ich frag mich wie sowas rechtlich überhaupt machbar ist, hundesteuer erhöhen sicher ...... da wirds nichts dagegen geben....aber ...wenn ich mir einen hund, besser gesagt ein LEBEWESEN anschaffe, für welches ich verantwortung trage, ...und ich gehe es ein ....die steuer zu bezahlen, ist es meiner ansuicht nach unzulässig, innerhalb einer hundehalterschaft bezüglich eines und des selben hundes ...die steuer zu erhöhen, ....ein hund ist kein auto oder sonstwas in unserer gesellschaft, es ist ein lebewesen, und es kann rechtlich nicht zulässig sein, meiner meinung nach, die hundesteuer ...in diesem fall zu erhöhen, wird für die gemeinden ein mehraufwand ..wenn sie unterschiedliche steuersätze haben, wei gesagt ..erhöhung, aber dann jeweils nur für die erneute hundehaltung, ....es handelt sich um lebewesen, und es kann nicht sein, dass jemand womöglich dieses lebewesen abgeben muss, nur weil die steuer erhöht wurde, obwohl man am anfang von einem anderen satz ausging, das ist meine meinung dazu.