Hallo,
tja, ich hab's ja jetzt versucht zu erklären, aber vielleicht kann ich es dir nicht verständlich machen. Oder du bist schon so auf mich eingeschossen, dass du mich nicht verstehen magst.
Ich habe klar geschrieben, ich bin gegen rassebedingte Pflicht zu irgendeiner Prüfung, egal welche, egal wie sie heißt, egal wer da prüft.
Es gibt aber tatsächlich gefährliche Hunde (in jeder Rasse) und es gibt in Nds. (NRW weiß ich nicht) die Pflicht für das Amt, bei Anzeichen auf gesteigerte Aggressivität eines Hundes tätig zu werden.
Das finde ich richtig. Nach diesem §3 des nds. Gesetzes könnte (und würde) ich dem Amt einen Hinweis geben, wenn sich erneut ein (z.B.) Schäferhund auf meine Hündin stürzt und sie zusammenbeißt. Das Amt prüft dann die Hinweise, falls ich für glaubwürdig gehalten werde und meine Tierärztin die Bißwunden attestiert, wird dieser (Schäfer)Hund zum (individuell) gefährlichen Hund erklärt und folgendes geht ab:
- Erlaubnispflicht
- bis zur Entscheidung über den Antrag Leinen- u. Maulkorbpflicht
- Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Eignung (Halter)
- Wesenstest, Microchip (Hund)
- Haftpflichtversicherung
Sollten nicht alle Punkte spätestens nach 6 Monaten erfüllt sein, wird die Haltungsgenehmigung NICHT erteilt.
Die Frage, was mit so einem Hund nun passiert, hängt hauptsächlich ab vom Ausgang des WT. Es muß einerseits entschieden werden, ob der Hund so sehr gesteigert aggressiv ist, dass er ständig mit Leine und Maulkorb geführt werden muß. Andererseits halte ich es für wichtig, dass dem Halter Hinweise gegeben werden, wie er das Verhalten des Hundes positiv beeinflussen kann. Ich stelle hier hohe Anforderungen an die Durchführung des WT, weil bei auffälligen aggressiven Hunden eine Gefahr für die Umwelt mit dem Tierschutzgedanken abgewogen werden muß.
Nicht vergessen darf man, dass all diese Maßnahmen aufgrund des Gesetzes amtliche Handlungen und Entscheidungen sind bzw. im amtlichen Auftrag ausgeführt werden.
Ebensowenig wie z.B. die zwangsweise Heimeinweisung eines Kindes von einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin vom Kinderschutzbund geprüft und entschieden werden kann, genausowenig kann über eine freiheits-beschränkende Maßnahme wie Maulkorbzwang von einem Mitglied eines Hundevereins entschieden werden.
Beim Kind ist klar, es wird ein qualifizierter Sachverständiger, z.B. Psychologe um eine Begutachtung gebeten.
Undenkbar wäre es, eine Person, die sich dadurch "qualifiziert", dass sie ...
- selber jahrelang Kinder hat
- in einem Elternverein Mitglied ist
- einen Wochenendkurs über "schwierige Kinder" besucht hat
- an einem Tag sechs Kinder Übungen machen läßt wie
- - in Reihe marschieren
- - geordnet neben den Eltern herlaufen
- - auf Kommando hinsetzen, hinlegen und aufstehen
- - usw.
... damit betraut wird, die Entscheidung über das Schicksal des Kindes zu treffen.
Die letzte Aussage trifft auch dann zu, wenn bei Kindern bestimmter Nationalität ein verbeamteter Arzt für z.B. Kinderinfektionskrankheiten/Säuglingsfacharzt hinzugezogen wird.
Natürlich kann man nicht "schwierige Kinder" mit aggressiven Hunden vergleichen, das ist auch nicht der Kern meiner Aussage.
Ich kann aber professionelles Handeln von nicht-professionellem Handeln unterscheiden. Und die Profis für gestörte Hunde sind für mich ganz klar Tierärzte mit Ausbildung in Verhaltenskunde.
Und das Unterscheidungskriterium kann nicht das Gerade-Laufen neben der Bezugsperson sein.
Übrigens haben die Regierungsparteien in Nds. jetzt den Gesetzentwurf eingebracht, der die Rasselisten aus dem Hundegesetz komplett entfernt. Damit bleiben als Kandidaten für den WT ausschließlich konkret individuell auffällige Hunde. Das Gesetz soll zum 1.1.0.2003 in Kraft treten.
Um noch mal auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen, es ist klar, dass ein Gutachten von einem Fachtierarzt nicht für 9 Euro fuffzig zu kriegen ist. Aber da nur konkret auffällige Hunde betroffen sein sollen, ist dies vertretbar.