Stafford Läuft Katze Hinterher Auf Die Strasse: Anzeige

Es kann ja wohl mal vorkommen,dass man kurz den Maulkorb abmacht um ihm Leckerchen zu geben etc. und GENAU in diesem Moment kommt die Polizei.
Ist bestimmt schon einigen passiert aber hier vielleicht nicht ,weil die meisten wahrscheinlich auch ne Leinen+ Maulkorbefreiung haben
kann alles sein
 
  • 28. März 2024
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Hi snoopbebek ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gut wir werden sehen.
Ist nunmal passiert rückgängig kann man es nicht mehr machen.
Jetzt hat er ja sein billig Maulkorb wieder dran bis er sein neues bekommt.
Illegal wollten wir unseren Hund bestimmt nicht halten. Wir warten nur auf unseren Maulkorb den wir im Internet bestellt haben bis dahin hatten wir ihm einen Nylon-Maulkorb gekauft für 7 € was ihm jetzt nicht gut tat und beim Fahrrad fahren wollten wir es ihm nicht dran machen.
Selbst schuld müssen wir für aufkommen weiss ich auch schon alles aber wie gesagt wollte nur wissen um wieviel Euronen es sich dabei handeln könnte damit wir schonmal genug zur Seite tun können.
Und ich danke euch trotzdem für eure Tipps mit den Anwälten etc und eure gutgemeinten Ratschläge die aber nicht immer sehr nett formuliert waren
 
Hallo,
Also,ich habe meine Staffordhündin auch von privat übernommen,habe es aber DIREKT dem Ordnungsamt mitgeteilt!! Hab den Hund auch direkt chippen lassen und die Haftpflicht habe ich nachgereicht.Zudem habe ich DIREKT ein Halti gekauft und sie ordnungsgemäss ausgeführt.Somit habe ich keinerlei Probleme bekommen.Die Begründung,das ich diesen Hund vorm Tierheim retten wollte,hat denen auch gereicht.Fakt ist,das es ILLEGAL ist,einen Hund nicht SOFORT zu melden!Gerade einen Sogenannten Kampfhund.
Da du den Hund nicht gemeldet hast,wird jetzt mit der Anzeige deine Zuverlässigkeit in Frage gestellt,die du brauchst,um einen solchen Hund halten zu dürfen.
Der Mann der den Hund vorher hatte,hatte ihn mit sicherheit nicht als Kampfhund beim OA gemeldet,wenn er ihn gemeldet hatte,den es herrscht für ALLE Hunde über 20kg/40cm eine Kennzeichnungspflicht,das ist ja der Chip.
Sicher wolltest du den Hund nur vor dem TH bewahren,aber das mit dem noch nicht anmelden und auch noch ohne Maulkorb laufen lassen ist einfach unverantwortlich!! Wenn man einen solchen Hund übernimmt sollte man sich im Voraus schlau machen!!!
 
Es kann ja wohl mal vorkommen,dass man kurz den Maulkorb abmacht um ihm Leckerchen zu geben etc. und GENAU in diesem Moment kommt die Polizei.
Ist bestimmt schon einigen passiert aber hier vielleicht nicht ,weil die meisten wahrscheinlich auch ne Leinen+ Maulkorbefreiung haben
kann alles sein

Ich habe nur was zur Leinenbefreiung gefunden - laut dieser Aussage gibt es aber keinen oder nicht zwingend einen Bussgeldkatalog, welcher bei den Verstößen des LHG zum tragen kommt. Ich wüsste auch nicht, das ich schon einmal von einem Bussgeldkatalog gehört hätte, von daher wird Deine Frage nicht explizit beantwortet werden können. Bei den LHV und dem LHG entscheiden die Kommunen und Städte unabhängig voneinander. Das macht die Sache so schwierig und kompliziert.

