Wesenstest bestanden - von Kampfhundesteuer befreit???

geggi

15 Jahre Mitglied
Hallo Ihr,

wir haben eine APT-Kampfschmuserin......sie hat im August 2000 ihren Wesenstest bestanden.
Nun habe ich neulich von einem Rathaus-Mitarbeiter gehört, dass sobald ein Wesenstest abgelegt
wurde, die Hunde nicht mehr als "Kampfhunde" eingestuft werden könnten.

Ist dies richtig? Habe ich eventuell eine Möglichkeit von der Kampfhundesteuer befreit zu werden?

Ich würde gerne ein Schreiben aufsetzen, weiss aber nicht wie ich es formulieren soll.
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen......wäre ganz lieb.

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Liebe Grüße geggi
 
  • 20. April 2024
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Das kommt darauf an, was in der Hundesteuersatzung deiner Stadt drinsteht. In welcher Stadt wohnst du denn?
 
Hallo Wolfgang,

danke für Deine schnelle Antwort.
Ich wohne in Weinstadt im Rems-Murr Kreis

Gruß geggi:)
 
Hallo geggi,

rufe doch einfach mal bei deiner Gemeinde an. Am besten gleich die für Steuer zuständige Stelle. und lass dir, so oder so, die Antwort per E-Mail bestätigen.

Und keine Angst vor dem Formulieren. Falls dein Hund nach bestandenem Verhaltenstest von der Steuer befreit wird, kannst du mir gerne eine E-Mail schicken. Ich schreibe dir dann das Ganze. (Vorausgesetzt du hast einen Drucker. Außerdem brauchst du dann noch eine Kopie von der Bestätigung über den Verhaltenstest.)

Also schnell: ran an das Telefon und nachgefragt! Bloß keine sowieso unnütze und unfaire Steuer verschenken.

Toi, toi, toi!

Caro-BX
 
Hier erst einmal der Link zu eurer Hundesteuersatzung

 
So, habe mal kurz die Steuersatzung überflogen und leider nichts davon gelesen, dass nach Verhaltenstest die Kampfhundesteuer entfällt. Finde allerdings die Definition Kampfhund auch sehr schwammig.

Also mußt du nun doch zumTelefon greifen.

Caro-BX
 
Hallo Caro-BX,

vielen, vielen Dank für Deine Mühe, werd mich dann mal dran machen und anrufen.

Gruß geggi
 
Hai geggi,
sieht so aus als ob da gar nix von ermässigter Steuer für "Kampfhunde" drin ist- ist zwar etwas widersprüchlich einen Hund auch nach bestandenem Test noch als gefährlichen Hund zu besteuren- aber die Gemeinde ist frei zu Entscheiden wie das geregelt werden soll. Wenn du damit nicht einverstanden bist bleibt nur eins: innerhalb der Monatsfrist nach Erhalt des Steuerbescheides Widerspruch einzulegen- ist die Frist schon um musst Du bis zum nächsten Bescheid warten. Solltest Du dafür noch Info`s brauchen melde Dich einfach.
Gruß Pocke
 
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