Zwinger?

Zwingerhaltung bei euren Hunden?

  • Wir haben keinen Zwinger.

    Stimmen: 33 58,9%
  • Wir haben einen Zwinger (oder mehrere), aber der steht schon lange leer.

    Stimmen: 3 5,4%
  • Wir haben einen Zwinger (oder mehrere), aber der Hund / die Hunde ist/sind nur ganz selten drin.

    Stimmen: 6 10,7%
  • Wir haben einen Zwinger (oder mehrere) und der Hund / die Hunde ist/sind regelmäßig über einen länge

    Stimmen: 2 3,6%
  • Wir haben einen Zwinger (oder mehrere) und der Hund / die Hunde ist/sind (fast) immer drin.

    Stimmen: 0 0,0%
  • Der/Die Zwinger ist/sind kleiner als 10m².

    Stimmen: 1 1,8%
  • Der/Die Zwinger ist/sind größer als 10m².

    Stimmen: 6 10,7%
  • Unserem Hund / Unseren Hunden gefällt es im Zwinger.

    Stimmen: 4 7,1%
  • Unserem Hund / Unseren Hunden gefällt es im Zwinger nicht.

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ich lehne jede Art von Zwingerhaltung ab.

    Stimmen: 23 41,1%
  • Stundenweise in einem großen und gut eingerichteten Zwinger schadet einem Hund nicht.

    Stimmen: 15 26,8%

  • Umfrageteilnehmer
    56
Ich hatte meine ersten beiden Hunde im Zwinger, weil Hundehaltung im Haus verboten war. Heute bin ich froh, daß mir niemand mehr vorschreiben kann, wo ich meine Hunde halten darf. Wir haben heute eine ganz andere, intensivere Beziehung zu unseren Hunden als früher zu unseren "Zwingerhunden".

Allerdings wenn wir in Urlaub fahren, mieten wir immer nur ein Ferienhaus mit Zwinger. Wenn wir nämlich abends mal wegfahren wollen, sperren wir die Hunde lieber zusammen in den Zwinger, bevor sie uns das Ferienhaus in unserer Abwesenheit auseinandernehmen.

Schäferwuffi mit Josy, Apoll, Cora, Dusty und Teddy
 
  • 19. April 2024
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Hi Schäferwuffi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Manche Leute behaupten, dass sich einige Hunderassen (die Nordischen) im Haus gar nicht so wohl fühlen, weil es ihnen dort zu warm ist. Wie seht ihr das? *zu sandra schiel*

Ansonsten hab' ich da mal was Schönes gelesen: "Ein Zwinger wird erst dann zu einer guten Unterkunft für den Hund, wenn sich seine Menschenfamilie mit darin aufhält. Aber wer zieht schon zu seinem Hund in den Zwinger?" Tja, so einen Zwinger haben wir auch, wo die ganze Familie sich oft aufhält: der Garten!

Ich glaub' auch, mein Hund kann nach über drei Jahren TH keinen Gitterstab mehr sehen!
 
Hi Claudy.

Was den nordischen angeht, kommt es immer auf das "Wie" drauf an.
Bekommt der Hund genug Auslauf, ist alles gut.
Bei einem Husky z.B. kann man es sich nicht leisten krank im Bett zu liegen, der fängt dann auch in der Anwesenheit der Menschen an, sich an dem Inventar zuschaffen zu machen.

Ein nordischer ist kein Zwingerhund den man so einfach mal wegsperren kann.
Anders sieht es aus, wenn sie mit mehreren in großen Gehegen leben.

Mikas Lieblingsplatz ist der Balkon, aber auch nur solange die Balkontür offen steht. Mache ich sie zu (was im Winter mehr als logisch ist) wird Theater gemacht.
Also bleibt die Tür auch im Winter auf wenn er draußen ist, die Heizung aus und dicke Pullis und Socken an :D
Hat man einen nordischen im Haus, spart man ungemein an Heizkosten, braucht nur ein paar mehr dicke Pullis :)

Noch liegt er zufrieden im Bett und kuschelt mit Vienna, schon in einer Stunde wird er mich hassen, dann muss er mit ihr in den Zwinger.
Haben heute ne Schau im Verein und bevor die Hunde den ganzen Tag im Auto liegen, bleiben sie bei meinem Vater, der sie dann im Garten laufen lässt sobald er wach ist ;)

Sandra
 
Original geschrieben von Midivi
Wir haben keinen Zwinger, ich lehne sowas ab, da nicht artgerecht. Ein Hund ist ein Rudeltier und genau da gehört es auch hin....

Exakt....
 
Jetzt muss ich doch mal eine kleine Zwischenfrage stellen, ich hoffe ihr könnt' mir weiterhelfen:
Bei uns im Feld steht eine Gerätehalle an dieser ist aussen ein "kleiner" Zwinger angebaut. In diesem sitzen bei JEDEM Wetter, also auch im Winter zwei Dobis, tagein tagaus. Ich sehe die Besitzer nur sehr selten mal mit diesen armen Hundis laufen. Sie bellen sich die Seele aus dem Leib, bei Tag wie auch in der Nacht. Ausserdem wohnt dort keiner und im Notfall könnte keiner den Hunden helfen. Ich finde das eine riesen Schweinerei und sehe keinen Sinn in dieser Haltung. Was könnte ich tun? Bzw. Kann ich überhaupt etwas tun oder würde sich der Tierschutz/ Ordnungsamt nicht darum kümmern?

:sauer:
 
Original geschrieben von smurf
Jetzt muss ich doch mal eine kleine Zwischenfrage stellen, ich hoffe ihr könnt' mir weiterhelfen:
Bei uns im Feld steht eine Gerätehalle an dieser ist aussen ein "kleiner" Zwinger angebaut. In diesem sitzen bei JEDEM Wetter, also auch im Winter zwei Dobis, tagein tagaus. Ich sehe die Besitzer nur sehr selten mal mit diesen armen Hundis laufen. Sie bellen sich die Seele aus dem Leib, bei Tag wie auch in der Nacht. Ausserdem wohnt dort keiner und im Notfall könnte keiner den Hunden helfen. Ich finde das eine riesen Schweinerei und sehe keinen Sinn in dieser Haltung. Was könnte ich tun? Bzw. Kann ich überhaupt etwas tun oder würde sich der Tierschutz/ Ordnungsamt nicht darum kümmern?

:sauer:

Wenn es Dir recht ist, eröffne ich genau zu dem Thema ein neues... ganz ähnliches erlebt am Wochenende...
 
Ja, prima, könnte man da meine Frage mit rüber nehmen oder soll ich sie da nochmals stellen. Mache mir nämlich wirklich Gedanken um die Hunde und würde, wenn möglich, gerne etwas gegen diese Haltung unternehmen!!!
 
Wenn die Haltung gegen die nachfolgenden Vorschriften der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2.05.2001 verstößt, schalte bitte den AmtsVet und das OA (evtl. auch den zuständigen Tierschutzverein) ein!

§ 2
Allg. Anforderungen an das Halten

(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rassse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

§4
Anforderungen an das Halten im Freien

(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hundwährend der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
(2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

§ 6
Anforderungen an die Zwingerhaltung

(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2) In einem Zwinger muss
1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der
doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:
2. für jeden weiterenin demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung steht,

Widerristhöhe (cm) Bodenfläche (mind. m2)

bis 50 6
über 50 bis 65 8
über 65 10

3. die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht. Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für eien Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zweingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers mus dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine stromführenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
(6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.
 
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