hellraiser
10 Jahre Mitglied
Hallo Leute,
aus gegebenen Anlass da wir ja den Sokarun in Stuttgart machen, jetzt meine Frage, da ich echt langsam an mir zweifle....
Jeder sagt was anderes und die vom OA Stuttgart verweisen nur auf den §7 in der Verordnung. Da geht aber nicht hervor wie es mit Hunden ist die den WT in einem anderen BL gemacht haben.
Mir war es so in Erinnerung das alle behördlich abgenommenen WT aus anderen BL in Bawü anerkannt werden müssen. Da gab es doch mal so ein abkommen der Bundesländer....
Aber die beim OA Stuttgart wissen abgeblich von nix....
Und ich finde nichts bezüglich dessen, außer einen Abschnitt in der Verwaltungsvorschrift für die Verordnung in BaWü.
Aus dem geht aber nur hervor dass von dem Maulkorbzwang und der WT Wiederholung abgesehen werden kann wenn der Hund sich nicht nur vorübergehend in BaWü aufhalten soll.
Was soll ich davon halten? Was für ein Schwachsinn! Und was ist mit Besucherhunden mit WT?
Oh diese Ämter.....
Wer was weiß bitte schreibts mir!
aus gegebenen Anlass da wir ja den Sokarun in Stuttgart machen, jetzt meine Frage, da ich echt langsam an mir zweifle....
Jeder sagt was anderes und die vom OA Stuttgart verweisen nur auf den §7 in der Verordnung. Da geht aber nicht hervor wie es mit Hunden ist die den WT in einem anderen BL gemacht haben.
Mir war es so in Erinnerung das alle behördlich abgenommenen WT aus anderen BL in Bawü anerkannt werden müssen. Da gab es doch mal so ein abkommen der Bundesländer....
Aber die beim OA Stuttgart wissen abgeblich von nix....
Und ich finde nichts bezüglich dessen, außer einen Abschnitt in der Verwaltungsvorschrift für die Verordnung in BaWü.
Aus dem geht aber nur hervor dass von dem Maulkorbzwang und der WT Wiederholung abgesehen werden kann wenn der Hund sich nicht nur vorübergehend in BaWü aufhalten soll.
Was soll ich davon halten? Was für ein Schwachsinn! Und was ist mit Besucherhunden mit WT?
Oh diese Ämter.....
Wer was weiß bitte schreibts mir!