Wenn man nicht hingeht ??? NRW

merlin

20 Jahre Mitglied
Hallöchen !

Weiß vielleicht jemand von Euch was passieren könnte, wenn man sich zu keinem Test anmeldet ?
Vorausgesetzt, man wurde auch nicht benachrichtigt.

Ich höre hier meißtens, das die Teilnehmer freiwillig zu den Tests gegangen sind, bzw. sich dazu angemeldet haben.

Wird man überhaupt angeschrieben, oder muss
man sich selber melden ?

Hier bei uns tut sich überhaupt nichts und ich will mich auch nicht aufdrängen, da ich in unserem Ort keine Probleme habe und es kümmert sich niemand darum, ob es ein KH ist oder nicht.
Unser Hund ist angemeldet und Antrag auf Haltung ist gestellt.

Schöne Grüße
merlin
 
  • 19. April 2024
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Hi merlin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo merlin,

in NRW braucht man den Wesenstest nur, wenn man eine Leinen- und Maulkorbbefreiung erreichen möchte.Willst Du Deinen Hund weiter mit Leine und Maulkorb ausführen, oder Dich einfach nicht daran stören und ihn wie gewohnt laufen lassen, mußt Du keinen Wesenstest machen.
Im Gegensatz zu Hessen bedeutet ein nichtbestandener Wesenstest lediglich, daß Dein Hund keine Auflagenbefreiung bekommt. Du kannst ihn behalten, er wird nicht getötet.

Gruß wuschel
 
Hallo Merlin.
Bei mir ist es genau wie bei Dir. Allerdings lebe ich in Hessen. Mein Hund ist angemeldet und mich hat nie jemand auf irgendetwas hingewiesen. Habe vor kurzem beim Ordnungsamt angerufen und mir wurde gesagt, dass man trotzdem den Test machen muss, auch ohne darauf hingewiesen zu werden. Von einem Antrag auf Haltung war aber keine Rede??? Scheint wohl in Hessen nicht so zu sein. Ich habe dann bei einem Tester angerufen, der aber sehr ausgebucht ist und ich will auf jeden Fall erst nochmal zum Ordnungsamt hingehen und fragen, ob die mir eine Ausnahmegenehmigung erteilen, aufgrund des Alters (13 Jahre). Der Tester hat sich köstlich amüsiert und würde auch den Test kürzer machen, aber kosten würde er mich 200,-- DM. Das finde ich für meinen Hund ziemlich übertrieben, weil sie eben nicht gefährlich ist und auch schon so alt - ist ja eigentlich totaler Schwachsinn. Sibse musste auch keinen Test machen, weil der Hund schon 11 ist glaub ich. Ich weiß aber nicht, wo sie wohnt. Es ist sowieso ziemlich verwirrend und ich denke, dass man sich auch darauf berufen kann. Schlafende Hunde soll man ja bekanntlich nicht wecken. Es kann aber natürlich auch ins Auge gehen, wenn Du Dich um nichts kümmerst und Deinen Hund ohne MK laufen läßt. In meiner Umgebung kümmert sich auch kein Mensch darüber, deshalb habe ich mich auch einfach nicht gerührt. Aber wenn ich meine mal doch irgendwohin mitnehme, wo viele Menschen sind und vielleicht ein Ordnungshüter, der mich dann erwischt, bin ich wahrscheinlich dran. Gruß,

goldfish.gif
Elli
 
Hallo Elli,

Frag doch mal Volker, der lebt in Hessen und hat den Wesenstest bereits gemacht.

gruß wuschel
 
Hi wuschel !

Erzähle mir doch bitte mal woher Du Deine Verordnung hast ?
Meinen sieht irgendwie anders aus,
confused.gif

ich meine damit, dass ich laut OA noch einen Wesenstest und Sachkundenachweis einreichen muss. Sie meinten aber dazu : "Warten Sie einfach mal ab, wir wissen noch überhaupt nichts."
Das war anfang August und seitdem warte ich.

Eigentlich wollte ich Dir eine Mail schicken, aber Du gibst sie ja nicht raus.
frown.gif

Wenn Du möchtest kannst Du mich ja privat anmailen.

Also bis dann und schöne Grüsse

merlin
 
Hallo merlin,
vielleicht hat da höhnische Mysterium ja mehrere Varianten in Umlauf gebracht, vielleicht sind die Mitarbeiter Deines Ordnungsamtes auch faule Säcke und warten bis zur allerletzten Minute, bis sie sich mit diesem Blödsinn befassen.

Also, in "meiner" Verordnung steht unter §6 Abs.4, daß es möglich ist, nach Ablegen einer Ungefährlichkeitsprüfung dem gelisteten Hund eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Nirgend es Wort, daß diese Hunde grundsätzlich vorgestellt werden müssen.

Anders sieht es beim Sachkundenachweis aus.
Wer schon länger als 3 Jahre einen 40/20er hält, ohne daß es zu Vorfällen gekommen ist §3 Abs 1 , gilt als sachkundig.

Wer seinen Hund noch nicht drei Jahre hat am 01.01.2002 UND alle Besitzer gelisteter Hunde §3 Abs. 2 müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Wer den allerdings jetzt prüft, daß weiß wahrscheinlich tatsächlich niemand.

Gruß wuschel

PS, habe striktes Verbot was die email angeht, das läuft nämlich alles bei meinem Göttergatten im Geschäft ein.
 
Hi wuschel !
smile.gif


Ja, Du hast vollkommen Recht (gerade nachgelesen).
Ich habe diese Verordnung praktisch studiert, und anfangs konnte ich sie fast auswendig. Man hat sich mitlerweile so eingeschossen das dieser Test gemacht wird, das man fast glaubt er müsste sein.
Selbst die Medien sprechen ja immer davon , das man einen Test machen müsse usw.

Ich habe unsere Behörde selber darauf Aufmerksam gemacht,das man eine Maulkorb und Leinenzwang Befreiung bekommen könnte, denn sie meinten es wäre eine Ente aus dem Internet.
Man wird so dusselig im Kopf gemacht, ich habe ihnen sogar den § vorgelesen.

Um den 40/20 Hund mache ich mir keine Sorgen, ich habe ihn schon über sieben Jahre
und es hat nie Probleme gegeben.
Er ist übrigens 75/60.
Als ich beim OA die Anträge ausgefüllt habe, wurde das mir sitzende "Gegenüber" ganz blass.
biggrin.gif

Danke nachmal.

Ein etwas durcheinander gerüttelter
merlin

Schade wegen der mail.
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