Wie läuft ein Polizeiliches Führungszeugnis ab?

Kaze

15 Jahre Mitglied
Hallo,

ich hab jetzt schön öfter gelesen, dass es nur 3 zugelassene Anlage 1-Hunde in Bayern gibt. Theoretisch ist es auch möglich, noch mehr Hunde zuzulassen, aber nur mit Wesenstest, Sachkundenachweis und eben Polizeilichem Führungszeugnis.
Wenn ich fragen darf:
Hat das jemand von euch? Und wenn ja, wie darf ich mir das vorstellen? Muss ich da auf einen Hundeplatz und mit meinem Hund trainieren, bis die mir unterschreiben, dass ich mit dem Vieh umgehen kann?
Danke schon mal,
lg,
Kaze
 
  • 24. April 2024
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Hi Kaze ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Kaze

Das Polizeiliche Führungszeugnis beantragst du einfach. Das ist ein Schrieb in dem alle deine Verbrechen aus der Vergangenheit stehen, insofern vorhanden:)
Gruß
Marcus
 
Polzeiliches Führungszeugnis braucht jeder Halter eines Listenhundes, wenn es im jeweiligen Bundesland eine Hundeverordnung/Hundegesetz gibt. Es ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und gibt Auskunft darüber, ob und ggfs. welche Vorstrafen derjenige hat. Du beantragst es bei der Gemeinde und es kostet etwa 13 €.
 
*gg*
ihr habt mich gerade unheimlich beruhigt, ich dachte schon, das wäre das nächste Gesabber, dass ich mit so einem Hund absolvieren müsste.
Muss ich das dann auch mal wieder erneuern lassen? Ich mein, inzwischen kann ich ja Ladendiebstahl oder sonstwas machen, oder dürfte ich bei so "kleinen" Sachen meinen Hund behalten?
lg und danke,
Kaze
 
Wenn so kleine Sachen in der Vergangenheit vorgefallen sind, dann stehen die nicht im PFZ, da stehen nur Sachen mit über (oder ab) 90 Tagessätzen Strafe drin, falls ich mich nicht ganz irre.
Aber wenn Du den Hund dann hast, solltest Du unbedingt sauber bleiben.
Übrigens sind nicht alle Sachen, die in einem PFZ stehen ein Hinderungsgrund für die Erlaubniserteilung, aber das ist Sache des Ermessens Deines lieben Ordnungsamts-Sachbearbeiters.
 
Danke Birgit,
das wusste ich schon, wahrscheinlich wird es wirklich schwer, in Bayern so eine Haltergenehmigung zu bekommen. Aber wenn ich noch keinen Hund habe, hab ich ja nix zu verlieren und dass ich stur und zäh bin, kriege ich jeden Tag aufs neue gesagt. Und selbst wenn es fehlschlagen sollte, habe ich wenigstens die Ämter ein bisschen genervt und ein paar müde Kühe zum Arbeiten gebracht.
- Und dann versuche ich es neu, nur diesmal mit einem Kategorie 2-Hündchen :p

aber ich kann dir beruhigen: Ich habe nicht vor, mit meinen späteren 5 Pittis (*lol*) eine Bank zu überfallen. nee, mal im Ernst, so viel Verantwortung sollte man schon haben, da muss ich ja eh noch bis 21 warten und bis dahin bin ich ja soooooo viel mehr als jetzt vernünftig :D
lg,
Kaze
 
muß man bei euch 21 sein?? bei uns kannste schon ab 18 einen kampfschmuser haben. und ich brauchte damals ein führungszeugnis anlage 0.das ist ein anderes als ein "normales".hab ich dir glaub ich schonmal geschrieben.


gruß Sanne und Rasselbande:hallo:
 

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Original geschrieben von Kaze
*gg*
ihr habt mich gerade unheimlich beruhigt, ich dachte schon, das wäre das nächste Gesabber, dass ich mit so einem Hund absolvieren müsste.
Muss ich das dann auch mal wieder erneuern lassen? Ich mein, inzwischen kann ich ja Ladendiebstahl oder sonstwas machen, oder dürfte ich bei so "kleinen" Sachen meinen Hund behalten?
lg und danke,
Kaze

Wieso bis 21?
Volljährig ist man in Deutschland mit 18. :verwirrt:
 
Original geschrieben von Midivi


Wieso bis 21?
Volljährig ist man in Deutschland mit 18. :verwirrt:

...nicht immer schon. Ich glaub das wurde in den ´70 geändert (oder früher?)
 
Hallo Kaze,

"Vieh" finde ich zwar nicht so gut, aber soviel ich weiss sind diese 3 Hunde der Anlage 1 in München zugelassen. Das Problem liegt jedoch an anderer Stelle. Du mußt für so einen Hund ein berechtigtes Interesse nachweisen und das wird Dir auch dann nicht zugestanden, wenn Du den Hund aus tierschutzrechtlichen Gründen z.B. aus einem Tierheim zu Dir holen willst. Es kann sogar schwierig werden, wenn Du den Hund bereits jahrelang bei Dir hast. Berechtigtes Interesse haben z.B. Sachverständige, um Erfahrungen mit diesen Hunderassen zu sammeln. Normalerweise kannst Du das leider in Bayern vergessen, zumal Du anscheinend noch keinerlei Erfahrungen mit diesen Hunden hast.

Grüße
Bernhard & Sato
 
Original geschrieben von Birgit
Wenn so kleine Sachen in der Vergangenheit vorgefallen sind, dann stehen die nicht im PFZ, da stehen nur Sachen mit über (oder ab) 90 Tagessätzen Strafe drin, falls ich mich nicht ganz irre.


Da irrst Du. Auch kleinere Delikte, wie z.B. Diebstahl stehn 3 Jahre drin.

LG Alex
 
Original geschrieben von Christy


...nicht immer schon. Ich glaub das wurde in den ´70 geändert (oder früher?)

Jo, das weiß ich, aber ich glaube, da war ich noch flüssig, als das geändert wurde :D
 
Original geschrieben von whitevelvet666


Da irrst Du. Auch kleinere Delikte, wie z.B. Diebstahl stehn 3 Jahre drin.
Na ja, Alex :unsicher: . Mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten (Diebstahl) würde ich nicht unbedingt als "kleinere Delikte" bezeichnen.

Es werden nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.

Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen.


Original geschrieben von Midivi


Jo, das weiß ich, aber ich glaube, da war ich noch flüssig, als das geändert wurde :D
Yep :D . Wurde am 1.1.75 geändert.
 
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