Das Landeshundegesetz NRW sieht in § 20 Abs. 3 für sämtliche mögliche Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld von bis zu 100.000,- € vor. Wie dieser sehr grobe Rahmen im Einzelfall auszufüllen ist, bleibt prinzipiell den zuständigen Behörden überlassen. Die Erstellung eines Bußgeldkataloges, wie man ihn im Verkehrsrecht kennt, ist nicht zwingend, sondern dient allenfalls der Vereinfachung.

Quelle:
 
Du musst sehen wieviele Leute sich hier melden NACHDEM das Kind im Brunnen ist und zT die abenteuerlichsten Lügengeschichten ablassen ..

.. gib mal beschlagnahmt oder weggenommen oder eingezogen in die Suche ein .. die Tierheime sind voll von eingezogenen Hunden.. die genau da landen weil wieder jemand "schlauer" war als das OA erlaubt.
Von daher ist das ein Thema wo sich hier kollektiv die Fußnägel aufrollen.. weil die Hunde genau DESWEGEN im Th landen ..nicht wegen ihrer Rasse sondern wegen ihrer Halter, nur das ie wegen der Rasse nur noch schwer wieder rauskommen :( .

Vielleicht hat euer Hund glück und das OA ist kulant, könnte mir vorstellen auch weil der Hund ja schon "bekannt" ist, was eure Geschichte zwar nicht weniger illegal aber glaubhafter macht.. könnte ja auch sein das ihr in schon seit Monaten/ Jahren illegal haltet.. in dieser Annahme würden sie euch nämlich sicherlich die nötige Zuverlässigkeit absprechen und ihn einziehen.

Wie gesagt sprich mit dem Anwalt.

UND BTW die AXA versichert gar keine Sokas ist im online Formular ausgeschlossen..
 
Hallo,
Also,ich habe meine Staffordhündin auch von privat übernommen,habe es aber DIREKT dem Ordnungsamt mitgeteilt!! Hab den Hund auch direkt chippen lassen und die Haftpflicht habe ich nachgereicht.Zudem habe ich DIREKT ein Halti gekauft und sie ordnungsgemäss ausgeführt.Somit habe ich keinerlei Probleme bekommen.Die Begründung,das ich diesen Hund vorm Tierheim retten wollte,hat denen auch gereicht.Fakt ist,das es ILLEGAL ist,einen Hund nicht SOFORT zu melden!Gerade einen Sogenannten Kampfhund.

Nein - es ist bereits illegal, einen Anlage 1 Hund von privat zu erwerben! Auch Du hast lediglich Glück gehabt - und nichts weiter!

§ 9
Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung

Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 3 sind verboten. (...)
 
@ Consultani;
Befass dich mal etwas genauer mit dem Gesetz!! Ich habe mich vorher beim Amtstierarzt erkundigt!Dieser hat mir auch bei dem besonderen Persönlichen Interesse geholfen!
Glück? Nein! Ich habe mich mit dem Thema Kampfhund befasst!!
 
Ahso....Lesen....dann schreiben.....
Von Privat zu ERWERBEN ist verboten!! Erwerben ist kaufen! Ich habe nicht gekauft.Ich habe BEVOR ich den Hund angeschafft habe alles geregelt!Somit LEGAL
 
UND BTW die AXA versichert gar keine Sokas ist im online Formular ausgeschlossen..


stimmt nicht !!!
habe heute bei der axa angerufen und wir haben erzählt,dass wir einen AMERICAN STAFFORDSHIRE TERRIER haben und er meinte ja wir versichern auch sogenannte kampfhunde !
 
@ Consultani;
Befass dich mal etwas genauer mit dem Gesetz!! Ich habe mich vorher beim Amtstierarzt erkundigt!Dieser hat mir auch bei dem besonderen Persönlichen Interesse geholfen!
Glück? Nein! Ich habe mich mit dem Thema Kampfhund befasst!!

Du hast Glück gehabt (oder z.B. einen Blindenhund ;)). Nichts weiter.

