Zweifel am Wesenstest?

Flip81

15 Jahre Mitglied
Bin vor kurzen mit meinem Dogo-Mädchen Gassi gegangen, als ich von einem Unbekannten angesprochen (im Gespräch gab er mir zu verstehen, dass er Polizist sei?) wurde.... Ich hatte sie gerade ohne Leine laufen lassen... Als ich einen Jogger bemerkt, ca 30m entfernt, rief ich sie zu mir. Der Jogger und mein Mädchen liefen aneinander vorbei - ohne "Zwischenfälle", ich hatte sie ja immer im Blickkontakt. Als er auf einmal zurücklief und zu mir sagte, das mein Hund versucht hatte ihn zu beißen..... Dann warf er mir vor, dass es ja ein Kampfhund sei und ob dieser überhaupt gemeldet ist.... Er gab mir dann auch gleich zu verstehen, dass er Polizist ist (in zivil) und drohte die Streife zu rufen. Nebenbei meinte er, mir auch ein bisschen drohen zu müssen.... Natürlich bin ich nicht auf den Mund gefallen und gab ihm zu verstehen, dass er als Polizist außerhalb des Dienstes, mich mal am A.... lecken könnte (nicht aufs Wort, aber so ähnlich).... Man muss sich ja nicht alles gefallen lassen...!!!

Ich ließ ihn wissen, dass mein Hund in der Hundeschule ist und auch im Frühjahr den Wesenstest ablegen wird. Mein "Lehrer" aus der HS ist gleichzeitig auch mein "Gutachter" für den Wesenstest... Er meinte schon bei ersten Besuch der HS, dass es absolut kein Problem mit dem WT gibt, da alles super geklappt hat und es auch keine negativen Vorkommnise mit anderen Hunden gegeben hat, etc.!

Daraufhin sagte er, dass er das Gutachten auf alle Fälle anzweifeln werde....

Ich hab ihn dann noch ein wenig weiterreden lassen und bin dann wieder losgelaufen...

Ich habe nach diesen Vorfall gleich bei der HS angerufen... Mein Gutachter gab mir zu verstehen, dass ich mir absolut keine Gedanken machen müsste, da sein Gutachten überall anerkannt wird, sei es in Bayern, Hessen, etc., auch EU weit.... Da er sich mit den Hunden und solchen "Problemen" auskennt und er schon öfters davon gehört hat kamen wir kurz ins Gespräch.... Ihm sei das auch schon des Öfteren passiert, da er von Frau Schürmann Hunde zum Resozialisieren bekommt, mit denen er dann auch gelegentlich auf solche Leute trifft.... Er wird auch zu manchen Hunden geschickt um dann festzustellen, ob die bei der Gemeinde gemeldete Rasse auch wirklich zutrifft....



Wenn ich dann meinen WT hab, kann der denn überhaupt angzweifelt werden, wenn er von einem Gutachter kommt??? :verwirrt:
 
  • 20. April 2024
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Hi Flip81 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Denke ich nicht. Dafür gibt es die Dinger (WT) ja. Und wenn jeder Hanswurst das Recht hätte, die anzuzweifeln - armes Deutschland!

Außerdem soll der Kerl sich mal bedeckt halten, denn Dein Hund hat ihn ja nicht gebissen.
 
Hallo Forumsteilnehmer ohne Namen!

Leider steht nirgendwo dein Bundesland, das wäre bzgl. Hundebestimmungen schon hilfreich.

Ich gehe davon aus, dass für Dogo Argentinos bei dir keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt, denn du hast deinen Hund ja frei laufen gelassen. Dann verstehe ich aber nicht, warum du in einer Hundeschule einen Prüfungstermin anpeilst. Sehr ungewöhnlich finde ich es, dass ein Wesenstest von dem Leiter einer Hundeschule abgenommen wird - dazu ist dieser selber auch noch der Trainer des selben Hundes?

Das entspricht definitiv nicht den Anforderungen, die ich nach meiner Überzeugung an einen Wesenstest stelle und auch nicht den Bestimmungen des Niedersächsischen Wesenstests.

Meinst du vielleicht den Verhaltenstest a la Nordrhein-Westfalen? Da soll sowas wohl möglich sein.

