gar nicht so uninteressant.
Und ja damit wäre dann auch Hunden geholfen,vielleicht nicht den jetzigen aber denen,die da eventuell nachrücken sollen/würden/könnten.

Das denke ich auch. Es fehlen aber leider hier die verlässlichen Infos mangels Insiderwissen.

Vielleicht hat sie auch Leistungen von der Arge bezogen ? Oder beispielsweise aufgrund ihrer offenbar vor einem Jahr schon sehr knappen finanziellen Lage eine EV abgegeben ?
Wie sieht es aus, wenn sie eine reine Privatperson ist (ob mit angemeldetem Gewerbe oder nicht) mit der Hundesteuer ? Um ihr eine Zucht nachzuweisen, müssten (glaube ich) zumindest drei intakte Hündinnen bei ihr gewesen sein und/oder eine Mindestzahl von Würfen pro Jahr ?

Das sind alles mögliche "Baustellen", wo ihr bei einer Verurteilung, z.B. wegen Betrug (sofern sie eine EV abgelegt hatte) hoffentlich einiges an größeren Strafen drohen würde.
 
Danke denen die den Ansatz verstanden haben!

MfG
Schleicher

P.S.: § 370 StGB Steuerhinterziehung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht.
 
Danke denen die den Ansatz verstanden haben!

MfG
Schleicher

ich denke jeder hats verstanden, aber ...es geht darum, warum ewig auf themen rumreiten, die man im moment nicht lösen kann, anstösse geben, JA, zum besipiel, eben...wie siehts überhaupt aus, war sie angemeldet oder nicht, wäre das ein ansatz um was nachzuweisen, ja, aber nicht immer dieses ewige drauf rumreiten, wo niemand weiss was wirklich war, man kann punkte aufwerfen, auch kurz besprechen, aber ..so lang man doch soweiso nichts genaues weiss, warum dann ewig um kleine details streiten ? ...das ist etwas, das stört mich persönlich daran.
 
@Schleicher...: Ich weiss zwar nicht, warum hier immer persönlich angegangen werden muss, aber wenn Du in dem link liest (und damit bin ich durch mit der steuerlichen Betrachtung)
Bei Transaktionen zwischen Geschäftsleuten kommt es genau genommen darauf an, ob Aussteller oder Empfänger umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht. Solange keine Umsatzsteuer im Spiel ist, der Beleg also "nur" dem Nachweis einer betrieblichen Einnahme oder Ausgabe dient (z. B. im Rahmen der Gewinnermittlung für die Einkommensteuer), dann genügt bereits die Angabe von
  • Name und Anschrift der Beteiligten,
  • Datum der Lieferung oder Leistung,
  • Bezeichnung der Ware oder der Dienstleistung sowie
  • des Rechnungsbetrags.
.... Um bei ihren Kunden einen besseren Eindruck zu machen, legen manche nebenberuflich Selbstständige ungeachtet ihres umsatzsteuerlichen Status Wert darauf, freiwillig alle Anforderungen an komplette kaufmännische Rechnungen zu erfüllen.
Ob eine ID angegeben wird oder nicht ist von anderen Faktoren als vom Zwang abhängig.
Oeffentliche Träger mögen da bei den Faktoren eine Rolle spielen.

Schön für Dich das DU damit durchbist, ich NICHT, da wie ich schonmal sagte die steuerliche Sachlage meiner Meinung nach der EINZIGE Punkt ist an dem "man" einen Hebel ansetzen könnte.
So nun aber nochmal zu Dir und der von Dir genannten Seite, hättest Du diese AUFMERKSAM gelesen und Dir nicht nur das rausgeickt was Dir in den Kram passt, wäre Dir folgendes aufgefallen:
Damit der Fiskus ein Geschäftsdokument als Rechnung anerkennt, sind folgende Bestandteile erforderlich:
  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens,
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
  3. Termin der Lieferung oder Leistung,
  4. Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung,
  5. die ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und
  6. die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge,
  7. das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum),
  8. eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer sowie
  9. die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers.
Quelle:

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

MfG
Schleicher

Ich weiss immer noch nicht, warum Du persönlich werden musst, anscheinend kannst Du nicht anders.

Hättest Du meinen Beitrag dazu bis zum Ende gelesen, hättest Du meinen Abschlussatz bemerken können "Ob eine ID angegeben wird oder nicht ist von anderen Faktoren als vom Zwang abhängig."
 
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  • deutlich weniger Werbung
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