Zweitwohnsitz mit Listenhunden

Heike11

10 Jahre Mitglied
Vielleicht, könnt ihr mir helfen. Ich wohne in Essen und bezahle für meine Beiden die Kampfhundesteuer. :sauer:
Nun habe ich mir einen Wohnwagen mit festem Stand auf einem Campingplatz gekauft , gut eingezäunt, darf natürlich auch meine Beiden mitnehmen. Dort kann man auch seinen Wohnsitz anmelden. Wollte es es Zweitwohnsitz anmelden. Haben dort keine Kampfhundesteuer. Meint ihr ich kann die Beiden dort anmelden? Würde eine Menge Geld sparen.:D
 
  • 26. April 2024
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Also ich weiss nicht wie es bei Hunden ist aber bei Menschen muss die Steuer am Erstwohnsitz gezahlt werden.
Und da die Hunde ja am Zweitwohnsitz gemeldet sind aber sich die meiste Zeit am Erstwohnsitz aufhalten könnte das probleme geben.
Aber sicher bin ich mir da nicht kannst ja mal das vom Zweitwohnsitz zuständige Ordnungsamt anrufen.
 
Die Hunde muessen dort gemeldet werden, wo ihr eueren dauerhaften Wohnsitz habt, also den Erstwohnsitz.
Ihr koenntet euren Zweitwohnsitz als Erstwohnsitz ummelden, hoffe du verstehst was ich meine. Kann aber auch in die Hose gehen. Da reicht ein "netter" Nachbar aus... .
 
Danke. Leider kann ich mich dort nicht meinen Erstwohnsitz anmelden. Habe 2 Schulpflichtige Kinder im Alter von 7 u. 8 J. . Gäbe dann Probleme, wenn sie dann auf einer Weiterführenden Schule anmelden muß. Wäre zu schön gewesen.
 
Aber erledigt sich die erhöhte Steuer in Essen nicht, wenn man den Wesenstest gemacht hat!??! :verwirrt:
 
Hm also ich habe meinen Hund (Kein Listi) in Hessen auf dem 2. Wohnsitz angemeldet. hab damals bei beiden Steuerämtern angerufen, es wurde die Aussage gemacht, dass der Hund eigentlich da gemeldet werden mus wo er gehalten wird. Allerdings kann und darf ein Hund nur immer einmal versteuert werden, hab ich also die Marke aus Hessen, kann Duisburg nicht kommen und nochmal versteuern. Es hat auch hier nie einer danach gefragt, in hessen die am Tele war nett und wusste auch warum ich da anmelden will. Zahle da über 60 Euro weniger als hier...

Wird der HUnd nun hier abgemeldet weil er ab sofort am Zweitwohnsitz gehalten wird, wird wohl auch das Oamt davon Wind bekommen und die AKte wird dann da hin geschickt wo die Hunde angemeldet werden. Wäre bei einer bestehenden Erlaubnis kein Problem, nur wenn das Oamt am Zweitwohnsitz dann eine Vorortkontrolle machen will sieht es mau aus wenn Du nicht da bist und die nen leeren Wohnwagen finden...:)
 
Aber erledigt sich die erhöhte Steuer in Essen nicht, wenn man den Wesenstest gemacht hat!??! :verwirrt:
Zahle schon "Verbilligte" Hundesteuer von knapp 600 Euro für die Beiden.Da würde ich für Beide nur 230 Euro zahlen. Mit dem Wesenstest ist das ein Problem. Lara ist 11 und von Geburt an taub .Ich glaube, sie schafft das nicht, was aber nicht heißen soll, das sie nicht verträglich ist.
 
Auxch ein tauber Hund kann doch den WT machen und bestehen oder? Er wird ggf. oder sehr wahrscheinlich keine Leinenbefreiung bekommen aber ne MK Befreiung wird doch drin sein. Zählt die nicht als bestandener WT?
 
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