Wesentest AmStaff(10.5 Jahre)

staff007

10 Jahre Mitglied
Hi Hundefreunde,

ich habe eine Frage an Euch ob ihr mir weiterhelfen könnt. Ich habe heute von meiner Gemeinde die Auflage bekommen Unterlagen wie Haftpflicht, Geburtstdatum etc abzugeben für meinen American Stafford, keine Dinge alles da.

Dann der nächste Punkt ich soll bis Februar 2011 einen Wesentest machen(400€)

nun meine Frage wieso muss ich mit meinen Hund der am 04.2.2000 geboren ist ein Wesentest machen ist das Rechtens? er ist auch nie negativ aufgefallen.

ich habe auch mich informiert oder versucht und das hier gefunden:

§ 3 Gefährliche Hunde
(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird.
(2) Für Hunde, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530, 532), nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet. § 2 gilt entsprechend. Absatz 3 bleibt unberührt.
aber wie soll man als unwissender Bürger das verstehen? gilt das nun ab den 12.April 2001 für die Hunde oder für alle die auch vorher geboren sind?

wenn mir jemand helfen kann wäre ich sehr dankbar und wenn postiv was dabei wäre und mir einen link dazugeben kann, wäre ich noch dankbarer.

denn Logik und erst recht die 400€ habe ich nicht dafür

gruß

staff007

Achja komme aus Sachsen-Anhalt, falls man die info brauchen
 
  • 28. März 2024
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Hi staff007 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Woher kommst du und aus welcher Verordnung hast du zitiert?

Wieso schreibt dich das Amt einfach an und wie lange hast du den Hund schon?
 
komme aus Sachsen Anhalt, anschreiben tun Sie mich da ich den Hund damal gemeldet habe. Habe ihn von Anfang an
 
Wohnst du schon immer mit dem Hund in Sachsen Anhalt und hast ihn da angemeldet und hast jetzt erstmalig eine Aufforderung erhalten einen Wesenstest zu machen?
 
ja wohne schon immer in Sachsen Anhalt, im gleichen Dorf dann angmeldet (sofort) und das ist die erste Aufforderung vom Amt :(
 
Leider kann ich dir bei der rechtlichen Situation nicht weiterhelfen. Mir erschließt sich nur einfach nicht, warum der Hund nach 10,5 Jahren jetzt auf einmal zum Wesenstest aufgefordert wird, deshalb hatte ich nachgefragt.
 
in Sachsen anhalt kam man erst letztes Jahr mit dieser Rasseliste und fordert seither die halter auf, diesen Wesenstest ablegen zu lassen, der viel zu teuer ist.
siehe hier


ich würde an Deiner Stelle folgendermaßen vorgehen:
erkundige Dich beim Verein "Hund und Halter" (Adresse rechts unten hier ), ob es Möglichkeiten gibt, wei das anders (kostengünstiger) geregelt werden könnte.
Schreibe die Stelle, die Dich zum Test beordert, in höflicher, knapper Form an, daß Du Deinen Hund vor 10 Jahren unter völlig anderen Voraussetzungen angeschafft hast, daß der Hund niemals auffällig wurde und daß Du völlig außer Stande bist, diese unangemessen hohe Gebühr (die in NRW 70€ für das inhaltlich gleiche kostet), aufzubringen. Du wärest bereit, eine wesentlich kostengünstige Alternative zu akzeptieren, falls diese aber nicht gewährt würde, müßtest Du Dein Familienmitglied und jsehr liebe Gefährten in ein Tierheim abgeben, was Dir sehr leid täte, da Du dazu gezwungen würdest. Du würdest hoffen, daß die anordnende Stelle die Konseqenzen dieser Zwangsverfügung - nämlich daß viele Halter gezwungen sein würden, ihre völlig unbescholtenen Hunde aus finanziellen Gründen abzugeben, übersehen und verantworten könnten. Das Ergebnis wäre eine völlige Überlastung der Tierheime.
 
Hallo Danke für dieses informative Schreiben. Ich werde mich morgen gleich mit der Sacharbeiterin in Verbindung setzen. Da mir auch aufgefallen ist das diese Person immer vom 18.12.2002 sprechen obwohl ich unterlagen besitze das ich ihn 2000 angemeldet habe.
Sowie habe ich schon damals 2000 eine Haftpflicht von mir abgeschlossen und 2001 einen Erziehungskurs besucht.
Ich werde natürlich höflich herantreten, aber Gefallen lasse ich mir das nicht und wenn ich meine Rechtschutz einschalten muss.
Da das Verständnis fehlt für einen "alten" Freund sowas zu fördern. Aber ich auch die Möglichkeit in einen anderen Bundesland sonst den Test zu machen?
 
hab mit meinem bienchen, mit 11 jahren, den test auch noch gemacht, aus steuertechnischen gründen.

aber warum ist der bei denn so teuer :verwirrt: wir haben 50 euro bezahlt.
 
50€ würde ich verstehen und nie meckern.
Habe heute sogar bei einer Tierärztin angerufen die sowas macht und sie sagt mir das es 400€ kostet und es einheitlich ist. Der Test soll dann auch den ganzen Tag dauern
 
axo, ok, das kann natürlich sein, unserer hat mit 6 hunden 2 stunden gedauert.
 
