Definition Hundehalter, Besitzer, Führer, Eigentümer

Anuschka

15 Jahre Mitglied
Sorry, vielleicht gab es das schon, ich habs nicht gefunden... Kann mir jemand bitte hieb- und stichfeste Defintitionen (Gesetze?) nennen, die klar machen, wann jemand ein Hundebesitzer, -halter, -führer oder - eigentümer ist? Und wo der (haftungsmäßige) Unterschied ist? Dies für RLP und für einen evtl. als gefährlich einzustufenden Hund.
Danke schonmal vorab!!
LG,
Steffi
 
  • 29. März 2024
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Hi Anuschka ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hm, also Besitzer ist der, der den Hund gerade bei sich hat. Leihst du dir meinen Milo und hast ihn an der Leine, so bist du der Besitzer.
Ich bin allerdings immer noch der Eigentuemer, weil rein rechtlich der Hund mir gehoert - ich habe einen Adoptionsvertrag mit dem Tierheim.

Halter muesste doch der sein, auf den der Hund angemeldet ist?
Und Fuehrer der, der den Hund fuehrt, also fuer mich gleichzusetzen mit dem Besitzer.

Fuer 100%ig rechtlich wasserdichte Definitionen wuerde ich aber an deiner Stelle an einen Anwalt wenden.
 
Eigentümer bist du wenn der Hund dir rechtlich zugeordnet ist ( du ihn zb. mittels Rechtsgeschäft erworben hast), § 903 BGB

Besitzer bist du wenn du die Sachherrschaft über den Hund hast. Der Hund sich also bei dir befindet und du den Umgang mit ihm hast. Dazu musst du nicht Eigentümer sein.
Du kannst unmittelbarer Besitzer sein, § 854 BGB . Aber auch mittelbarer Besitzer § 868 BGB.

Halter bist du, wenn du für die Erhaltung des Hundes in eigenem Interesse überwiegend aufkommst. Also Futter kaufst, Steuern zahlst, nötiges Zubehör anschaffst. Auch dazu müsstest du theoretisch weder Eigentümer noch Besitzer sein. Praktisch gesehen bist du aber eh gleichzeitig mindestens Besitzer.
Der Begriff des Tierhalters ist im Gesetz nicht definiert. Da müsstest du in die einschlägige Literatur schauen besonders in einen Kommentar zum BGB unter dem § 833.
 
Sehr interessant...

Schlage mich auch mit so einer ähnlichen Fragestellung rum.
 
Danke für Eure Antworten!
Wenn jemand einen Hund in eine Hundepension gibt, ist dann der Betreiber der Pension oder/ und dessen Mitarbeiter Besitzer des Hundes? Das kann ich mit kaum vorstellen.
Midivi, Diu weißt, um wen es geht ;), und wie bekomme ich dioe doofe 8 aus dem Titel? Sorry dafür!
 
Danke für Eure Antworten!
Wenn jemand einen Hund in eine Hundepension gibt, ist dann der Betreiber der Pension oder/ und dessen Mitarbeiter Besitzer des Hundes? Das kann ich mit kaum vorstellen.
Midivi, Diu weißt, um wen es geht ;), und wie bekomme ich dioe doofe 8 aus dem Titel? Sorry dafür!

Sorry, klär' mich auf, ich steh' auf dem Schlauch.....
Um wen / was geht es hier? Gerne auch per PN

Den Titel kann nur ein Moderator ändern.
 
Wenn der Hund in der Pension ist, dann ist der Pensionsbetreiber Besitzer ja und zwar unmittelbarer Besitzer, da er den Hund in Verwahrung hat.
Du bist dann mittelbarer Besitzer nach § 868 BGB, Halter und Eigentümer. Die Angestellten sind die Verrichtungsgehilfen des Pensionsbetreibers. Für sie haftet der Pensionsbetreiber nach § 831 BGB, wenn er sich nicht exkulpieren kann. Er ist aber auch Tieraufseher nach § 834 BGB, wonach die Gefährdungshaftung auf ihn übergeht.

Man muss sich von dem denken trennen, das dem Besitzer der Hund gehört, das ist umgangssprachlich so, aber nicht juristisch. Aus dem Besitz lassen sich Rechte aus dem BGB ableiten, die man gegebenfalls auch dem Eigentümer entgegenhalten kann. Das wäre z.b. das Recht zum Besitz § 986 BGB. Hast du dieses musst du den Hund dem Eigentümer z.b. nicht herrausgeben. Der Besitzer darf auch Selbsthilfe üben § 859 BGB
 
Als Nachtrag mal nen Beispiel.
Du gibst den Hund in die Pension, schließt einen Vertrag mit dem Betreiber. Dann kommst du aus dem Urlaub und weigerst dich die Rechnung zu bezahlen. Nun braucht der Pensionsbetreiber als Besitzer den Hund nicht an dich herausgeben, da er ein Zurückbehaltungsrecht aus dem nichterfüllten Vertrag hat und damit ein Recht zum Besitz.
 
