Wo zahlt man Hundesteuer

Anschette

15 Jahre Mitglied
Hi,
ich wurde letztens etwas interessantes gefragt und fand keine Antwort. Wo muss man eine Hundeerlaubnis beantragen , wenn man einen SOKA auf dem Nebenwohnsitz hält, seinen Hauptwohnsitz aber in einer anderen Stadt hat? Und bei welcher Stadt zahlt man die Steuer? Kann mir da einer helfen!
 
  • 29. März 2024
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Normalerweise dort wo man den ersten Wohnsitz hat wird die Hundesteuer bezahlt und die Haltergenehmigung beantragt.
 
Zahlt man nicht die Hundesteuer nicht immer da, wo der Hund gehalten wird? Sonst erfüllt doch die Steuer gar keinen Zweck? Kann man dazu irgendwo einen Textauszug bekommen?
 
Die einzelnen Kommunen haben unterschiedliche Hundesteuersatzungen - ganz nach eigenem Gusto. Eine "Standardsteuersatzung" gibts meines Wissens nicht.
 
Anschette schrieb:
Zahlt man nicht die Hundesteuer nicht immer da, wo der Hund gehalten wird? Sonst erfüllt doch die Steuer gar keinen Zweck? Kann man dazu irgendwo einen Textauszug bekommen?
Die Hundesteuer erfüllt tatsächlich keinen Zweck!
Zumindest keinen, den man in irgendeiner Weise mit Hunden oder Tierschutz in Verbindung bringen kann...

Es ist eine sog. "Nicht-Zweck-gebundene" Steuer :hö:
 
Also man zahlt eigentlich die Hundesteuer am Hauptwohnsitz, weil der Hauptwohnsitz ist der wo man sich überwiegend die Woche über aufhält...

ich hatte damals noch meinen Hauptwohnsitz in FTL (wo ich auch meine Steuer zahlte) obwohl ich die Woche über immer in CLP war, hat aber bisher keinen interessiert ..
 
a & a schrieb:
Die Hundesteuer erfüllt tatsächlich keinen Zweck!

Dem muss ich dringlichst widersprechen :D
Ich habe mal gelesen, dass die Hundesteuer in Deutschland im ersten Weltkrieg eingeführt wurde, um mit dem Geld Kriegsschiffe zu finanzieren.
Wir haben also alle ne Aktie an sonem Kanonendampfer :lol:
 
Hi.

Nööö, die Hundesteuer gab es schon vor dem 1. Weltkrieg.
Ebenso wie Leinen- und Maulkorbzwänge - alles schon da gewesen.

Metzger- und Viehtreibhunde hatten genauso wie Wagenzughunde Maulkorbzwang.
Es war tagsüber oft das Anketten der Hunde vorgeschrieben.

Hunde von nicht jagdberechtigten Personen mussten oft verkrüppelt werden (Durchtrennen der Sehnen im Vorderlauf), damit mit ihnen nicht unberechtigterweise gejagt werden konnte...

Waren das Zeiten... :(

Hundesteuer war reine Luxussteuer und noch nie Zweckgebunden.

In Deutschland gibt es die Hundesteuer nunmehr seit knapp 200 Jahren. Die Hundesteuer -ursprünglich aus England stammend- wurde zu Beginn des 19.Jahrhunderts (Oktober 1810) erstmals in Preußen als „Luxussteuer" eingeführt. Damals zahlte man auch für das Halten von Katzen, Pferden, Enten und Stubenvögel, für den Besitz eines Klaviers oder Pferdeschlittens, sowie für das Halten von Dienstboten solche Luxussteuern. Von diesen Steuerarten aus der Kuriositätenkiste vergangener Tage konnte sich als einzige die Hundesteuer bis heute erhalten.

Aber zum Thema:

Laut Auskunft des hiesigen Steueramtes ist der Hund da zu melden, wo er seinen "Lebensmitelpunkt" hat.

Also, wenn mein Hund mich stets begleitet und ich mich 5 Tage die Woche am Haupt- und 2 Tage die Woche am Zweitwohnsitz aufhalte, ist der Hund am Hauptwohnsitz zu melden.

Wenn ich 5 Tage die Woche am Zweitwohnsitz bin und 2 Tage am Hauptwohnsitz, ist der Hund am Zweitwohnsitz zu melden.

So wurde es mir dort erklärt.

Gruß
tessa
 
Birgit schrieb:
Dem muss ich dringlichst widersprechen :D
Ich habe mal gelesen, dass die Hundesteuer in Deutschland im ersten Weltkrieg eingeführt wurde, um mit dem Geld Kriegsschiffe zu finanzieren.
Wir haben also alle ne Aktie an sonem Kanonendampfer :lol:
Na wunderbar!!! Dann lohnt es sich ja doch!!!