Also 400 Euro halte ich für überzogen, selbst wenn der Test den ganzen Tag dauert.
 
das ist viel zu teuer, aber scheinbar hat man sich einheitlich darauf geeinigt, siehe


Ich versuche mir vorzustellen, wenn da wirklich niemand hingegangen wäre.
So ein Listenhund hat natürlich in Sachsen Anhalt nie mehr die Chance, aus dem Tierheim heraus zu kommen.
 
das ist viel zu teuer, aber scheinbar hat man sich einheitlich darauf geeinigt, siehe


Ich versuche mir vorzustellen, wenn da wirklich niemand hingegangen wäre.
So ein Listenhund hat natürlich in Sachsen Anhalt nie mehr die Chance, aus dem Tierheim heraus zu kommen.

Wie kommst du denn darauf, dass ein Listenhund in Sachsen-Anhalt nie mehr die Chance hat aus dem Tierheim zu kommen :verwirrt:

Auf den Preis hat sich eigentlich nur eine Ärtzin geeinigt und nur durch diese Dame wurde es so teuer ;) Alle anderen Ärzte waren mit den Kosten nicht einverstanden.... Soweit ich weiß, wollen sie in naher Zukunft auch dafür sorgen, dass die Preise denen von Berlin ähneln sollen.
 
Wie kommst du denn darauf, dass ein Listenhund in Sachsen-Anhalt nie mehr die Chance hat aus dem Tierheim zu kommen :verwirrt:

Auf den Preis hat sich eigentlich nur eine Ärtzin geeinigt und nur durch diese Dame wurde es so teuer ;) Alle anderen Ärzte waren mit den Kosten nicht einverstanden.... Soweit ich weiß, wollen sie in naher Zukunft auch dafür sorgen, dass die Preise denen von Berlin ähneln sollen.


umso besser für die Hunde, wenn es so ist. Ich lese aber stets von diesen 400€ Kosten für den Test. Mein Patenhund sitzt in Sachsen Anhalt im Tierheim, seine Vermittlungschancen stehen laut T_H nicht gut, da der Wesenstest für sie mit 400€ beim nächten bestallten TA zu teuer sei und fürseine immerhin zahlreichen Interessenten leider genauso. Allein in seinem Interesse würde es mich freuen, wenn es billiger werden würde.
 
Ja das haben die mittlerweile auch erkannt, dass Hunde aufgrund der Kosten abgegeben werden etc. Ich hoffe auch das es durchgeboxt wird....
 
Grundsätzlich ist es so, dass die Stadt bzw. dein Ordnungsamt das Recht hat dich bzw. deinen Hund zu einen Wesenstest zu schicken bzw. dir diese Auflage zu erteilen.
Die Rassenlisten bzw. Kampfhundeverordnung gibt es glaube ich erst seit letzem Jahr in Sachsen-Anhalt. Dass sie bei euch erst so spät kommen mit den Auflagen, finde ich verwunderlich.

Um den Test kommst du denke ich nicht herum, wenn er die Voraussetzung dafür ist dass du den Hund weiterhin halten darfst. Kommt auf die Regelungen in Sachsen-Anhalt an.

In NRW muss man wohl meines Wissens nach den WT nicht machen. Es sei denn er wird Seitens des Ordnungsamtes angeordnet.

In BAWÜ muss man zum Wesenstest mit Kampfis. Da dieser die Voraussetzung für die weitere Haltererlaubniss des Hundes ist. Für Kampfis ohne WT bekommt man im Prinzip keine Halteerlaubniss.

Von daher gilt es jetzt erstmal abzuklären ob dieser WT bei Euch als Voraussetzung gilt um den Hund auch weiterhin halten zu dürfen.
Zudem dient der Test ja auch zur Maulkorb und Leinenbefreiung. Und das auch in Sachsen-Anhalt.
Ohne WT müsste man auch in Sachsen-Anhalt mittlerweile aufgrund der Verordnung Maulkorb und Leinenzwang haben.
Das Alter des Hundes, oder das Anschaffungsdatum oder ob er schon mal auffällig wurde oder nicht ist unrelevand. Auch Hunde die vor der Verordnung angeschafft wurden bekommen die gleichen Auflagen.Und eben auch die Hunde die immer brav gewesen sind.
Um einen WT kommt man selten drum rum. Und wenn, dann nur mit einem Tierärztlichen Gutachten dass der Hund gesundheitlich dazu nicht in der Lage ist.

Aber nichts desto trotz, egal wie die Sachlage jetzt genau ist, wende die wie schon weiter oben empfohlen an das Team von die können dir sicherlich weiterhelfen.

Viel Erfolg.

Und bitte lass keine Zeit verstreichen. Jetzt musst du schnell handeln.
 
.... Von daher gilt es jetzt erstmal abzuklären ob dieser WT bei Euch als Voraussetzung gilt um den Hund auch weiterhin halten zu dürfen.
Zudem dient der Test ja auch zur Maulkorb und Leinenbefreiung. Und das auch in Sachsen-Anhalt. ....
es ist leider unzweifelhaft, daß der WT gemacht werden muß
Das Gesetz heißt in S.A.

Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren
und gilt seit 2009

 
.... Von daher gilt es jetzt erstmal abzuklären ob dieser WT bei Euch als Voraussetzung gilt um den Hund auch weiterhin halten zu dürfen.
Zudem dient der Test ja auch zur Maulkorb und Leinenbefreiung. Und das auch in Sachsen-Anhalt. ....
es ist leider unzweifelhaft, daß der WT gemacht werden muß
Das Gesetz heißt in S.A.

Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren
und gilt seit 2009

[/URL]

dann verstehe ich die fragestellung des TE nicht so ganz. Dann kommt er um den Test nicht herum. Und wenn es in S-A ähnlich läuft wie in Bawü haben die Hunde ja ohne WT auch Maulkorbzwang. Schon allein deswegen würde ich den Test schnellstens machen und kucken dass ich die dafür notwendigen 400euro zusammen bekomme.
 
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