Private Krankenversicherung bei Rente

kitty-kyf

15 Jahre Mitglied
Mein Cousin hat gerade ein großes Problem.
Der hatte als es 17 und in der Lehre war einen Motorradunfall und kann seit dem seinen rechten Arm nicht mehr benutzen. Der ist zwar noch dran, aber alle Nerven sind durch.
Seit dem bekommt er ca 600 Euro Rente von der Berufsgenossenschaft, weil es ein Wegeunfall war. (Er ist jetzt 23 also bekommt er die schon ne ganze Weile).
Nun bekomme ich einen Anruf von meiner Mutter. Ich soll mich mal schlau machen. Irgendwie hat er jetzt ein schreiben bekommen: Er müsse jetzt in eine private Krankenversicherung abschließen. Wenn die die diese Woche abschließt für 150 Euro und ab nächste Woche für über 400 Euro?

Geht das?

Dürfen die das?
Kennt sich damit wer aus?
Ich rufe ihn erstmal an, um die Hintergründe zu erfahren.
 
  • 25. April 2024
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Hi kitty-kyf ... hast du hier schon mal geguckt?
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Von wem hat er denn dieses Schreiben gekriegt?
 
Also. Bin jetzt schlauer.
Zum Zeitpunkt seines Unfalls war er über seinen Arbeitgeber Krankenversichert.
Dann der Unfall und alle OPs waren ja auf Grund dessen: hat die BG bezahlt.
Danach war er in Ausbildung (abgeschlossen), durch die BG gefördert, auch durch BG Krankenversicherung bezahlt.
Nun ist er Arbeitslos. Aber als Arbeitsuchend beim Arbeitsamt und bei Integrationsamt (da Behinderung über 90%) angemeldet.
Da er aber Rente bekommt hat er keine Recht auf Arbeitslosengeld und dementsprechend auch kein Recht, dass die ihm die Krankenkassenbeiträge zahlen.
Nun haben sie Versucht ihn in die Familienversicherung (ich denke mal von der Mutter) mit rein zu bringen, aber das geht angeblich nicht, weil er ja zum Zeitpunkt seines Unfalls nicht mehr da drin war.
Nun soll er sich (nicht wie gesagt Privat) sondern freiwillig gesetzlich versichern! Weil sich sonnst keiner Zuständig fühlt seine Beiträge zu zahlen.
Deswegen hat er von seiner Krankenkasse ein Schreiben bekommen. Und wenn er jetzt bis Übermorgen eine freiwillige Offenlegung einreicht wäre es eben der "normale Satz", oder mehr, je nach dem wie sich das berechnet und wenn er die nicht einreicht, dann wäre das eben der Hochsatz von über 400 Euro.

Jetzt ist die Frage: die BG weigert sich absolut das zu zahlen. Zu Recht?
Er ist ja nur jetzt nicht irgendwo angestellt, weil er behindert ist. Das ist doch eigentlich ein Zusammenhang.

Brauche also schnelle Hilfe.

Kennt jemand da ne kostenlose Rechtsberatung?

Oder ein Forum für Behinderte wo man da nachfragen könnte?
 
Ich hab jetzt schon mal mit dieser teuren Rechtsberatungshotline die ich gefunden habe telefoniert. Und der Anwalt da war auch meiner Meinung, dass die BG da verpflichtet ist zu zahlen.
Aber so am Telefon ist leider nicht wirklich alles erfasst.
Und da ist mir eingefallen, die hatten schonmal versucht ihm die Rente zu kürzen und da was nicht zahlen wollten (ich glaube bei Ausbildungbeginn) und er sich da mit einem Anwalt zu Wehr setzten musste und dann auch Recht bekommen hat.

Ach so zu dem Unfall: Leider war der mit Fahrerflucht und der, der am Unfall Schuld war ist leider einfach abgehauen und hätte meinen Cousin da im Graben verbluten lassen.
 
Ja, das scheint der übliche Weg zu sein.

Edit: Das mit der freiwilligen gesetzlichen Versicherung.

Schau mal hier:



Hilft dir das weiter?

Und hier gibt es ein entsprechendes Forum:


Da müsstest du dich aber anmelden:

 
Die wollen 5 Euro Beitrag für ein Jahr Mitgliedschaft im Forum haben... Wie wenn man Schwerbehinderte nicht schon genug Geld aus der Tasche ziehen wollte. Finde ich so ein bisschen frech.
Aber trotzdem vielen Dank.
 
Huhu :hallo: !

Ich schätze mal,dass er dann seit fast drei Monaten nicht krankenversichert ist,oder ?

Denn 150,00 Euro hört sich stark nach Mindestbeitragssatz an und wenn er die freiwillige Krankenversicherung nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden aus der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt,hat er nurnoch die Möglichkeit bzw. die Pflicht,sich als "Nichtversicherter" zu versichern ( das müssen alle seit dem 01.04.2007 ).
 
Nun haben sie Versucht ihn in die Familienversicherung (ich denke mal von der Mutter) mit rein zu bringen, aber das geht angeblich nicht, weil er ja zum Zeitpunkt seines Unfalls nicht mehr da drin war.
Falsch !

Er kann sich nicht familienversichern,weil er zum Einen die Altersgrenze überschritten hat ( für erwerbslose Jugendliche ist eine kostenlose Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres möglich ) und zum Anderen, weil er 600,00 Euro Rente,sprich eigenes Einkommen bezieht !

Das ist der Grund ;) !
 
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