Wesenstest in München abgelegt

Glaub was du willst - gültiges Recht ist was im Gesetz steht. Wenn manch bayrischer Sachbearbeiter glaubt es besser zu wissen und anderes "veranlasst" ist dies nicht automatisch Recht.
 
  • 20. April 2024
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Hi rimini ... hast du hier schon mal geguckt?
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Glaub was du willst - gültiges Recht ist was im Gesetz steht. Wenn manch bayrischer Sachbearbeiter glaubt es besser zu wissen und anderes "veranlasst" ist dies nicht automatisch Recht. Rimini

Das war Null Komma Null böse gemeint. Ich find es toll, wenn du solche Sachen weißt und auch weiter gibst..., aber heißt dass dann (sofern ich das richtig verstanden habe), dass man grds. eigentlich keinen Wesenstest braucht?
 
@ Sirelpresid

Wenn Du einen Hund der Kat. II anmelden magst der einen bereits einen WT hat beantrage bei Dir im Ort ein Negativzeugnis und lege den WT vor.

Wenn sie keinen neuen verlangen super, wenn doch mache ihn oder klage.:)
Was anderes gibt es nicht.

Und teile uns deine erfahrungen mit.
 
@ Sirelpresid

Wenn Du einen Hund der Kat. II anmelden magst der einen bereits einen WT hat beantrage bei Dir im Ort ein Negativzeugnis und lege den WT vor.

Wenn sie keinen neuen verlangen super, wenn doch mache ihn oder klage.
Was anderes gibt es nicht.

Und teile uns deine erfahrungen mit.

Danke für den Tipp,

aber bevor ich auf dem Amt den "dicken Max" mache, wollte ich rechtlich schon sicher gehen.

Ich merk schon, es bleibt wohl nichts anderes übrig, als einen Juristen zu befragen, der Ahnung von der Thematik hat :(
 
Befrage doch einfach ein paar Gutachter und wenn so ziemlich alle das selbe sagen wird schon etwas dran sein.
Das dürfte nach ein paar telefonaten geklärt sein.;)
 
@SirElPresid, sorry ich war garstig, nicht du. ich habe Zahnschmerzen und bin etwas unleidlich. Es ist genau wie Mero schrieb.
 
Befrage doch einfach ein paar Gutachter ...;)

Die freuen sich über jeden zusätzlichen Test. Wer lustig ist kann ohne Probs alle Jahre oder so oft er mag zu seinen Gutachter gehen und seinen Hund testen lassen. Die Gutachter freut es, dann füllt sich deren Geldbeutel.

Fragt ihr eigentlich auch euren Autohändler ob ihr alle Monate einen Öl und Filterwechsel braucht?
 
Gute Besserung mit Deinen Zahnschmerzen.

Das mit dem WT hat uns vo r 15 Jahren schon Nerven gekostet. Hunde-Führerschein war noch nicht Gesetzt, aber er stand schon im Gespräch.

Dann haben wir Hals über Kopf einen staatl. geprüften Sachverständigne gesucht, und dann den Führerschein in eimem 3 Wochen ganztags Schulungsprogramm durch ziehen lassen.

Hasso und Cora und später Yankee und Xandra. Aber bis jetzt ist er immer noch nicht Pflicht.

Der Spass hat viel Geld gekostet. WT in München oder RLP dürften sich nicht wesentlich unterscheiden.

Meine unmassgebliche Meinung: der WT in München ist eine Entwürdigung für den HUnd. Geht man von einem Dobermann aus, der als Wach- und Schutzhund gezüchtet worden ist, dann wäre er total falsch am Platz.

Liebe Grüsse, dobifreund und die Dobis
 
Fragt ihr eigentlich auch euren Autohändler ob ihr alle Monate einen Öl und Filterwechsel braucht?

Warum nicht? Wenn jemand ehrlich ist ;) wird er mir sagen das dies nicht nötig ist.

Darunter wird es sicher ehrliche und weniger ehrliche geben, das war aber nicht die Frage.

Wenn ich etwas wissen mag versuche ich für meinen Teil mich an der Quelle zu informieren. Ist in diesen Fall nicht der KFZ Mechaniker und wenn es um Gesetze geht eben auch nicht ;)

@ dobifreund..danke die Zahnschmerzen sind weg. München gehört noch zu Bayern und wie der WT in Bayern auszusehen hat, habe ich eingestellt. Die sind wirklich bei allen Gutachtern sehr ähnlich. Große Unterschiede zur Begleithundeprüfung oder den VDH Hundeführerschein gibt es dabei NICHT.