Um auf deine Frage zu kommen:
Natürlich kann bei Vorliegen von Tatsachen, die Zweifel aufkommen lassen (z.B. Beißvorfall) ein neuer Wesenstest angeordnet werden. Hier in Niedersachsen ist es klar so geregelt, dass jene WTs, die seit Sommer 2000 aufgrund der Rassezugehörigkeit eines Hundes gemacht und bestanden wurden, NICHT als Wesenstest gelten, wenn so ein Hund individuell auffällig wird (z.B. Beißvorfall).

Die Feststellung der Gefährlichkeit und Anforderung eines aktuellen WR obliegt dem zuständigen Amt, nicht einem einzelnen (Möchtegern?-)Polizisten.
 
Am Anfang waren sie in der HS zu zweit. Einer hatte die HS betrieben, de andere hat Gutachten, etc. erstellt.

Es ist ja auch nicht sein erstes Gutachten bzw. sein erster WT. Er hat auch schon die Gutachten, etc. für den ein oder anderen Rotti-Club erstellt!
 
Falls Du in Bayern wohnst:

Das freie Laufenlasseni für Kat 2 Hunde ist nur gestattet, wenn er unter 18 Monaten alt ist und ein befristetes Negativzeugnis ohne Auflagen hat oder wenn er über 18 Monate alte ist und ein unbefristetes Negativzeugnis ohne Auflagen hat. Für Hunde unter 6 Monaten gibt es keine Leinenpflicht.

Der Polizist kann sich auch außerhalb des Dienstes jederzeit in den Dienst versetzen, wenn er eine Maßnahme ergreifen möchte.

Der Mann der Deinen und trainiert dar AUF KEINEN FALL das Gutachten machen, dass wäre ein Befangenheitsgutachten und wird in jedem Bundesland KEINE Gültigkeit haben.

Es ist auch nur dann nicht anzweifelbar, wenn der Gutachter öffentlich bestellt und beeidigt ist. In EINZELFÄLLEN (und auch nur dann) werden Gutachten von nicht beeidigten Sachverständigen anerkannt, wenn sie den Mindestanforderungen der Regierung der Oberpfalz entsprechen.

Auf keinen Fall aber, wenn der Gutachter Deinen Hund vorher geschult hat.
 
Claudia Hagerer schrieb:
Der Mann der Deinen und trainiert dar AUF KEINEN FALL das Gutachten machen, dass wäre ein Befangenheitsgutachten und wird in jedem Bundesland KEINE Gültigkeit haben.

Auf keinen Fall aber, wenn der Gutachter Deinen Hund vorher geschult hat.
ich meine auch sowas gehört zu haben. der gutachter muss unbefangen sein!

den rest deines beitrages unterschreibe ich auch.

gruß,
nike

ich hab grad mal gestöbert:

(..) Dagegen wird bei den in § 1 Abs. 2 der Verordnung genannten Rassen, zu
denen künftig auch der Rottweiler gehört, die Eigenschaft als Kampfhunde
(widerlegbar) vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen
Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität
und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen.

a) Dieser Nachweis kann erfolgen durch die Vorlage eines Gutachtens
(so gen. Wesenstest) einer für das Hundewesen sachverständigen
und nicht befangenen Person, durch die neben der Gefährlichkeit
des Hundes auch die zur Vermeidung von Gefahren erforderliche
Sachkunde des Halters zu überprüfen ist. Dabei ist es
grundsätzlich nicht erforderlich, dass der Sachverständige von einer
Regierung öffentlich bestellt und vereidigt ist. Vielmehr können
Sachverständige auch Tierärzte, Hundeführer der Polizei oder
Richter aus dem Hundesport sein, sofern nicht die Besorgnis ihrer
Befangenheit besteht.
Zusätzliche Voraussetzung ist jedoch, dass
diese Personen im Einzelfall neben der Unbefangenheit auch die
zur Wesensbeurteilung von gefährlichen Hunden erforderlichen
Fachkenntnisse besitzen. Die Fachkenntnisse sind durch Nachweise
oder sonstige Zertifizierungen üben die Teilnahme an entsprechenden
Aus-, Fort- oder Weiterbildungen (wie etwa durch die
Bayerische Landestierärztekammer) zu belegen.

 
Hallo Nike,

Du hast schon recht, grundsätzlich darf jeder ein Gutachten schreiben und einen Begriff "sachverständig" vor oder hinter seinen Namen setzen.

