Oder aber, falls der Kindesvater nicht zahlt, nur für die Tochter Sozialhilfe beantragen. Dann könnte sie schon mit dem bereits vorhandenen Minijob das gleiche raushaben, wie sie jetzt von der ARGE dazu bekommt.
Sozialhilfe kann die Tochter nicht bekommen - nur Alg II gemeinsam mit der Mutter.
Evtl. könnte sie mit einem Teilzeitjob Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten und so von der ARGE wegkommen....
Wenn die Mutter kein ALG 2 bezieht, kann die Tochter Sozialhilfe bekommen, wenn das Einkommen der Mutter zur Versorgung Beider nicht reicht und der Vater keinen Unterhalt zahlt. Das war mein Ausgangspunkt.