Welche Vorgabe habe ich an einen Gnadenhof,eine Hundepension

Nun in meinen Augen ist das Nebensächliche Auslegungssache.

Ein Gnadenhof erhält Tiere von unterschiedlichen Stellen,
aber selten erwirbt er Tiere zum halten, schon gar nicht in familiären Umfeld.
Ein Gnadenhof nimmt (sicher im Glauben zum Schutz des Tieres) ein Tier von anderen auf!
Das Tier ist ja nicht durch den Betreiber zum eigentlichen Halten gekauft,
es ist von anderen übernommen, für andere also springt der Gnadenhof als Halter ein.

Und wem gehört der Hund dann?
Dem ursprünglichen Halter, oder dem Gnadenhofbetreiber?

Wer soll das sagen oder Entscheiden können?
Erstens ist es stets eine Einzelfall Betrachtung.

Zweitens kommen die Fragen,
- gibt es einen Kauf, einen Kaufpreis, einen Kaufvertrag
- gibt es "nur" "Schutzverträge" oder ähnliche Umgehungsformen eines Vertrages
- gibt es nur einen Handschlag und die Angaben der Betreiber
- gibt es Übertragungsverträge

Das ist eine Grauzone die an den Rechten der Tiere,
wie eben das Tierschutzgesetz es vorsieht nichts ändert.


Ein Hund bei Dir Klaus hat Rechte und Ansprüche denen Du nachkommst,
isst der selbe Hund nun auf einem "Gnadenhof" verliert er diese Rechte nicht
nur weil Du an 2 Worten (für andere) in einem Gesetzestext zweifelst!



Kangalklaus schrieb:
Du propagierst in Foren und Deiner unsäglichen Propaganda Seite genau das Gegenteil.
Haltungsbedingungen spielen dabei keine Rolle, ebenso wie Gesetze und Regelungen,

Ich propagiere nichts, schon gar nicht schlechte Haltungsbedingungen.

Natürlich trittst Du massiv für eine offensichtlich schlechte Haltung von über 150 Tieren
ganz offensiv auf. Es ist keinerlei wirkliche Kritik, keine Fakten oder Tatsachen in Deinen
Angaben zu jener Haltung zu finden.

Kangalklaus schrieb:
Und wenn schon Gesetz und Regelungen, dann bitte für alle Beteiligen.

(ruf mich bitte einmal an.Ich habe Deine Nummer verbaselt)
Grüße Klaus

Nun mit den Worten "wenn schon Gesetze und Regelungen" habe ich meine Probleme.
Gerade Tiere brauchen Schutz, sie können sich kaum selbst wehren und schützen.
Diesen Schutz sollen unsere Gesetze liefern,

auch wenn dies manche stört, es ihnen zuviel oder gar unmöglich ist,
diese Gesetze sind wichtig für die Tiere und auch Du solltest Dich wieder auf diesen Schutz
der Tiere besinnen und Gesetze und Urteile anerkennen, statt Behörden und Ämtern verschwörungen
zu unterstellen, nur weil sie 2 Einschlägig Vorbestraften Personen keine 160 Tiere lassen wollen und
die bestehende Gesetze durchsetzen.
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi Perro de presa ... hast du hier schon mal geguckt?
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#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Du würdest beim Gnadehof auf den 11er verzichten.Warum?
Wie willst Du deren "Erfahrung"tiergerecht festlegen?Es gibt so viele Gnadenhöfe,wo es zugeht wie bei Hempels,die Argumente sind immer "wir haben Erfahrung,und es sind sowieso alte/kranke/gestörte usw,die sonst keiner nimmt".Und prompt hat man 100 Entschuldigungen,warum dies und jenes im Argen liegt.
Ganz einfach: Weil ich schon einige private "Gnadenhöfe" erlebt habe, wo der/die Betreiber den 11er haben, trotzdem alles drunter und drüber ging.
Eine solche Genehmigung ist keine Gewähr, genauso wie ein Führerscheininhaber alkoholisiert Auto fahren, oder sich sonstwie als Verkehrsrambo betätigen kann.
Zur Klarstellung: Ich habe auch nichts gegen eine Prüfung nach §11, sehe sie persönlich nur nicht als Hauptkriterium.
Trotz Deiner Klarstellung: Es ist doch unverantwortlich, die Hürde "§11 TschG" wegzureden bzw. als verzichtbar zu erklären, nur weil es Gnadenhöfe gibt, bei denen Betreiber mit "§11"-Eignung trotzdem "versagten". Vielmehr sollten angesichts solcher Gegebenheiten die Hürden für die Eignung des Führens eines Gnadenhofes noch viel höher gehängt werden, als sie es heute sind.

