Wesenstest als Besucher

Brille

15 Jahre Mitglied
:hallo:

Wir sind ja sehr regelmäßig in Bayern, natürlich mit unseren Mädels die Beide den BW-Wesenstest haben.
Hier die Gemeinde meinte das wäre OK und wir sollen die Freiheit genießen.
Eine schriftliche Anerkennung des Wesenstests haben wir aber nicht.

Nun bin ich am überlegen - nachdem wir nun auch einige blöde Begegnungen hatten :sauer: - extra noch einen BY-Wesenstest zu machen.
Lt. Verordnung sind ja Bullterrier in BY mit Wesenstest Auflagenfrei...(?)
Das würde mir schon gefallen ;)

Wo könnte ich mich da hinwenden?
Geht das überhaupt und würde der Test dann allgemein in ganz Bayern anerkannt?
Was würde der "Spaß" kosten?? :unsicher:

Danke euch für die Hilfe :)
 
  • 20. April 2024
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:hallo:

Nun bin ich am überlegen - nachdem wir nun auch einige blöde Begegnungen hatten :sauer: - extra noch einen BY-Wesenstest zu machen.


Erkläre das mal genauer :verwirrt:

Nur als Besucher würde ich dafür kein Geld zum Fenster rauswerfen, weil Ihr es eigentlich ja nicht braucht.
 
:hallo:

Nun bin ich am überlegen - nachdem wir nun auch einige blöde Begegnungen hatten :sauer: - extra noch einen BY-Wesenstest zu machen.


Erkläre das mal genauer :verwirrt:

Nur als Besucher würde ich dafür kein Geld zum Fenster rauswerfen, weil Ihr es eigentlich ja nicht braucht.

:( naja, einige übliche Begegnungen mit "die sind verboten...", "für die gilt Leinenpflicht...", "die sind doch gefährlich..." ect ect

Am schrecklichsten fand ich aber die Anmache als wir Essen gegangen sind (im Außenbereich einer Pizzeria); der Typ brüllte lautstark rum "DIE DA sind in Bayern verboten" usw...
Auch ist hier wohl jeder Jagdpächter und egal ob Feld oder Wald, WIR werden ermahnt die Leinenplflicht (?) einzuhalten... was nach Bayerischen Naturschutzgesetz so nicht stimmt.
Zumindest verstehe ICH das so, wenn mein Bullterrier einen Wesenstest hat ist er in Bayern Hund wie jeder andere auch :verwirrt:

Nun ja, immer wenn wir also unterwegs sind, läuft mittlerweile ein wenig das Schlechte Gewissen mit.
Weil ist es nicht so, dass der Wesenstest aus anderen Bundesländern nicht generell anerkannt ist?

Ich möchte auf keinen Fall mit dem Gesetz in Konflikt geraten!
Möchte aber auch, dass die Mädels endlich auch mal die Freiheit genießen dürfen und nicht nur in den festgelegeten Gebieten, wie Zuhause, laufen dürfen.
Eben desshalb sind wir auch sehr häufig hier ;)

Mittlerweile habe ich neben den ganzen anderen Papieren auch immer eine Kopie vom BayNatSchG und Landeshundeverordnung mit :rolleyes:
 
Ein oder bei deinen Hunden die zwei Wesensteste werden an diesen Begegnungen ja auch nichts ändern. ;)
Frage doch mal bei einer bayrischen Stadt nach (wo man sich aber auch auskennt) ob Dir ein Wesenstest in BY was bringt, obwohl hier nicht wohnhaft.



Ich finde ich es reine Geldverschwendung.
 
Nein klar, solche Begegnungen hat man immer und überall mal.

Aber mir wäre wichtig, mich rechltich auf der sicheren Seite zu bewegen ;)

Die Gemeinde hier meinte ja alles easy - will sollen genießen :)
Nur in der Stadt/Dorf an der Leine lassen und nicht negativ auffallen... letzteres ist nicht immer einfach, weil einen ja Jeder belehren will was wir nicht dürfen :unsicher:

Wo könnt ich denn nachfragen?
Wer hat denn Ahnung??
 
In Bayern darfst du als Besucher, zwanzig Yankeeterrier ohne Auflagen führen

...lass dich nicht iire machen. Die Hunde sind verboten höre ich auch jedesmal und dazu gibt es gleich ein fachmännisches Urteil, das dies Pittbulls sein...
 
In Bayern darfst du als Besucher, zwanzig Yankeeterrier ohne Auflagen führen

...lass dich nicht iire machen. Die Hunde sind verboten höre ich auch jedesmal und dazu gibt es gleich ein fachmännisches Urteil, das dies Pittbulls sein...

ja, ich bin auch immer wieder baff erstaunt, mit welch einer selbstsicherheit dies behauptet wird.. :lol::lol:
 
:D na das kling ja alles schön!

:musik: dann werden wir einfach weiter so schön die Freiheit genießen.

Ich dachte nur, dass der Wesenstest aus anderen BL nicht immer anerkannt ist und die ganzen Verordnungen machen mich immer ganz verrückt :unsicher:

Nun würde ich aber gerne noch wissen wie ist das nun in Bayern mit dem Wald/Feld und den Hunden - Leinenpflicht???
 
