borderlove
Wesenstest
Kennt hier jemand die aktuelle Gesetzesgrundlagen für Niedersachsen, wenn der Hund als gefährlich eingestuft ist und den Wesenstest nicht bestanden hat?
Was passiert mit dem Hund?
a) Beißvorfall oder Auffälligkeit des Hundes kommt zur Anzeige: Halter kann Antrag stellen auf Haltung eines gefährlichen Hundes, der Hund bekommt während der Antragstellung Maulkorb- und Leinenzwang, Wesenstest nicht bestanden, Maulkorbzwang bleibt bestehen, (Wesenstest darf wiederholt werden - weiß ich nicht mit 100% Sicherheit), selbst wenn der Wesenstest nicht wiederholt wird, Hund darf beim Halter bleiben mit lebenslangem Maulkorb- und Leinenzwang. Er wird dem Halter nicht abgenommen.
b) Beißvorfall oder Auffälligkeit des Hundes kommt zur Anzeige: Halter kann Antrag stellen auf Haltung eines gefährlichen Hundes, der Hund bekommt während der Antragstellung Maulkorb- und Leinenzwang, Wesenstest nicht bestanden, Hund darf in Niedersachsen nicht mehr gehalten werden und muss in ein anderes Bundesland oder ins Tierheim abgegeben werden, weil ein Bestandteil der Halteerlaubnis nicht erbracht wurde, Wesenstest darf nicht wiederholt werden.
Gibt es hier Tierärzte oder Anwälte, die sich damit auskennen? Brauche dringend Infos.
Danke.
Gruß
Silke
Was passiert mit dem Hund?
a) Beißvorfall oder Auffälligkeit des Hundes kommt zur Anzeige: Halter kann Antrag stellen auf Haltung eines gefährlichen Hundes, der Hund bekommt während der Antragstellung Maulkorb- und Leinenzwang, Wesenstest nicht bestanden, Maulkorbzwang bleibt bestehen, (Wesenstest darf wiederholt werden - weiß ich nicht mit 100% Sicherheit), selbst wenn der Wesenstest nicht wiederholt wird, Hund darf beim Halter bleiben mit lebenslangem Maulkorb- und Leinenzwang. Er wird dem Halter nicht abgenommen.
b) Beißvorfall oder Auffälligkeit des Hundes kommt zur Anzeige: Halter kann Antrag stellen auf Haltung eines gefährlichen Hundes, der Hund bekommt während der Antragstellung Maulkorb- und Leinenzwang, Wesenstest nicht bestanden, Hund darf in Niedersachsen nicht mehr gehalten werden und muss in ein anderes Bundesland oder ins Tierheim abgegeben werden, weil ein Bestandteil der Halteerlaubnis nicht erbracht wurde, Wesenstest darf nicht wiederholt werden.
Gibt es hier Tierärzte oder Anwälte, die sich damit auskennen? Brauche dringend Infos.
Danke.
Gruß
Silke