Dazu gehört dann auch das Ausschließen einer eventuellen Installation eines "§11-Pappkameraden", der formell und ohne jede Kontrollfunktion als Alibi für den Umgang mit Gnadenhoftieren dienen soll. Und dazu gehört unbedingt auch, daß einschlägig vorbestrafte und / oder mit in der Vergangenheit verhängten Tierhaltungsverboten belegte Wiederholungstäter vom Führen oder Betreiben eines solchen Gnadenhofs auf Dauer ausgeschlossen werden.

LG Hiawatha
 
§ 11 bedeutet ja mehr als die reine "Sachkunde" des Betreibers.

Die Einrichtung unterliegt dann den Regelungen des §11,
was bedeutet (im Idealfall eines fleissigen Amtsvets:(
a) Gebäude/Baulichkeiten auf Unterbringungs- und Haltungsbedingungen prüfen
b) dabei Umfang der zu genehmigen Einrichtung feststellen, also Maximal Anzahl der Tiere festlegen
c) Auflagen zu Verbesserungen - notwendigen Änderungen, Einrichtungen
d) Prüfung der Aussenfläche und deren Einrichtungen (analog zu Gebäuden)
e) Bestandbuch pflichtig (Chip/Photo- Kontrolle)
f) Erweiterte rechte zu Kontrollen und Zutritt für den Amtsvet.

und somit Angriffs- und Aktion-, Handlungsmöglichkeiten für Kritiker und Tierfreunde!

Dies zu negieren, klein zu reden ist bedenklich.
 
Helge, aber genau da ist doch schon das erste Problem

Bei mir war das damals so das ich es ja auch rein privat und ohne 11er angefangen habe - gut ich hatte nie Probleme mit meinen Amtsvets, die kamen mal so wenn sie in der Nähe waren ( generell aber eben ohne Voranmeldung ) schauten unter anderem auch sporadisch nach den Zähnen der Pferde, Hufe, knuddelten mal die Hunde , schauten sich die Miezen an und gingen wieder.
Manchmal fand ich auch im Stall nur einen Zettel, das sie mal vorbeigeschaut haben, alles o.k.

ich hätte das als Privatperson nicht hinnehmen müssen, hätte sie auch nicht ins Haus lassen müssen und ohne Voranmeldung schon mal garnicht - nur mir war es lieb so da konnte niemand sagen ja die melden sich ja an und.... die Hunde hätte ich rausgelassen - einen Teil, die anderen eben drin von denen hätte niemand gewusst.

So wird es in den meißten dieser Fälle sein-KOntrolle angemeldet, Hunde rausgelassen, Pferde geschaut und wieder weg- das Vetamt sieht in dem Falle ja nur was es sehen soll, bis dann berechtigte Zweifel aufkommen und man mit nem Durchsuchungsbeschluss kommt.

Dann beim 11er, da kamen 2 Amtsvets, schauten sich alle Räumlichkeiten an, Körbe, Decken, Freßnäpfe, Ausweichmöglichkeiten, Möglichkeiten zur Trennung, Apotheke, Krankenzimmer, Gelände - dann wurde die Hunde- und Katzenanzahl besprochen eine Obergrenze festgelegt ( und da ja bis auf einen bei uns alle in der Familie sind und im Haus liegt es auch in meinem Interesse das es nicht überhand nimmt- die Obere Begrenzung 20 Hunde/20 Katzen werde ich niemals ausschöpfen

bei den Großtieren Unterstand,Ausweichmöglichkeiten für die rangniedrigen Tiere, Einstreu, Fläche als Koppel ( pro Pferd ca 1 ha, bei gutem Mangement 0,5 ha pro Pferd )- es wurde besprochen was vielleicht besser sein könnte, geschaut nach eventuellen Verletzungsgefahren.