Und ich habe noch überlegt, wenn die das 1:1 in die TH stecken würden, würde ich liebend gerne noch mehr zahlen...
Dabei verwenden die das ja noch wesentlich sinnvoller :hö:

Nee, da kann man echt nicht meckern, da sollte schon ein Trinkgeld noch mit rausspringen...:kindergarten:
 
Beckersmom schrieb:
Eine "Standardsteuersatzung" gibts meines Wissens nicht.
In jedem Bundesland gibt es eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes des jeweiligen Bundeslandes. Diese ist zwar für die Gemeinden nicht verbindlich, ich habe aber noch keine Hundesteuersatzung gesehen, die von dem vorgegebenen Grundgerüst abweicht. Unterschiede gibt es lediglich hinsichtlich Höhe der Steuer, KH-Steuer oder nicht, Befreiungsmöglichkeiten, Zeitpunkt der Entstehung der Steuer etc.

tessa schrieb:
Laut Auskunft des hiesigen Steueramtes ist der Hund da zu melden, wo er seinen "Lebensmitelpunkt" hat.

Also, wenn mein Hund mich stets begleitet und ich mich 5 Tage die Woche am Haupt- und 2 Tage die Woche am Zweitwohnsitz aufhalte, ist der Hund am Hauptwohnsitz zu melden.
Richtig.

tessa schrieb:
Wenn ich 5 Tage die Woche am Zweitwohnsitz bin und 2 Tage am Hauptwohnsitz, ist der Hund am Zweitwohnsitz zu melden.
Gehört zwar nicht ganz zur Frage, aber wenn du dich regelmäßig 5 Tage die Woche am Zweitwohnsitz aufhältst, ist das nach den Meldegesetzen der Länder nicht dein Zweit- sondern dein Hauptwohnsitz.

Formell ist das ein Verstoß gegen das Meldegesetz und die Meldebehörde kann sogar von Amtswegen den Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz bestimmen.
 
Wolfgang schrieb:
Gehört zwar nicht ganz zur Frage, aber wenn du dich regelmäßig 5 Tage die Woche am Zweitwohnsitz aufhältst, ist das nach den Meldegesetzen der Länder nicht dein Zweit- sondern dein Hauptwohnsitz.

Formell ist das ein Verstoß gegen das Meldegesetz und die Meldebehörde kann sogar von Amtswegen den Zweitwohnsitz zum Hauptwohnsitz bestimmen.
Wer will das nachprüfen? Meinste die stellen einen geheimen Ermittler vor die Haustür um zu gucken, wer sich wo wielange aufhält? ;)

Wo kein Kläger da kein Richter.
 
Beckersmom schrieb:
Wer will das nachprüfen? Meinste die stellen einen geheimen Ermittler vor die Haustür um zu gucken, wer sich wo wielange aufhält? ;)
Oh ja, das ist natürlich nicht die Regel, aber in Einzelfällen machen die das! Da steht dann morgens und abends ein Bediensteter der Gemeinde, wo der Zweitwohnsitz angemeldet ist, vor der Tür und notiert, ob und wann der Meldepflichtige zur Arbeit fährt und zurückkommt.

Hintergrund ist, dass Gemeinden nur für Hauptwohnsitzler Zuschüsse bekommen, aber nicht für Zweitwohnsitzler. Ein anderer Ansatz ist eine Zweitwohnsitzsteuer oder Vergünstigungen, wenn man den eigentlichen Hauptwohnsitz auch als solchen anmeldet (z.B. in Studentenstädten).
 
Der Hund lebt ja nur auf dem Zweitwohnsitz, weil der Mann ihn nicht in seiner Mietwohnung halten kann. Wäre doch Tierquälerei, den Hund 10 Stunden am Tag in einer Wohnung ohne Auslauf einzusperren. Somit hat er ihn zu seinen Eltern auf den Nebenwohnsitz angemeldet. Somit ist der Mann ja überwiegend auf seinem Hauptwohnsitz, jedoch der Hund nicht.

Nunja, ne Freundin mit ihrem Pitti kam auf den Trichter, daraus Nutzen zu ziehen, um Hundesteuern zu sparen, da diese ja noch recht unterschiedlich in den Stätten ausfällt. Sie wollte das gleiche tun, doch die Stadt verweigerte es und meinte das ginge nicht mehr laut einem neuen Gesetz.
 
Ich würde uisehen das ich da zahle wo es günstiger ist....*g*, aber normalerweise gibt es auch Gemeinden die doppelt kassieren wollen, hate das nicht Gothic letztens irgendwo geschrieben????
 
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