Leider hat es in der Vergangenheit zahlreiche sogenannte Gefälligkeitsgutachten gegeben oder auch falsche Rassebestimmungen (ob nun wissentlich oder fahrlässig). Auch sind bei vielen Gutachten der nicht beeidigten Sachverständigen die Mindestanforderungen gemäß dem Katalog der Regierung der Oberpfalz nicht eingehalten worden.

In einer Sachverständigenbesprechung und mit Rücksprache der Rechtsabteilung der Behörde wurde ausdrücklich ausgeschlossen, dass ein Sachverständiger einen Hund überprüfen darf, den er vorher geschult hat.


Die Gemeinde KANN auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen bestehen. Die Landeshauptstadt München erkennt grundsätzlich nur solche Gutachten an.

Es ist schon richtig, dass denn nun jeder den Begriff Sachverständigen verwenden darf (ob nun tatsächlich sachverständig oder nicht). Das gleiche Problem gibt es ja auch bei den Hundetrainern, Hundepsychologen, Hundeverhaltensberatern...etc. Auch hier ist der Begriff beliebig verwendbar.

Der Begriff von der" Regierung öffentlich bestellt und beeidigt" hingegen ist geschützt und darf als einziger so auch nur von entsprechenden Sachverständigen genutzt werden.

Bei öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen MUSS die entsprechende Behörde die Gutachten anerkennen, sofern sie nicht durch Befangenheit (wie in oben erwähnten Fall) abgelehnt werden können.

Liebe Grüße,
Claudia

 
hallo claudia!
ich wollte nichts deines beitrages ankreiden, sondern nur die sache mit dem unbefangen klären. ;) ich hätte wohl auch noch den nächsten satz fett markieren sollen, der trifft das ganze eher. :D

Bei öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen MUSS die entsprechende Behörde die Gutachten anerkennen, sofern sie nicht durch Befangenheit (wie in oben erwähnten Fall) abgelehnt werden können.
hierbei kann aber noch ein amsveterinär hinzugezogen werden. so war das nämlich auch bei uns.
 
Hab ich auch nicht böse gemeint :))

Sind nur drei e-mails angekommen, die das Ganze genauer wissen wollten.


Liebe Grüße,
Claudia
 
Claudia Hagerer schrieb:
Der Mann der Deinen und trainiert dar AUF KEINEN FALL das Gutachten machen, dass wäre ein Befangenheitsgutachten und wird in jedem Bundesland KEINE Gültigkeit haben.

Wie schön, dass Papier so geduldig ist...
 
ups.... du bist ja sachverständige... naja, wenn du das nicht weißt.... *rotwerd*

lg,
nike
 
Warum sollte ein Amtsveterinär kein beeidigter Sachverständiger sein?
 
Flip81 schrieb:
Mein Gutachter gab mir zu verstehen, dass ich mir absolut keine Gedanken machen müsste, da sein Gutachten überall anerkannt wird, sei es in Bayern, Hessen, etc., auch EU weit....

Da hat Dir Dein Gutachter aber Unsinn erzählt. In Hessen wird von bayr. Gutachtern gar nichts anerkannt...und das EU-weit ist auch ein bißchen arg weit hergeholt ;)

Klartext: Ein Negativzeugnis aus Bayern von bspw. einem Bullterrier wird in Hessen NICHT anerkannt. Der Hund müßte hier bei einem in Hessen zugelassenen Sachverständigen den WT wiederholen.
Auch hier muss der Prüfer im Gutachten bestätigen, dass kein Interessenkonflikt besteht, heißt, dass er zum Hundehalter und zum Hund das letzte halbe Jahr vorm WT keinerlei Kontakt hatte.


Wenn ich dann meinen WT hab, kann der denn überhaupt angzweifelt werden, wenn er von einem Gutachter kommt??? :verwirrt:

Das gibt es hier auch, wenn z.B. berechtigte Zweifel am Gutachten oder an der Durchführung des WT bestehen.

P.S.: Übrigens habe ich unsere kleine Pipilotta von einem in Bayern vereidigten Sachverständigen im Hundewesen übernommen. Und so wie der diesen kleinen Hund "versaut" hat, kann er unmöglich auch nur ansatzweise Ahnung von Hunden und deren Verhalten haben :unsicher:
 
Hallo,
ich bin ja froh, dass der kleine Hund, der von einem bayerischen Sachverständigen soooo versaut worden ist von Dir wieder rehabilitiert worden ist :) Sorry, so nen Schmarrn glaub ich nicht.