Danke, Kyra, das hat mir sehr geholfen! In der Tat war mir das mit dem Besitzer so nicht klar!
Da Du Dich anscheinend gut auskennst (das war ein Lob!) noch eine andere Frage: ich gebe meinen Hund in eine Pension mit entsprechendem Vetrag, bezahle außer einer minimalen Anzahlung nix, reagiere dann weiterhin nicht auf Zahlungsaufforderungen, Rechnungen, Mahnungen und holde den Hund auch nicht aus der Pension, obwohl ich mehrfach dazu aufgefordert werde und dies auch im Vertrag steht (wenn die Kostendeckung nicht gewährt werden kann, ist der Hund abzuholen...)
Begehe ich dann Betrug?
 
Wenn du schon bei Abgabe des Hundes nicht vorhattest die Rechung zu begleichen dann begehst du einen Betrug nach § 263 StGB.

Hattest du bei Abgabe des Hundes aber vor alles zu bezahlen und hast dich erst während des Urlaubes entschieden das Geld nicht zu bezahlen, dann ist es kein Betrug.

Das ganze ist aber schwierig weil ein Vertrag geschlossen wurde. Daher wickelt man das ganze nicht über das Strafrecht sondern über das Privatrecht ab. Rücktritt vom Vertrag erklären, Mahnung schreiben, Mahnbescheid vom Gericht einholen und zum Schluss eben Gerichtsvollzieher. Am Ende kann man dann eben Zwangsvollstrecken und wenn nötig auch den Hund verkaufen ( z.b. ein teurer Rassehund) um die Kosten zu bekommen.
 
Hallo Leute, ich habe eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir helfen. Meine EX Freundin und ich haben uns vor 3 Jahren eine Damals 2 Jährige Hündin aus privat Besitz geholt. Bzw meine ex Freundin hat den Hund gekauft ohne Kauf Vertrag und als ich von der Arbeit kam stand ein 4 Beiner in der Wohnung.
8 Monate Später hat sie sich von mir getrennt und wir hatten die Abmachung ich dürfte sie jedes 2 We abholen. Was total gut geklappt hat. 5 Monate Später bekomme ich bei der übergabe zu hören, dass meine Ex einen Totalen Allergie Schub bekommen hat und sich nicht mehr um den Hund kümmern kann. Daraufhin habe ich natürlich die Hündin fest zu mir genommen. Lucy ist jetzt über ein Jahr fest bei mir und ich gebe meiner Ex immer das Recht sie zu sehen wenn sie es möchte, meine neue Partnerin ist davon nicht begeistert aber akzeptiert dies. Da der Hund auf meine Ex angemeldet ist und sie auch die Steuern überweist, ich gebe ihr die Hälfte dazu. Würde ich gerne erfahren welche Rechte ich habe?

Da jetzt der Hammer kommt, meine neue Partnerin und ich erwarten ein Kind, meine Ex zieht in 3 Wochen mit ihrem neuen zusammen in ein Haus mit Garten.

Sie war vor paar Tagen beim Tierarzt und hat der Ärztin die Sachlage erklärt und die Tierärztin hat gesagt, laut meiner Ex, es kommt sehr viel Stress auf die werdenden Eltern zu und dass könnte sich auf den Hund übertragen und nicht gut für sie sein.

Nun verlangt meine EX Lucy zurück und sagt in drei Wochen kommt der Hund zu mir. Du kannst nix machen das ist mein Hund.


Habe ich irgendwelche Rechte?
 
Damit würde ich zum Anwalt gehen.
Es gibt durchaus interessante Urteile zu dem Thema, wie gut deine Chancen stehen und ob es sich überhaupt lohnt vor Gericht zu gehen, kann dir ein Anwalt, der sich mit dem Thema auskennt, am besten sagen.
Bisschen doof dass er nicht auf dich angemeldet ist (das hättest du rein rechtlich eh machen müssen, wenn sie seit einem Jahr bei dir wohnt!).
Wie ist es mit den restlichen Kosten, Tierarzt, Futter, Versicherung?
 
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