Leinen ab ist absolut ok, wenn die Hunde nicht jagen und in Ruf und Sichtweite bleiben.
 
@Brille, in Bayern hat jede Gemeinde andere Hundehalterverordnungen. Lass Dir doch von dem Haupt-und Ordnungsamt von dem Ort in dem ihr seit eine Hundehalterverordnung geben. Es ist in jeder Gemeinde geregelt und nicht über den Landkreis. Dort ist genau beschrieben ob nur in der Ortschaft Leine und ab welchem Stockmass und wie es ausserhalb der Ortschaft geregelt ist.
Diese Verordnung kannst dann immer mit Dir führen und den "Gscheithaferln" unter die Nase halten.
Ich habe in einem kleinen Ort in Bayern in einem Haupt-und Ordnungsamt gearbeitet bis ich in die Landeshauptstadt gewechselt bin :)

Viele Grüße von der Verwaltungstussi Lena
 
sorry aber das stimmt nicht!
Auch in Bayern ist jede Gemeinde an die Vorgaben des IM gebunden und es braucht keinen Wesenstest/Gutachten für Hunde aus anderen BL

Ich vermute du meinst städtische Ordnungen, die sich auf alle Hunde ab einer bestimmten Größe, an bestimmten Orten beziehen. z.B. Nürnberg in der Innenstadt (Altstadt) den Fußgängerzonen, am HBF sind Hunde über 50cm Schulterhöhe angeleint zu führen. In der Nachbarstadt bezieht sich dies nur auf Kirchweihen, öffentl. Feste. Die dritte Stadt in der Ecke verlangt Leinenzwang für Hunde über 40cm Schulterhöhe.

Ich darf wieder mit meinen Bulli ohne Leine in die Innenstadt, Bahnhof Nürnbergs usw. weil er weit unter 50 und auch unter 40cm Schulterhöhe liegt.

Dann gäbe es noch die Grünanlagen(ver)ordnungen, die aber auch wieder für jede Anlage anders aussehen und da steht aber auch immer ein Schild am Eingang mit den gängigen Regeln (die natürlich von Anlage zu Anlage variieren können).

Dies wäre für alle Hunderassen, welche diese Höhe überschreiten gültig...hält sich aber niemand daran und wird auch nicht kontrolliert.
 
@rimi, klar gilt ihr wesenstest für baden würtemberg in bayern! sie ist doch besucher.

ich meine die hundehalterordnung die jede gemeinde für sich macht. es gibt kreisstädte in denen läuft es anders als in den gemeinden!
deshalb sollte sie halt in der gemeinde in der sie sich aufhält nachfragen.
es könnte auch sein das es dort gar keine gibt.

die grünanlagenverordnung ist bei uns teil der hundehalterordnung und gilt als gemeindegrund in denen man/frau z.b. seine häufchen rausmachen sollte. da brauchts kein schild wenn dich da einer anzeigt wird das ganz bestimmt angezeigt bzw. dem nachgegangen....
 
Kennst du Bullterrier, weißt du wie groß die sind, sorry . Die haben nicht die Schulterhöhe, das Sie unter (die meisten) Gebote der Grünanlagenordnung fallen ...

Für Besucher absolut nicht relevant, alles Andere fällt unter Höflichkeit und Rücksicht mit meinen Hunden, die sowieso gegeben ist.

Dazu kommt das die meisten Gemeindeverordnungen rechtlich auf sehr sehr wackligen Beinen stehen, z.B. die der Stadt Nürnberg, Augsburg usw. dort steht soviel Unsinn der vor Gericht nicht haltbar wäre.
 
Übrigens macht sie in Oberbayern Urlaub....

:musik: ne ne, in Unterfranken ;)


Also wie gesagt, die Gemeinde weiß Bescheid und sagt "schön locker bleiben - Leine in der Stadt/Dorf und es sollte natürlich keinen Vorfall geben"

Nervtötend sind nur die vielen angeblichen und echten Jagdpächter und die Bildleser, die sowieso ALLES besser wissen :sauer:
Da meine Mädels super hören (sogar vom Hasen abrufbar) laufen sie natürlich so oft es geht frei.

Aber mein Nachfragen bei der zuständigen Kreisstadt und der Gemeinde mit dem besonders freundlichem Jagdpächter bezüglich geltender Gesetze für Leinenpflicht (für HUNDE, nicht Listi!!) in Wald und Felder, war... sagen wir :gruebel: :hö: :crazy: :kindergarten: :kp:

Naja, wir fahren jedenfalls weiter nach Bayern und genießen die Freiheit!
 

sorry aber ich Kann nicht anders - Du bedienst gerade alle meine Vorurteile über bei Stadt und Staatbeschäftigte...
F.C.I. Standard Nr.
11 / 02.02.1998 / D, auch wenn dort nur steht harmonisches Gesamtbild, wirst du keinen finden der z.B. die Schulterhöhe eines DSH oder Königspudels erreicht...

Zur Größe der Beitragserstellerin ihrer Hunde kann ich dir versichern, beide Hunde fallen unter keine städtische Verordnung.
 
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