Zweiter Wohnsitz

JuChi

15 Jahre Mitglied
Hallo Zusammen.

Ich ziehe höchstwahrscheinlich mit meinem Stafford unter der Woche in die Nähe von Gütersloh. Am Wochenende wäre wir weiterhin in Düsseldorf.

Würde jetzt gerne meinen Hund in Gütersloh melden.
(ist erheblich günstiger als in Düsseldorf)

Kann ich das auch wenn Gütersloh nur mein zweiter Wohnsitz ist.

Danke im voraus für Eure Antwort

Julia
 
  • 16. April 2024
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Hi JuChi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wie das gesätzlich ist weiß ich leider nicht, abe eine Bekannte von mir hat ihren Hauptwohnsitzt hier in Bochum und den Zweitwohnsitz in irgendeinem Dorf in Niedersachsen und dort ist der Hund gemeldet weil es dort nur 30€ im Jahr kostet im Gegensatz zu 120€ in Bochum
 
Danke für die schnelle Antwort.

In dem Dorf kostet der Hund gerade mal 26 Euro.
Hier in D´dorf zahle ich schlappe 600 Euro.

Wäre klasse wenn das klappt.
 
Kann sein, dass du eine Steuer für deinen Zweitwohnsitz zahlen musst. Wie hoch die ist, weiß ich nicht. Erkundige dich mal. Lohnt sich dann vielleicht auch nicht mehr, den Hund in Gütersloh anzumelden.
 
In aller Regel schreiben die Hundesteuersatzungen der Gemeinden vor, daß der Hund am Hauptwohnsitz des Halters zu versteuern ist.

Nach den Meldegesetzen ist Hauptwohnsitz dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat, sprich wo man sich überwiegend aufhält.

Demnach müsstest du deinen Hund in Gütersloh zur Hundesteuer anmelden.
 
Mir hat die Gemeinde meines Zweitwohnsitzes (36 Euro statt 700 Euro steuer) fälschllicherweise die Auskunft gegeben, das ich meinen Hund dort melden könnte.

Diese Dame ist nun nichtmehr dort beschäftigt und ich habe vom Bürgermeister eine schriftliche Genehmigung bekommen, das ich den Hund dort weiter angemeldet lassen darf ;) Wir haben beim OA angegeben, das ich meine kranke Tante dort pflege und der Hund oft über nacht bleibt (zwecks wache im eigenen Haus + Grundstück) und schon ging es.

Ich habe zwar trotzdem ständig post von "meiner " Gemeinde im Briefkasten und das OA steht ab und an vor der Tür :unsicher: aber die Speisse ich immer wieder mit dem netten Schriftstück ab :D ist klar das denen das gegen den Strich geht, sind immerhin 700 Euro die Ihnen durch die lappen gehen !!!
 
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B
Ach so, zur Ergänzung noch: der Hund war immer da gemeldet, wo ich lebte, also in dem Fall am Zweitwohnsitz. Das ging damals auch.
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snowflake
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LovelyPitbull
Kurzer Input: Ich wollt eigentlich am Montag zum Amt aber hatte einen Todesfall in der Familie und musste viel organisieren und muss jetzt auch ins Ausland für Beerdigung und seelischen Beistand und so :( Sobald ich Zeit hab werd ich nachfragen und euch bescheidgeben
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Hexe Mim
diese erggänzung §4, Abs. 5 ist erst recht neu erlassen (halbes jahr) und muß ja nach Gesetz jurristitiabel sein, somit genau so rechtens, wie es dort steht, damit für den Bürger Rechtssicherheit entsteht. Wie darf ich denn dann das, was dort steht, verstehen?
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Beim Lesen dieses, sowie auch des anderen Threads beschleicht mich das Gefühl, es hier mit einem absoluten Suppenkasper zu tun zu haben...:rolleyes: Ich rechne es dir ja hoch an, bayer, dass du dich schon in gewisser Weise dahinter klemmst, aber nur weil eine 25-jährige auf dem OA sagt es...
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Noena
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