Gutachten von beeidigten Sachverständigen (egal aus welchem Bundesland) werden in ganz Deutschland anerkannt (kuckst Du Bundesverwaltungserichtsurteil von 2003). Mach auch Gutachten in anderen Bundesländern - gibt es nie Probleme.

Ein Negativzeugnis ist ist ein rechtsgültiger Bescheid der zuständigen Behörde und hat mal nichts mit dem Gutachten des Sachverständiegn zu tun. Wenn sich die zuständige Behörde ändert (zum Beispiel bei Umzug in ein anderes Bundesland) verliert auch das Negativzeugnis seine Gültigkeit und die rechtlichen Gegebenheiten des entsprechendes Bundeslandes treten in Kraft.

Natürlich kann die Behörde prüfen, ob der Sachverständige oder der Hundehalter in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen (siehe ganz, ganz oben). Ist das so, gilt das Gutachten natürlich nicht.
 
Claudia Hagerer schrieb:
Hallo,
ich bin ja froh, dass der kleine Hund, der von einem bayerischen Sachverständigen soooo versaut worden ist von Dir wieder rehabilitiert worden ist :) Sorry, so nen Schmarrn glaub ich nicht.

Das sei Dir selbst überlassen. Fakt ist, der Hund kam im Alter von 7 Wochen zu einem Bayr. Züchter und vereidigten Sachverständigen und wir haben ihn (da zuchtuntauglich wegen Vorbiß) im alter von 4 1/2 Monaten von dort übernommen. Außer Geräuchen kannte dieser Hund nichts von der Umwelt. Wie auch, wenn permanent im Zwinger gehalten? Und wenn Du dann siehst, dass dieser kleine Hund beim Anblick eines hingehaltenen Futternapfes förmlich vor Angst in sich zusammenbricht bekommt der Spruch des Vorbesitzers: "Sie schlingt das Futter und erbricht sich dann!" einen recht faden Beigeschmack :( Merkwürdig, dass sie bei uns nie das Futter geschlungen hat, ergo sich auch nicht erbrach. Und sicherlich ist es auch vollkommen natürlich, dass ein 4 1/2 Monate alter Hund kompromißlos Kinder gebissen hätte, wären sie näher als 2 Meter an ihn herangekommen.
Und das mit dem rehabilitieren hat prima geklappt. Weißt Du, dazu brauch ich keinen Titel als "vereidigter Sachverständiger im Hundewesen". Damit komm ich auch sehr gut ohne klar.;)

Gutachten von beeidigten Sachverständigen (egal aus welchem Bundesland) werden in ganz Deutschland anerkannt (kuckst Du Bundesverwaltungserichtsurteil von 2003). Mach auch Gutachten in anderen Bundesländern - gibt es nie Probleme.

Stimmt nicht. Da die Statuten der WT's in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind, werden Negativgutachten aus Bayern in Hessen NICHT von den zuständigen Ordnungsämtern anerkannt. Lediglich der WT von der TiHo Hannover findet hier Anerkennung. Und das weiß ich so genau, weil ich mich tagtäglich mit den Problemen betroffener Hundehalter "herumschlage" (gucks Du ---> Bundesland Hessen)

Ein Negativzeugnis ist ist ein rechtsgültiger Bescheid der zuständigen Behörde und hat mal nichts mit dem Gutachten des Sachverständiegn zu tun. Wenn sich die zuständige Behörde ändert (zum Beispiel bei Umzug in ein anderes Bundesland) verliert auch das Negativzeugnis seine Gültigkeit und die rechtlichen Gegebenheiten des entsprechendes Bundeslandes treten in Kraft.

Was glaubst Du, wieviele Not-Bullterrier aus Bayern bereits mit Negativzeugnis nach Hessen vermittelt wurden und trotzdem nach der Hess. VO einen WT in Hessen bei einem Hess. Prüfer ablegen mußten?
Woher ich das weiß? S.o.!

P.S.: Wie heißt es so schön im Volksmund? "Einer Krähe hackt der anderen ......."
Vielleicht findest Du es ja auch OK, dass ein "vereidigter bayr. Sachverständiger" einen Hund mit Sarkoptesräude und Microsporie (war beides deutlich ersichtlich) verkauft - und das, obwohl er Hauptzuchtwart eines Zuchtvereins ist und selbst auf Teufel komm raus züchtet!
 