4.2 Besonderes Interesse

Zum Halten von gefährlichen Hunden nach § 3 Abs. 2 und Abs. 3 Nrn. 1 und 2 kann die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn ein besonderes privates Interesse an der Haltung nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der Haltung besteht. Dem Wort "weiteren" in Satz 1 kommt keine eigenständige Bedeutung zu. Für gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 Nrn. 3 bis 6 gilt § 4 Abs. 2 nicht. Bei diesen Hunden ist durch Auflagen (z.B. Anlein- und Maul-korbpflicht) sicherzustellen, dass durch die Haltung keine Gefahren entstehen.

Besonderes privates Interesse

An das Vorliegen eines besonderen privaten Interesses sind strenge Anforderungen zu stellen. Es ist nur in Ausnahmefällen anzuerkennen. Ein solcher Ausnahmefall liegt z.B. vor, wenn ein bestimmter Hund aufgrund seiner Ausbildung oder Abrichtung eine besondere Funktion erfüllt, die ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand nicht auf andere Art und Weise oder kurzfristig durch andere Hunde erfüllt werden kann.

Bei dem in § 4 Abs. 2 Satz 2 beispielhaft genannten Fall (Bewachung eines gefährdeten Besitztums) hat die Erlaubnisbehörde vor ihrer Entscheidung (Ermessensentscheidung) im Ein-zelfall zu prüfen, ob eine besondere Gefährdungslage für das Besitztum vorliegt. Das allgemein vorhandene Einbruchsrisiko reicht dafür in aller Regel nicht aus. Zudem ist zu prüfen, ob dem besonderen Schutzbedürfnis des Besitztums durch den Einsatz anderer Sicherungsmaßnahmen (Alarmanlagen; technische Überwachungseinrichtungen; Wachdienste; Wachhunde anderer Rassen) entsprochen werden kann.

Der Nachweis eines besonderen privaten Interesses ist nicht erforderlich, wenn der Hund vom Antragsteller vor Inkrafttreten des LHundG bereits ordnungsgemäß gehalten wurde (vgl. § 21 Abs. 1).

Verwaltungsvorschriften zum LHG NRW
 
Naja,wie du meinst! Hatte ich eben das Glück auf meiner Seite :)
Die meisten Versicherungen für SoKa sind sauteuer.....Meine ist bei der Agila versichert-6euro im Monat....und die Versicherungsurkunde war nach 2tagen da :)
 
Ahso....Lesen....dann schreiben.....
Von Privat zu ERWERBEN ist verboten!! Erwerben ist kaufen! Ich habe nicht gekauft.Ich habe BEVOR ich den Hund angeschafft habe alles geregelt!Somit LEGAL

Nein. Erwerben meint hier "bekommen / übernehmen" von Privat (Nachbarn, Züchter, Vermehrer, Omma Kasupke ...) - ein eventueller Kaufpreis spielt keine Rolle. Ein öffentliches Interesse nach LHG besteht nur, wenn der Hund über einen TSV/Tierheim vermittelt wurde. Siehe auch mein vorheriges Post zum Thema "privates Interesse" (was nicht damit zu verwechseln ist).

Du hast kulante Ordnungsbeamte gehabt. Freue Dich darüber, Du bist eine von wenigen, welche dieses Glück hatten/haben. Aber verbreite bitte keine gefährlichen Halbwahrheiten, denn der Gesetzestext spricht eine andere Sprache (und diesen kann JEDER frei zugänglich nachlesen!). Das LHG NRW ist eindeutig.
 
steht so auf der Hp von der AXA :

btw die Agila versichert auch Sokas

Bitte wählen Sie hier die Rasse des 1. zu versichernden Hundes aus.
Hunde der Kategorie 2. und 3. können nicht versichert werden.Als Hund der Kategorie 1 gilt: Cane Corso, Kangal, Kaukasischer Ovtscharka, Rhodesian Ridgeback, Rottweiler, Dobermann, Französiche Dogge, sowie alle Rassen, die nicht in Kategorie 2 oder 3 genannt werden.
Als Hund der Kategorie 2 gilt: Alano, Dogo Canario, Dogo Mallorquin, Dogo Argentino, American Bulldog, Mastiff, Tibet Mastiff, Tibet Dogge, Englische Dogge, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Ca de Bou, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espaniol, Spanish Mastiff, Mastino Napoletano.
Als Hund der Kategorie 3 gilt: American Stafford Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog, Bullmastiff, Pit Bull, Pit Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Tosa Inu.
 
