Wirklich unvertraeglich?

Das heisst das ihr in die staaten bleibt? Weil es schwierig (unmoeglich) sein wird so ein hund nach deutschland zu importieren.
 
  • 28. März 2024
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Hi toubab ... hast du hier schon mal geguckt?
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Villalobis vermittelt keine Pit Bulls an Haushalte ausserhalb Louisianas, wo schon Hunde im Haushalt leben.
Die hatten mehrfach Probleme mit Leuten, die anriefen und sagten "die Hunde verstehen sich doch nicht" und dann durften sie tagelang rumfahren und ihren Hund wieder einsammeln.
 
Aber ich habe grade kurz gegoogelt und es gibt in North Carolina mindestens 5 rassespezifische Pit Bull Rescues:

The Fort-Fortitude Pit Bull Rescue (Jake Gardner ist ein ehemaliger Mitarbeiter von Villalobos und ist in den frühen Staffeln der Sendung)

South of the Bully Rescue

Change of Heart Pit Bull Rescue

Carolina Bully Breed Rescue


Carolina Adopt-A-Bulls


Da sollte aich doch eigentlich ein passender Hund finden.
 
Danke fuer all eure Antworten. Sind gestern in Deutschland angekommen und ich hatte jetzt erst Zeit mich zu melden.

Wir wohnen in North Carolina (leider nicht in Colorada...aber ich würde gern dort leben, deshalb der Name;)). Ich bin mir sicher, dass es hier auch rescue Gruppen gibt. Danke Max&Nova für die links.

Villalobos vermittelt leider keine Hunde außerhalb von Louisiana, wenn man schon Hunde im Haushalt hat.

Ich würde auch einen SoKa aus Deutschland adoptieren. Den könnte man doch dann im Falle einer Rückkehr wieder mitnehmen, oder?
 
Ich würde auch einen SoKa aus Deutschland adoptieren. Den könnte man doch dann im Falle einer Rückkehr wieder mitnehmen, oder?

Ja nach Rechtslage wäre das möglich, aber dann bleibt nur eine Rückkehr in ein Bundesland, wo die Haltung auch möglich/legal wäre. Damit würden z.B. Bayern, Bremen, Hamburg und bestimmt noch ein paar andere rausfallen.
 
Wer will schon nach Bayern, Bremen oder Hamburg? :p

Wenn der Hund aus dem Tierschutz kommt, gibt es in NRW keine Probleme. @Boulder , es kommt darauf an wie flexibel du in der Wahl deines Wohnortes bist,
Wenn der aus irgendwelchen Gründen vorgegeben wird, könntest du ein Problem bekommen.
 
Es gibt in NRW auch dann kein Problem, wenn der Hund nicht aus dem Tierschutz stammt - vorausgesetzt, er wurde legal angeschafft und der Halter erfüllt die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit nach LHG NRW - oder?

Wenn also jemand in BaWü, Hessen oder NDS, als Beispiel, einen Hund legal vom Züchter erwirbt und exportiert, müsste er ihn hinterher auch wieder einführen können - egal ob der Wohnort dann NRW wird.

Aber war es nicht so, dass ein Hund, der in D erworben wird, so und so lange hier gelebt haben muss, bevor er nach Export wieder eingeführt werden darf? - oder bringe ich da etwas durcheinander?
 
Aber war es nicht so, dass ein Hund, der in D erworben wird, so und so lange hier gelebt haben muss, bevor er nach Export wieder eingeführt werden darf? - oder bringe ich da etwas durcheinander?
Das glaub ich nicht, hatten wir hier nicht auch schon Fälle aus anderen Bundesländern die dann nach NRW ziehen wollten, das ging meines Erachtens auch nicht :gruebel:
 
Danke fuer all eure Antworten. Sind gestern in Deutschland angekommen und ich hatte jetzt erst Zeit mich zu melden.

Wir wohnen in North Carolina (leider nicht in Colorada...aber ich würde gern dort leben, deshalb der Name;)). Ich bin mir sicher, dass es hier auch rescue Gruppen gibt. Danke Max&Nova für die links.

Villalobos vermittelt leider keine Hunde außerhalb von Louisiana, wenn man schon Hunde im Haushalt hat.

Ich würde auch einen SoKa aus Deutschland adoptieren. Den könnte man doch dann im Falle einer Rückkehr wieder mitnehmen, oder?

Das ist glaube ich, moeglich, von den staaten aus: geht nicht, der hund landet wieder im tierheim dort.
 
Das glaub ich nicht, hatten wir hier nicht auch schon Fälle aus anderen Bundesländern die dann nach NRW ziehen wollten, das ging meines Erachtens auch nicht :gruebel:

Ja, das (Umzug aus einem anderen BL ohne Liste - hier NDS - nach NRW) ging in letzte Zeit in genau einem Fall nicht ohne Weiteres - weil der Hundehalter vorbestraft war und damit die hier gültigen Anforderungen für die Zuverlässigkeit nicht erfüllen konnte.

Das ist doch aber zum Glück nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme, und würde auch in anderen Bundesländern mit Rasseliste ohne Zweifel zu Problemen führen.
 
@Manny

Ich kann mir schon vorstellen, dass es hier, wie überall, Ordnungssämter gibt, die mal versuchen, da querzuschießen, wiel es im LHG bzw. der zugehörigen Verwaltungsvorschrift nur sinngemäß heißt: "Entsprechend gültige Unterlagen "werden in der Regel anerkannt", oder "können anerkannt werden") (Müsste ich gerade nachgucken, schaff ich grade nicht) - aber dass das "nur noch gemacht wird, wenn der Hund aus dem Tierschutz stammt", wäre mir neu.

(Was nicht heißt, dass es nicht so ist. Nur dass ich relativ sicher bin, dass es früher definitiv nicht so gehandhabt wurde.)

Allerdings ist es wohl so, dass bei ganz neu kurz vor dem Umzug angeschafften Hunden Probleme auftreten können - da gibt es hier tatsächlich so etwas wie eine (inoffizielle?) "Mindestwohnsitzzeit"-Regelung, weil es ja tatsächlich grade im Grenzgebiet zu NDS immer mal wieder Leute gibt, die meinen, sie melden sich für ein paar Monate um, schaffen sich in NDS einen Welpen an und kommen dann "legal" nach NRW zurück. :rolleyes:

Da greift dann, soweit mir bekannt, durchaus gern mal die "kann"-Regelung, und die Kulanz ist nicht sehr ausgeprägt.

Von dem Fall bin ich aber tatsächlich oben nicht ausgegangen, sondern von einem Umzug zB aus beruflichen Gründen, mit einem Hund, den man schon jahrelang legal in einem anderen Bundesland gehalten hat. :hallo:
 
So weit ich weiß, muss ein öffentliches Interesse bestehen in NRW einen SoKa zu erwerben. Dies ist der Fall wenn er aus dem Tierschutz kommt. Aber einfach einen Welpen kaufen wo es erlaubt ist und dann in NRW melden geht nicht.
Wie das bei Umzug nach NRW aussieht weiß ich nicht.
 
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