Es wurden alle " gelistet " und ein Bestandsbuch musste angelegt werden ( hatte ich aber ohnehin immer schon )
Jeder Pflegi wird eingetragen, wann er kommt, Zustand, TA Behandlungen und auch wann er wieder nach Hause geht oder vermittelt ist.
Pflegis sind die Ausnahme, nur in absoluten Notfällen denn das bringt hier die Opis Omis und Kranken doch durcheinander. In der Regel ist es so was kommt und passt bleibt auch bis zum Lebensende
 
§ 11 bedeutet ja mehr als die reine "Sachkunde" des Betreibers.

Die Einrichtung unterliegt dann den Regelungen des §11,
was bedeutet (im Idealfall eines fleissigen Amtsvets:(
a) Gebäude/Baulichkeiten auf Unterbringungs- und Haltungsbedingungen prüfen
b) dabei Umfang der zu genehmigen Einrichtung feststellen, also Maximal Anzahl der Tiere festlegen
c) Auflagen zu Verbesserungen - notwendigen Änderungen, Einrichtungen
d) Prüfung der Aussenfläche und deren Einrichtungen (analog zu Gebäuden)
e) Bestandbuch pflichtig (Chip/Photo- Kontrolle)
f) Erweiterte rechte zu Kontrollen und Zutritt für den Amtsvet.

und somit Angriffs- und Aktion-, Handlungsmöglichkeiten für Kritiker und Tierfreunde!

Dies zu negieren, klein zu reden ist bedenklich.


Man kann / sollte diese "Konzepterstellungshilfe" einfach als solche begreifen. Wenn sich Jemand mit der Gründung eines Tierheims, einer Pension oder auch eines Gnadenhofes trägt, macht es sehr viel Sinn, Details mit den Ämtern _im Vorfeld_ abzusprechen.

Dann erlebt man später keine unliebsamen Überraschungen und es ist doch eigentlich sowieso Bestandteil der Arbeit z.B. eines Tierheimes / TSV oder auch eines Gnadenhofes, in Augenhöhe mit den Behörden zusammenzuarbeiten.

Es findet sich eigentlich in jeder Gemeinde / Kreis ein Amtsvet., mit dem man eine konstruktive Zusammenarbeit aufbauen kann und dann ist es nicht "Behörde vs. TH oder Gnadenhof", sondern "Hand in Hand".


Somit ist eigentlich für das Projekt "Gnadenhof" neben einem einwandfreien Leumund sowohl der o.g. Paragraph 11 unverzichtbar, aber auch ein solides Finanzierungskonzept.
Wie es auch Jeder benötigt, der z.B. eine Firma führen möchte / sich selbstständig machen möchte.

Hier bietet sich in dem Bereich Gnadenhof natürlich an, sich einem bereits bekannten eingetragenen TSV anzuschliessen und zu kooperieren, allein schon deswegen, weil ein "privater Gnadenhof", der völlig autark "für sich wurschtelt", doch z.B. keine Spendenbescheinigungen ausstellen kann, was jedoch wiederum (verbunden mit der Transparenz, die bei einem e.V. eben größer ist als bei Frau Mustermanns Privatkonto) für potentielle Paten / Sponsoren nicht unwichtig ist.

Außerdem löst zwar der Paragraph 11 nicht das Problem, daß Missbrauch betrieben werden _kann_ (wie überall), aber er schafft zumindest eine Grundbasis. Was u.a. auch bedeutet, ein Amt muss im Falle des Falles keine 5 Termine vereinbaren, um dann erst irgendwann mit Voranmeldung auf einen "geschönten" Hof mit ggf. getürkter Tierzahl zu gelangen.

Anders herum - wer dafür ist, daß ein Gnadenhof für Tiere (was ganz klar über das normale Maß an privater Tierhaltung hinausgeht, zahlenmässig, finanziell und auch sachkundebedingt) keinerlei Kontrolle obliegen sollte z.B. mittels des Paragraphen 11, der sollte auch für die Abschaffung des Führerscheins plädieren, schliesslich passieren trotzdem täglich Unfälle...
 
