Hallo zusammen,
hab mich heute nach einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt nochmals telefonisch mit Herrn Kuhn vom ADD Trier in Verbindung gesetzt.
Da der § 3 etwas schwammig formuliert ist, habe ich Herrn Kuhn direkt auf diesen und seine Absätze angesprochen.
Seine telefonische Aussage (die ich auch noch schriftlich per Mail bekommen werde
Hunde, die in anderen Bundesländern gemeldet sind und dort auch eine(n) Maulkorbbefreiung/Wesenstest haben, dürfen bei einem Besuch in Rlp ohne Maulkorb geführt werden.
Die entsprechende Bescheinigung muss mitgeführt werden!
Allerdings ist der Leinenzwang zu beachten!
Allen Kritikern meiner vorherigen Aussagen sei gesagt:
Ich bin auch nicht für einen Maulkorb, da dieser einen Hund teilweise quälerisch einengt und ihn z.B. auch in seiner Kommunikation mit Artgenossen behindert!
Wenn ich jedoch vom Ordnungsamt Koblenz die Aussage bekomme, das diese o.g. Hunde einen Maulkorb tragen müssen, werd ich einen Dreck tun und zu einem Verstoss gegen geltendes Recht aufrufen!
Wir wollen keine Steine schmeissen, sondern mit Verstand arbeiten!
Das man von verschiedenen Ämtern auch verschiedene Aussagen bekommt, dürfte jedem klar sein!
Ich z.B. könnte Story`s vom Finanzamt erzählen...
Sobald ich Herrn Huhns Aussage schriftlich habe, werde ich diese auf der HP
sowie hier im Forum veröffentlichen!
Auf unseren Run`s, die sich ja so langsam auf die anderen Bundesländer ausbreiten, soll alles legal ablaufen, Gesetze müssen unbedingt beachtet werden!
Gesetzesverstösse werfen ein schlechtes Licht auf uns und unsere Hunde-und das wäre in jedem Fall kontraproduktiv!
Gruss
Dirk Günther