Verhaltensabnormen bei einem 7 Wochen (!) alten Welpen sind nicht ungewöhnlich. Weil das bedauernswerte Tier etwa 3 Wochen zu früh von der Mutter getrennt wurde. Da liegt das wohl eher nicht beim Sachverständigen.


Also nochmal:

Es gibt kein Negativgutachten. Nur ein Negativzeugnis. Und das wird von der ZUSTÄNDIGEN Behörde ausgestellt. In der Rechtssprache nennt sich das : rechtsgültiger Bescheid. (= Verwaltunsrecht). Die Behörde ändert sich natürlich in einem anderen Bundesland.

Die Gutachten SIND anzuerkennen. Das Negativzeugnis nicht. Weil - ist nicht das Gleiche.

Natürlich kann die Behörde verlangen, dass die Bullterrier nochmal überprüft werden. Das kann insbesondere dann verlangt werden, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Denn obwohl das Gutachten zum Hund und nicht zum Halter gehört, kann sich das Verhalten des Hundes ändern, wenn er in der Hand eines neuen Hundehalters ist.

Wird die (eventuell erneute )Überprüfung von einem beeidigten Sachverständigen (egal aus welchem Bundesland) durchgeführt, IST diese anzuerkennen.

Das ist ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes als oberste Instanz.


Sicher weiß ich, dass es Bundeländer gibt die etwas eigen sind (z.B. Baden Würtemberg). Letztendlich bleibt ihnen aber nichts anderes übrig, als die Gutachten anzuerkennen.

Liebe Grüße,
Claudia

Leider verunglimpft Du Berufsstände mit irgendwelchen Volksmundsprüchen ("eine Krähe..etc. bla, bla") und Personen ohne auch nur ein bißl mitzudenken.

Sicher verstehst Du, dass ich auf dem Niveau mit nett verpackten Beleidigungen nicht weiter mit Dir kommunizieren werde.


Trotzdem nochmal einen Gruß,
Claudia
 
Claudia Hagerer schrieb:
Verhaltensabnormen bei einem 7 Wochen (!) alten Welpen sind nicht ungewöhnlich. Weil das bedauernswerte Tier etwa 3 Wochen zu früh von der Mutter getrennt wurde. Da liegt das wohl eher nicht beim Sachverständigen.

Der Hund war 4 1/2 Monate alt, als wir ihn übernahmen hat somit seine komplette Sozialisationsphase bei diesem "Züchter" und "Sachverständigen" verbracht. Davon abgesehen war es sein Wunsch, den Welpen bereits mit 7 Wochen zu übernehmen. Hätte er in seiner Position eigentlich besser wissen müssen ;) Der Hund war total depriviert!


Also nochmal:

Es gibt kein Negativgutachten. Nur ein Negativzeugnis. Und das wird von der ZUSTÄNDIGEN Behörde ausgestellt. In der Rechtssprache nennt sich das : rechtsgültiger Bescheid. (= Verwaltunsrecht). Die Behörde ändert sich natürlich in einem anderen Bundesland.

Die Gutachten SIND anzuerkennen. Das Negativzeugnis nicht. Weil - ist nicht das Gleiche.

Natürlich kann die Behörde verlangen, dass die Bullterrier nochmal überprüft werden. Das kann insbesondere dann verlangt werden, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Denn obwohl das Gutachten zum Hund und nicht zum Halter gehört, kann sich das Verhalten des Hundes ändern, wenn er in der Hand eines neuen Hundehalters ist.

Siehst Du, und das ist in Hessen schon mal ganz anders geregelt. ;) Ein Wesensgutachten verliert beim Halterwechsel nicht seine Gültigkeit, lediglich die Sachkunde muß vom neuen Halter MIT Hund abgelegt werden. Nicht immer vom Freistaat Bayern ausgehen ....


Leider verunglimpft Du Berufsstände mit irgendwelchen Volksmundsprüchen ("eine Krähe..etc. bla, bla") und Personen ohne auch nur ein bißl mitzudenken.

Das mit dem Mitdenken laß ruhig mal meine Sorge sein. ;)


Sicher verstehst Du, dass ich auf dem Niveau mit nett verpackten Beleidigungen nicht weiter mit Dir kommunizieren werde.

Welche Qualifikationen werden von einem Sachverständigen in Sachen Hund eigentich verlangt in Bayern? Wird wohl ähnlich sein wie in Hessen ;) - mal abgesehen von den Tierärzten mit Zusatz Verhaltenstherapie!
 
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