Wolfshybriden erlaubt, oder nicht?

Crabat

10 Jahre Mitglied
Ich habe ein bißchen dazu gelesen, aber erstmal nichts 100%iges zu der Erlaubnis(pflicht?) gefunden, zumal es wohl nicht möglich ist per Gentest die F- Generation zu bestimmen?
Weiß jemand ob ein F1- Hybrid erlaubt wäre und falls nicht, ab welchem "F"?

(Nein, um Himmels Willen, ich möchte sowas nicht haben. ;) Bin privat damit in Berührung gekommen und würde erstmal gerne etwas über die Rechtslage wissen)
 
  • 23. April 2024
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Bis zur 4. Generation gelten für die Haltung von Wolfshybriden die selben Auflagen wie für die Haltung von Wölfen, ist also in dem Sinne nicht einfach erlaubt. Aber ich schätze bis zu dem Punkt konntest du es dir auch selber ergoogeln?
 
Gewissermaßen, ja. Aber dann stieß ich auf die Seite von mit wahnsinnnig viel Blabla :rolleyes: , aber letztendlich auch dem Abschnitt mit der Rechtslage und naja...
Je mehr ich darüber lese, desto ätzender finde ich es. Ich dachte irgendwie es wäre nahezu ausgeschlossen dass in Deutschland jemand mit einem echten Wolfsmischling aufkreuzt, aber je nachdem wo man liest wird zwischen mehreren Hundert und gut über Tausend solcher Tiere ausgegangen. Inklusive zahlreicher Anfragen wo man sie denn dann unterbringen könnte, wenn es schief geht (was es wohl beinahe immer geht).
 
Zum göbeln. Glaubt die, was sie schreibt selber?
Fände ich jetzt schon seltsam, wenn diese Auffassung der Verordnung allgemein anerkannt würde.
Das es Hybriden in größerer Zahl in D gibt kann ich mir sogar vorstellen. Optisch kann man den Wolfsanteil kaum einschätzen, gibt ja auch Hunde die sehr wolfsähnlich aussehen. Muss also erstmal nachgewiesen und geahndet werden. Aber hei, die unterscheiden sich doch nicht vom Hund und wer mit denen nicht klar kommt, kommt auch mit Hunden nicht klar :wand:
 
Und sie stehen auf keiner Rasseliste..

Also....mir fällt da gar nix zu ein....:wand:

OT
Wobei meiner TÄ ihre Sprechstundenhilfe hat auch TWHs.
Ich kann mit denen überhaupt nix anfangen..
 
Ich zitiere

"F-Generation meint die Generation, die ein Wolfshund hinter dem Wolf ist. Wird ein Wolf mit einem Hund verpaart, ist die 1. Generation ein F 1. Wird ein F 1 mit einem F 1 oder F 2 oder nur Hund verpaart, ist es ein F 2 usw"
 
Wobei meiner TÄ ihre Sprechstundenhilfe hat auch TWHs.
Ich kann mit denen überhaupt nix anfangen..
Und TWH sind zwar noch durchaus speziell, aber kein Vergleich zu den Hybriden.

Aber nach der Logik der obigen Seite kann man sich ja auch einfach einen Wolf ins Haus holen, der Unterschied zum Hund ist ja kaum vorhanden :dagegen:
 
Wobei meiner TÄ ihre Sprechstundenhilfe hat auch TWHs.
Gut, ich halte von denen ja auch nichts, aber das ist immerhin eine entstandene, also auch gewachsene Rasse. Das sind keine direkten Kreuzungen mehr. Wieviel jetzt in dieser oder jener Linie noch drin ist...wird wohl unterschiedlich sein. Aber das ist schon nochmal etwas anderes als ein einen halb/halb- "Hund" zu kaufen, oder einen Viertel-"Hund" oder so.

Edit: Überschnitten mit Dunni.
 
Ja..das wollte ich damit sagen..quasi mir reichen schon die TWHs..
Ich kenn die ältere Hündin wirklich seit Jahren..u seh sie oft 2mal wöchentlich..und doch denk ich immer...das ist kein Hund, das ist ein Wolf...die haben schon ne sehr spezielle Art.

Vor allem beißen die auch nicht...und wenn dann nur Kinder...aber das kann man dann auch noch verhindern...man man..

Mir erschließt sich der Sinn halt überhaupt nicht..
 
Vor allem beißen die auch nicht...und wenn dann nur Kinder...aber das kann man dann auch noch verhindern...man man..
Auf anderen Seiten steht quasi das Gegenteil. Dass sie sehr aggressiv werden können und deswegen häufig getötet werden müssen ;)
Aber egal, mir ging es gar nicht um diese Seite, auf die bin ich nur gestoßen wegen der Rechtslage.
 
