Hallöchen,
folgende reale Situation:
Der Hauptwohnsitz eines Pärchens liegt in Schleswig-Holstein, der Ehemann verdient das Brot der Familie im "gelobten Land" Niedersachsen und ist von Montag bis Freitag dort anwesend, hat auch dort einen Zweitwohnsitz angemeldet.
Die beiden schielen schon seit Jahren nach einem Listenwelpen "möglichst von einem Züchter, der weiß, was er tut, eine gut durchdachte Verpaarung...bla bla".
In Schleswig-Holstein ist es gesetzlich geregelt, dass Listenhunde nur vom Tierschutz übernommen werden dürfen. Daher wurde bisher auch auf die Anschaffung dieses Welpen verzichtet (O-Ton: "Vom Tierschutz? Wer weiß, was der Hund da schon mitgemacht hat....wichtige Prägephase....." ).
Jetzt kommt den beiden die Idee, einen Listenwelpen von einem Züchter in Niedersachsen zu erwerben. Der Mann hat wohl die Möglichkeit, das Tierchen mit an seinen Arbeitsplatz zu nehmen. Wir können davon ausgehen, dass er eine Menge Hundekenntnis hat, ein Welpe wäre bei ihm in guten Händen.
Aaaaaber: Wenn das berufliche Engagement ausläuft und der Mann eine Stellung in SH annimmt - wie sieht es dann rechtlich aus: Hat er nach dem Gesetz gehandelt, wenn er einen Hund vom Züchter gekauft hat?
Eine sehr interessante Konstellation, was meint ihr - wie ist die rechtliche Lage?
Viele Grüße
Alex
folgende reale Situation:
Der Hauptwohnsitz eines Pärchens liegt in Schleswig-Holstein, der Ehemann verdient das Brot der Familie im "gelobten Land" Niedersachsen und ist von Montag bis Freitag dort anwesend, hat auch dort einen Zweitwohnsitz angemeldet.
Die beiden schielen schon seit Jahren nach einem Listenwelpen "möglichst von einem Züchter, der weiß, was er tut, eine gut durchdachte Verpaarung...bla bla".
In Schleswig-Holstein ist es gesetzlich geregelt, dass Listenhunde nur vom Tierschutz übernommen werden dürfen. Daher wurde bisher auch auf die Anschaffung dieses Welpen verzichtet (O-Ton: "Vom Tierschutz? Wer weiß, was der Hund da schon mitgemacht hat....wichtige Prägephase....." ).
Jetzt kommt den beiden die Idee, einen Listenwelpen von einem Züchter in Niedersachsen zu erwerben. Der Mann hat wohl die Möglichkeit, das Tierchen mit an seinen Arbeitsplatz zu nehmen. Wir können davon ausgehen, dass er eine Menge Hundekenntnis hat, ein Welpe wäre bei ihm in guten Händen.
Aaaaaber: Wenn das berufliche Engagement ausläuft und der Mann eine Stellung in SH annimmt - wie sieht es dann rechtlich aus: Hat er nach dem Gesetz gehandelt, wenn er einen Hund vom Züchter gekauft hat?
Eine sehr interessante Konstellation, was meint ihr - wie ist die rechtliche Lage?
Viele Grüße
Alex