Naja der Mann am Telefon meinte sie würden auch Kampfhunde versichern und er würde uns die Unterlagen unverzüglich senden.
Das würde insgesamt 180€ kosten (wir wollen auch unseren Labrador) dort versichern.
ALso für 2 Hunde 180€ Staff+ Labbi
 
....komm nur nicht heulen wenn der hund weg ist. so viel starrsinn gepaart mit unwissen und arroganz ist unerträglich.

pete
 
Ich bezahle wie gesagt 6 euro bei der AGILA und ich habe die Versicherung am 16.Februar abgeschlossen.
Und manche Leute meinen hier mehr zu wissen,als andere.Bitteschön....Klar hat er leichtsinnig gehandelt und sich nicht genug mit der sache befasst,aber seine Sache!Hauptsache dem Hund geht es gut.Wenn man ordnungsgemäss handelt,darf man nen Hund von Privat übernehmen.Meine sollte bei meinen Nachbarn vom Tierheim eingezogen werden.Daraufhin habe ich alles nötigr getan und mir ok beim Amtstierarzt geholt,woraufhin dieser den Tierschutz benachrichtigte,das der Hund nun in guten Händen sei.
Wenn jeder Hund erst ins TH käme,würden die aus allen Nähten platzen,dafür haben die (bei uns) gar nicht die Kapazitäten.
 
Saphira... der kleine aber feine Unterschied ist aber doch bei DIR, dass DU es vorher gemacht hast.

Dem Hund vom TE wünsche ich viel Glück :hallo:
 
Sie hatte ja auch noch die Zeit es vorher zu machen.
Wir aber nicht,da der Hund ins Tierheim gebracht werden sollte.
Also der Nachbar wollten ihn eigentlich sofort ins Tierheim bringen weil er kein Bock mehr aufs Ordnungsamt hatte. (er wollte ihn freiwillig bringen)
Wir haben jetzt schon insgesamt an die 300€ in den 2 Wochen für ihn ausgegeben beim Tierarzt weil er Verletzungen an den Wolfskrallen hatte, die nicht verheilen wollten. Chipen konnten wir ihn aber geimpft ist er immer noch nicht,da er eine Infektion hat und wir warten müssen.
WIe ihr wisst muss er ja auch geimpft sein ,damit er angemeldet werden kann etc.
 
Aber melde ihn auf jeden Fall am besten morgen noch an,die Sachen kannst du auch alle nachreichen,hauptsache der kleine ist gemeldet.Wenn du denen die Krankheitsgeschichte erzählst,wird das evtl auch zu deinen gunsten gehen.
Hmm....wusste net,das die geimpft sein müssen,bei mir wollten die nix sehen.
 
WIe ihr wisst muss er ja auch geimpft sein ,damit er angemeldet werden kann etc.

Ja? Das habe ich noch nie gehört. Gibt doch keine Impfpflicht in Deutschland, so weit ich weiß - aber ok, Impfen lassen ist ja jetzt grundsätzlich nicht unsinnig. ;)

Ich würde Dir - trotz allem - empfehlen, Dich vorher bei "Pit Staff und Co." oder "Bullterrier in Not" ( ) oder hier zu informieren. Sicherheitshalber.

Bedenke bitte auch, das viele Ordnungsbeamte nicht viel Ahnung von "der Materie" haben und ggf. Falschaussagen machen (nicht aus Böswilligkeit, sondern weil sie es schlicht nicht besser wissen. Das wäre nicht das erste Mal, leider... Besser man weiß ganz genau, wovon man spricht und was seine Rechte und Pflichten sind).
 
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