Wesenstest auch für Besucherhunde in anderen Bundesländern?

Naja, toll isses nicht...aber hier auf Sylt werdich relativ in Ruhe gelassen. Wenigstens was. Das mit DK ist schade, bis dato hat man da "nur" mit Pitbull nicht reingedurft, was ja schon schlimm genug ist, Staff & Co waren kein Prob. Daher hattich mich eigentlich auf den einen oder anderen Angelausflug gefreut :(. Was soll's. Wer uns nicht will, den wollen wir auch nicht. Und ansonsten habich die letzten 17Jahre keinen Auslandsurlaub gemacht, warum sollte ich also da jetzt was vermissen...
Angeln kann ich auch am Kattrevel (Siel in Morsum).
In diesem Sinne...
Mahony
 
  • 14. Mai 2024
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Hi Mahony ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gibt's bei euch Meerforellen?
Das war eigentlich einer der Hauptgründe, daß ich nach Langeland fuhr.
Das letzte Jahr waren wir auf Rügen, machen wir dieses Jahr wieder. Angeln im Bodden. Hecht ist auch nicht schlecht, schmeckt zwar nicht so gut wie die Mefos aber dafür ist Rügen auch sehr schön.
 
Mmmh, eher nich...gibt'n paar Fischer, die Angeltörns machen, ansonsten wärst du da echt am besten in DK aufgehoben :(, aber dafür Schnappschildkröten :), hat da vor Jahren mal'n Idiot ausgesetzt...
Lecker Aal kannst da gut fangen :).
 
Aal ist gut, hab schon lange was in dieser Richtung gesucht.
Bei uns scheinen die mittlerweile ausgestorben zu sein, man fängt kaum noch welche.
 
Fahrt nach Bayern, ist für Listis das optimale Urlaubsland..... :lol:

L1 gibt es bei uns - bis auf gaaaanz wenige Ausnahmen - offiziell ja nicht, somit gibt es auch keine Auflagen - mehr als "Leinenzwang" im Ort, bzw bebautem Gebiet, gilt aber für alle Hunde, ist mir nicht bekannt - die eingehalten werden müssten.
Und L2 ist nach bestandenem Wesenstest eh ein "ganz normaler" Hund.....
Was für Touris aber auch völlig wurscht ist.

Ansonsten gibt es in Bayern keinen generellen Leinenzwang in Wald und Flur, nicht mal "Brut- und Setzzeit" gibt es offiziell bei uns.... :D:D

Also, packt die Personalausweise ein - zum Bestätigen, das man eben kein "Einheimischer" ist und kommt ins schöne Bayernland.
Wir freuen uns auf Euch...... :hallo:
 
In Sachsen-Anhalt brauchst du keinen WT und auch keine Halterelaubnis vorweisen, wenn du keinen Hauptwohnsitz in gleinamigen Bundesland hast und dich nicht länger als 2 Monate am Stück aufhälst. natürlich nur so lange dein Hund "unauffällig" bleibt.
 
In Hessen brauchst du einen Sachkundenachweis, wenn du dorthin fährst.
Seit 15.10.2010 ist das Unsinn :unsicher: Jedenfalls, wenn Du weniger als 4 Wochen dort bist und nen Maulkorb drauf hast.

In Bayern ist nur das Halten von Hunden landesweit geregelt. Für das Führen von Hunden gelten die Vorschriften der jeweils zuständigen Gemeinde.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, Steuermarke, Personalausweis und evtl. einen Nachweis, dass der Hund Deiner ist, mitzuführen. Ist zwar nirgends Pflicht (soweit ich weiß), vermeidet aber eventuellen Ärger. Sonst kommt mal einer auf die Idee, den Hund aufgrund unklarer Sachlage vorsichtshalber im TH unterzubringen. Ist Freitag Abend nicht so toll ;)
Das wäre mir absolut neu.
Ich mail mal spikerico an, die ist oft in Hessen unterwegs.
 
Das wäre mir absolut neu.
Ich mail mal spikerico an, die ist oft in Hessen unterwegs.
Also falls Du zu solchen Themen den veröffentlichten Verordnungen mehr traust als Hörensagen, hier der Link:



Art. 1, Abs. 2 ergänzt §4, Abs.5 der VO um den Satz
Bei einem nicht länger als 4 Wochen dauernden Aufenthalt des Hundes mit einer Begleitperson in Hessen ist der Sachkundenachweis entbehrlich, wenn der Hund mit einer Vorrichtung geführt wird, die das Beißen zuverlässig verhindert.

Im Allgemeinen empfiehlt es sich - gerade bei der Vermittlung von Tieren - den Leuten keine Informationen zu geben, die man irgendwo mal von irgendwem gehört hat. Da bietet sich eine vernünftige Recherche an ;)
 
Normalerweise bin ich gut informiert.
Es kann aber durchaus auch mal passieren, das man was nicht mitbekommt.

Aber was für ein Glück haben wir ja dich.....

Nichts desto trotz habe ich an anderweitiger Stelle nachgefragt und warte auf Antwort.
 
Es ging auch nicht darum, dass Du es nicht wusstest - das geht ja jedem mit irgendetwas so ;)
Sondern um die Art und Weise der Informationsgewinnung...
 
Es ging auch nicht darum, dass Du es nicht wusstest - das geht ja jedem mit irgendetwas so ;)
Sondern um die Art und Weise der Informationsgewinnung...

Mir ist klar, um was es geht.
Fakt ist aber, das ich gerade letztens genau wegen dieser Sache beim Amt nachgefragt habe und dort hieß es: Nur mit Sachkunde....alles andere kann Probleme geben.
Ich habe nun bei nächsthöherer Stelle angefragt.
 
Ist ja nicht das erste Mal, dass ein Amt nicht so recht Bescheid weiß ;) Ich würde mit dem Verweis auf die Verordnung nachfragen, dann wissen sie es evtl. bei zukünftigen Fragen. Aber sicher kommt jetzt von weiter oben die richtige Antwort ;)
 
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