Also die Franzosen sind da (mittlerweile) sehr rigeros, da musst du auch bei TWH und Saarloos per DNA nachweisen, dass nur soviel Prozent Wolfs-DNA drin ist. Wird der Wert überschritten, musst du verschiedene Auflagen erfüllen und in die Gehegehaltung gehen. Da darf der "Hund" dann auch nicht mehr raus.
Es wird extrem gegen die Hybriden vorgegangen, was da alles vorgefallen ist, weiß ich nicht, aber den Wolfshunden inkl. den FCI Rassen (weil da wohl viel Schindluder getrieben wurde) geht es da gerade richtig an den Kragen.
 
In Koblenz gab es Ende der Achtziger eine Frau, die einen "halben" Wolf hatte und mit dem an der Flexi durch den Park am Schloss gezogen ist.
Sie war ziemlich bekannt, weil sie das Tier nicht wirklich gut unter Kontrolle hatte und sich alle in Sicherheit brachten, wenn sie kam.
 
Die Autorin widerspricht sich auf der Seite doch selber.
Sie schreibt, Wolfshybriden seien Hunde "Wolfshunde", eben keine Hybriden.
Etwas später schreibt sie, dass Hunde gleichverteilt Erwachsene und Kinder beißen, Wolfshunde aber zu 90% Kinder.
Ja was denn nun, sind es Hunde, oder nicht? Wären es Hunde, müssten sie ja auch zu gleichen Teilen Kinder und Erwachsene beißen.

Weiterhin listet sie ja nur auf, was irgendwelche Forscher irgendwo geschrieben haben und bezieht sich darauf. Das heißt nicht, dass es hier zu Lande von Kynologen genauso gesehen wird. Rechtlich sieht es schon mal gar nicht so aus, schreibt sie ja auch selber ("Auf Basis dieses Gutachten wurden im Jahr 2009 in Großbritanien alle Wolfshunde ab der 3. Generation nach dem Wolf, den sog. F 3 Wolfshunden, Hunde. In den Niederlanden ist es ebenso. Eine gesonderte Haltungsgenehmigung ist fortan nicht mehr erforderlich. In Italien sind Wolfshunde ab F 2 genehmigungsfrei. In Finnland sind ab F 1 alle Wolfshunde erlaubt und genehmigungsfrei. Soviel zu Thema Vereinheitlichung in der EU...")

Diesen späteren Absatz mit dem Punkt der "stabilen Population in freier Wildbahn" müsste man im Original mal lesen. Wenn es da wirklich so steht, dann hätte sie theoretisch ja Recht mit dem was sie schreibt.
 
Diesen späteren Absatz mit dem Punkt der "stabilen Population in freier Wildbahn" müsste man im Original mal lesen. Wenn es da wirklich so steht, dann hätte sie theoretisch ja Recht mit dem was sie schreibt.
Mag sein, dass man diesen Punkt so sehen kann, wenn eine Haltungsbeschränkung auf dem Artenschutzabkommen beruht (ob da Wolfshunde als schützenswert eingestuft gehören kann man sicher diskutieren). Das müsste eigentlich auf der Basis von Tierschutz und Gefahrenabwehr verboten werden.
 
Eben, man müsste das mal überprüfen. Ich kann mir das so nicht vorstellen.
 
Ich habe ein bißchen dazu gelesen, aber erstmal nichts 100%iges zu der Erlaubnis(pflicht?) gefunden, zumal es wohl nicht möglich ist per Gentest die F- Generation zu bestimmen?
Weiß jemand ob ein F1- Hybrid erlaubt wäre und falls nicht, ab welchem "F"?

(Nein, um Himmels Willen, ich möchte sowas nicht haben. ;) Bin privat damit in Berührung gekommen und würde erstmal gerne etwas über die Rechtslage wissen)

Das Thema hat mich ja nicht losgelassen, leider habe ich zu dem ehemaligem Kollegen in Frankreich keinen Kontakt mehr, sonst hätte ich da noch mal nachgehakt.

Aber selbst die deutschen Gazetten haben sich dem Thema schon mal angenommen.
In dem Artikel ist auch die Rechtslage beiläufig erwähnt
Dann müsste er noch erklären, dass der Schöpfer seiner Tiere ein Niederländer namens Leendert Saarloos war, der von 1930 bis Mitte der 60er Jahre Schäferhunde mit Wölfen kreuzte. Seit 1975 ist der Saarloos als Hunderasse anerkannt. Für Pertenbreiter ist es wichtig, das klarzustellen. Denn als Hunde und somit legal gelten die Tiere erst, wenn die Einkreuzung des Wolfs mindestens fünf Generationen zurückliegt.

Wenn der Wolf ins Haus kommt | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:

Also legal als Hund (demzufolge muss alles davor ja illegal sein) gilt erst die F6 Generation.
 
Wäre aber interessant zu wissen, woher die WAZ ihr Wissen bezieht und ob diese Rechtslage immer noch aktuell ist.
 
.... ich dachte, die wären erlaubt, Tamme Hanke hat doch einen , oder???
Der hat sich doch einen Wolfshybriden geholt
 
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