Perro de presa
10 Jahre Mitglied
Jop, ein Problem. Aber ich wüsste ganz gern, bevor man die Polizei verschimpft, ob die überhaupt berechtigt wären, die Adresse rauszugeben.
Erstmal, ich verunglimpfe die Polizei nicht!
Ich habe hier aber sehr wohl gewisse Zweifel formuliert, was gewisse Handlungen der hier
ermittelnden Eifler Polizei angeht geäussert.
Ich halte es nicht für Rechtlich einwandfrei
- ein vom Mieter verlassenes Haus mit offenen Fenstern und Türen stehen zu lassen,
- das trotz Anzeigen wegen Sachbeschädigung keine Beweise gesichert werden, Haus nicht betreten wird,
- das trotz gemeldeten Einbruchs keine Beweissicherung oder betreten des Huases erfolgt,
- das ein Polizist als Ermittlungsleiter einer PK zusammen mit dem Angezeigten gibt
das sind Dinge die meinem Rechtsverständnis erstmal widersprechen.
Deswegen verunglimpfe ich aber niemenden, ich stelle nur FRAGEN, stelle Fakten fest die
unwidersprochen sind. Denn die Polizei hat ja ausdrücklich in Bezug auf die Darstellung der
Frau Zietlow auf der PK nur die Punkte Hundeaufenthalt bekannt und Beschuldigte "greifbar"
widersprochen. Die anderen Punkte die ebenso unter Fakten aufgeführt sind, wurden nicht
korregiert!
Ich würde Dich auch bitten mir soetwas nicht zu unterstellen!
Deine Interpretationen in allen Ehren,
aber wir haben in Deutschland die Meldepflicht,
jeder Bürger unseres Landes kann bei jedem Einwohnermeldeamt die Auskunft bekommen
wo Person xy wohnt (wenn sie dort wohnt, eventuell gegen Gebühr),
für Anwälte gelten besondere Rechte (z.B. Schufa, Abfragen bei Behörden).
Mach daraus was Du möchtest, ich habe Fakten - ohne Wertung - angegeben.
Wünsche Dir als eventuell mal Geschädigter, nie vor solchen Problemen zu stehen.