Über den Test in RLP bin ich zuwenig informiert um beurteilen zu können ob sich beide Bundesländer gleichen.
Die gesetzlichen Bestimmungen tun es eher nicht.

Hast du schon einmal einen Wesenstest in Bayern abgelegt um beurteilen zu können ob dieser wirklich entwürdigend ist? Er ist es nämlich nicht, wenn er ordnungsgemäß durchgeführt wird
 
nein, ich habe dort noch kein WT abgelegt, aber die Schilderung, wie er abgelegt worden sit, hat mich entsetzt.
Wie ich einige User gelesen habe, fanden die den Test auch nicht gerade hochachtend für den Hund.
Wir haben Dobermänner. Gt, sie haben ja auch den Führerschein bestanden. Aber ich glaube nicht, das es so ausgeführt worden ist, wie in M.

Ein Wach- und Schutzhund ist immer ein schwieriger Begleithund. Das liegt in der Natur der Sache.

Seid mir nicht bös! Ich bin ein Rheinländer, hab einen komischen Humor.

LG, dobifreund und die Dobis
 
Nein, ich bin dir sicher nicht böse, eher chronisch neugierig. Manchmal auch zu ehrlich und polter mit meiner Meinung los. Ich wollte deine Beiträge verstehen, deshalb habe ich auch gefragt ob ihr einen bayrischen Test schon mitgemacht oder zugesehen habt. - Die sind keineswegs ein Problem, wenn der Gutachter fair ist. Den kann man sich aber selbst aussuchen und Hundefreunde sind Sie alle.
Ich habe hier einige Hunde (Rottweiler, Cane Corso, Mastini und Bullterrier) mit Wach- und Schutzhundeigenschaften mit auf den Platz gehabt. Alle haben Ihren Test bestanden
 
wie das bei unseren Dobis gelaufen ist, weiss ich auch nicht. Der staatl. gepr. hat die Hund übernommen und drei wochen da behalten. Die Sache war teuer. 3000,-- DM und dann die beiden anderen nach dem gleichen Prinzip.

Jedenfalls konnten sie danach Sitz und Platz, aber das hatten sie als Welpe schon gekonnt. Vieles ist auch Geldmacherei.

Wenn man mich fagt, was haben die Hundeführerscheine gebracht? Dann kan ich mit reinem Gewissen sagen: NICHTS

Das habe ich auch in einem anderen Forum geschrieben, als das Thema Hundeführerschein anstand.

Was ganz sicher ist, ist, dass ein Hund in der Grossstadt hören muss. Hier bei uns im dem 100 Seelendorf ist es unerheblich. Wir sehen so selten jemanden und in den Wäldern sehen wir nie einen Menschen. Wir leben eigentlich wie Eremiten. Auch die Hunde. Aber wenn dann mal jemend kommt, dann ist es wie eine Zufallsbegegnung. Und stellt eine Gefahr dar.

Die Hunde haben hier viel Platz und wir sind viel unterwegs. 6 - 8 Stunden täglich. Immer in den Wäldern.

Liebe Grüsse, dobifreund und die Dobis
 
Ehrlich gesagt interessiert mich die Sache mit dem §143 - das bayrische Recht regelt doch die Haltung eines gefährlichen Hundes. Inwiefern hat die Streichung des StGB-Paragraphen da Einfluss? Ich stoße gerade an die Grenzen meiner Rechtskenntnis - kann mir da jemand helfen? :D
 


Bundesrecht steht über Länderrecht...

meiner Meinung nach springt höchstens noch eine Ordnungswidrigkeit bei raus...wenn ein BL eine entsprechende gültige Gefahrenabwehrregelung hat. Ich denke die Chancen dagegen zu klagen und zu gewinnen sind groß.
 
wie das bei unseren Dobis gelaufen ist, weiss ich auch nicht. Der staatl. gepr. hat die Hund übernommen und drei wochen da behalten. Die Sache war teuer. 3000,-- DM und dann die beiden anderen nach dem gleichen Prinzip.

Jedenfalls konnten sie danach Sitz und Platz, aber das hatten sie als Welpe schon gekonnt. Vieles ist auch Geldmacherei.

Hä? Verstehe ich das richtig, dass du die Hunde für die nötige Prüfung (?) weggegeben hast? Also für längere Zeit?

Ist das denn so Usus? DAS wäre jetzt etwas, wo ich mich strikt weigern würde.

Da ist es mir wesentlich lieber, mein Hund wird mit mir geprüft und gut ist. Ich fand den WT bei uns damals echt OK.
 
mit dem Wesenstest mein ich,...Glück wo man ist, Glück welcher Prüfer, Glück was für ein Tag der Prüfer hat etc.
 
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