Hi.
Nööö, die Hundesteuer gab es schon vor dem 1. Weltkrieg.
Ebenso wie Leinen- und Maulkorbzwänge - alles schon da gewesen.
Metzger- und Viehtreibhunde hatten genauso wie Wagenzughunde Maulkorbzwang.
Es war tagsüber oft das Anketten der Hunde vorgeschrieben.
Hunde von nicht jagdberechtigten Personen mussten oft verkrüppelt werden (Durchtrennen der Sehnen im Vorderlauf), damit mit ihnen nicht unberechtigterweise gejagt werden konnte...
Waren das Zeiten...
Hundesteuer war reine Luxussteuer und noch nie Zweckgebunden.
In Deutschland gibt es die Hundesteuer nunmehr seit knapp 200 Jahren. Die Hundesteuer -ursprünglich aus England stammend- wurde zu Beginn des 19.Jahrhunderts (Oktober 1810) erstmals in Preußen als „Luxussteuer" eingeführt. Damals zahlte man auch für das Halten von Katzen, Pferden, Enten und Stubenvögel, für den Besitz eines Klaviers oder Pferdeschlittens, sowie für das Halten von Dienstboten solche Luxussteuern. Von diesen Steuerarten aus der Kuriositätenkiste vergangener Tage konnte sich als einzige die Hundesteuer bis heute erhalten.
Aber zum Thema:
Laut Auskunft des hiesigen Steueramtes ist der Hund da zu melden, wo er seinen "Lebensmitelpunkt" hat.
Also, wenn mein Hund mich stets begleitet und ich mich 5 Tage die Woche am Haupt- und 2 Tage die Woche am Zweitwohnsitz aufhalte, ist der Hund am Hauptwohnsitz zu melden.
Wenn ich 5 Tage die Woche am Zweitwohnsitz bin und 2 Tage am Hauptwohnsitz, ist der Hund am Zweitwohnsitz zu melden.
So wurde es mir dort erklärt.
Gruß
tessa