Wie sieht es aus mit bissigem Wachhund der frei rumläuft und bestehendes Wegerecht

SandramitVienna

15 Jahre Mitglied
Hallo.
Ein wunderschönes Haus hat mein Schwesterchen sich gekauft, gestern war dann Einzug *schwitz*
Um zu ihrem Grundstück zu kommen, muss man über den Hof eines Bauernhofes/Pferdestall maschieren/fahren.
Ein "Deutsch-Drahthaar" ist sowohl der Jagdhund seinen Herrn (Jäger) als auch Wachhund für den Hof.

Tja, hätte ich ihm gestern nicht noch rechtzeitig einen Tritt verpasst, hätte er meine Tochter erwischt.
Im gleichen Augenblick kommt meine Schwester und sagt: Passt bitte mit dem Hund auf, der hat hier im Dorf schon Kinder und Erwachsene gebissen....

Das ganze ist übrigens in Niedersachsen.

Kann er seinen Hund so frei rumlaufen lassen, wenn er halt nicht nur wacht und bellt sondern auch beißt, während Anwohner über seinen Hof müssen um zu ihren Grundstücken zu kommen?

Ich denke da auch an meine kleine Nichte, sie ist jetzt 15 Monate und wird auch mal flügge.
Meine größere Nichte wird 16 und hat dem "Burschen" auch schon nen Kick verpasst.
Aber das kann es doch nicht sein....

Sandra
 
  • 29. April 2024
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Hi SandramitVienna ... hast du hier schon mal geguckt?
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Echt Mist!

Da hat deine Schwester wohl ihr Traumhaus gefunden - und dann so etwas!

Am besten erkundigt ihr euch mal bei der örtlichen Polizei. Hoffentlich geht das in Nds. einfacher als hier. Nachdem Nachbarshund letzte Woche unsere Caro beißen wollte, was mein Mann nur durch Tritte verhinderte, die Nachbarin dann versprach ihren Hund jetzt immer anzuleinen und wir den dann doch schon wieder mehrmals haben frei laufen sehen, hat mein Mann heute mit der Polizei-Diensthundestaffel gesprochen. Resultat: solang der Hund nicht erfolgreich zugebissen hat, können die nichts unternehmen! Der Polizist hat aber angeboten, mal mit den Leuten zu sprechen. Macht vielleicht mehr Eindruck, wenn der mal von den Konsequenzen einer erfolgreichen Bisses spricht (lebenslang Maulkorb- und Leinenzwang).

Habt ihr bzw. deine Schwester schon mit dem Hundebesitzer gesprochen? Wenn deine Schwester Wegerecht hat, muß es ihr doch auch ermöglicht werden, dass sie ungefährdet ihr Grundstück betritt bzw. verläßt? Hoffentlich hat sie für den Fall der Fälle eine gute Rechtsschutzversicherung.

Caro-BX
 
Hallo.
Mit dem Halter des Hundes wurde noch nicht gesprochen. Da wohnen ja noch 2 andere Familien, die haben auch schon ihre Erfahrungen mit dem Hund gemacht und meine Schwester gewarnt vor dem Hund.
Das Dorf zählt nicht viele Einwohner und es geht alles freundschaftlich zu.
Meine Schwester möchte daher auch nicht negativ auffallen indem sie was wegen dem Hund sagt.

Es soll wohl auch so sein, dass er wenn er Leute ein paar Mal gesehen hat friedlich ist und allenfalls bellt, aber trotzdem.
Die von Dir beschriebene "Kind in Brunnen gefallen sein" Taktik ist allgemein bekannt, aber ich möchte mich damit eigentlich nicht zufrieden geben.
Ich bin Freitag wieder dort, sollte der Hund wieder auf mich/uns losgehen, werde ich lieb mit dem Halter des Hundes reden.
Möchte schließlich nicht das meine Schwester da gleich Ärger hat.
Mich interessiert jedoch die Rechtslage.

Gruß Sandra
 
Ein Hund ist so zu verwahren, daß von ihm weder für Mensch noch Tier eine Gefährdung ausgeht.

Besteht ein Wegerecht durch das Grundstück des HH hat er seinen Hund so zu verwahren, daß Hausbewohner bzw. deren Gäste sicher zum dahinterliegenden Haus gelangen können.

Es wäre doch auch schade wenn der Hund mal in ein Fahrzeug rennt???
Das möchte der HH sicher nicht...

So könnte man es ihm evtl. nahebringen

watson
 
Nachdem der Hund ja wohl bewiesen auffällig geworden ist, gilt er als gefährlicher Hund und hat somit Auflagen zu erfüllen (bzw. der Halter).
Dazu muß es dem OA aber bekannt werden und die müssen es dem Halter eröffnen - also, wenn er sicher gehalten werden soll, bleibt nix anderes übrig, als zum OA und Meldung zu erstatten.
 
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