Ich habe in den 80gern in einem Hunde- und Katzenhotel gearbeitet.
Menschen, die ihre Tiere dort hingeben zahlen auch dafür. Je nach Standard halt mehr- oder weniger.
Dort waren Standard und Kosten höher.
Entsprechend auch (logisch) absolut transparent.
Dort konnten IMMER potentielle Interessenten ALLES einsehen. Macht ja auch Sinn.
Es bring einem Tierhotelbetreiber ja nun so GAR nichts, wenn er Interessenten vor der Hoftüre stehen lässt.

Ein Gnadenhof vertritt mit dem Worte "Gnadenhof" noch immer die Vorstellung, dass dort ALTE und unvermittelbare Tiere unterkommen dürfen. Und ein Gnadenhofbetreiber, der sich dessen Intension bewusst ist. Natürlich ist das idealisiert- leider.
Immerhin WAR das ja mal Gundgedanke bei Einrichtung von Gnadenhöfen.
Dazu gehört ein Betrieiber, der sich dieses Ziel auf die Fahne schreibt und auch "NEIN" sagen kann.
Alte, unvermittelbare Tiere sollten so versogt werden können, dass nicht Quanität, sondern Qualität im Vordergund steht.

Sonst geht es nicht mehr um einen Gnadenhof, sondern "Tierrettung auf Teufel komm raus".
Eben: Quantität. In meinen Augen: Ziel verfehlt.

Man muss sich doch nur mal auf der Zunge zergehen lassen: GNADENhof.
 
Nun, ich könnte keins meiner Tiere weg geben und ich mache Urlaub, da hätte ich keine Ruhe. Darum braucht aus meiner Sicht nüscht geben. Unsere Hunde würden uns vermissen.

Wo ich gerade an unseren Gnadenhof hier in der Nähe denke, der zum Glück dicht ging. Die hatten auch immer Welpen...ist das heute Gang und Gebe?
Vielleicht lernt der Eine oder Andere aus den vergangenen Fehlern? Ja, man sollte wirklich in 1. Linie an die Tiere denken, denn die sind es, die leiden.

Ruth
 
Vielleicht lernt der Eine oder Andere aus den vergangenen Fehlern? Ja, man sollte wirklich in 1. Linie an die Tiere denken, denn die sind es, die leiden.
Ruth

Lernen aus den Fehlern, ja das wäre ein schöner Traum.

Das ist eigentlich für mich auch der Punkt in Foren zu solchen
Themen zu schreiben, etwas Aufklärung zu versuchen.

Wir beklagen (leider erst am Ende der Beweisführung)
solche Verbrechen gegen Tiere wie in
Vitzeroda, Zarenhof, Bevern oder Momo,
aber was folgt als Lehre daraus?

Wir prügeln uns beim nächsten Fall erst wieder 100 und
mehr Seiten, weil im Tierschutz ja niemals etwas schwarzes
sein darf, weil einige Aktivisten ja Freunde, Kontakte und
überhaupt einen guten Ruf haben.


Am Ende, wenn die Tiere befreit, die Beweise so weit weg
sind, aber Gerichte sprechen, geht das ganze unter in der
Aufmerksamkeit.

Aus diesem Grund halte ich zum einen feste Regeln und
Auflagen für so bedeutend. Regeln die eben auch für den
Tierschutz dieser Art gelten.

Keine Fragen ob ein Gnadenhof wenigstens die Mindestanforderungen
des Gesetzes (was für eine Frage überhaupt !!!!!????) erfüllen muss.
Keine Frage ob der Betreiber die Tür öffnen muss für eine Kontrolle.

Ein Züchter gilt für einen Amtsvet. ab 3 Zuchthündinen (wurscht ob
aktiv im „Dienst“ oder nicht) als gewerblich und unterliegt § 11 und
damit allen Kontrollen. In vielen „Gnadenhöfen“ entstehen in 2-3
Monaten mehr Würfe und Welpen und es laufen 20-50 Hündinnen
„aktiv“ rum.

Aber das ist ja Tierschutz.............und privat?

Nein, wer Tiere hält,
unter welchem Etikett, Bezeichnung auch immer,
egal mit welcher Werbung oder Eigenbeschreibung,
muss zumindest die Grundregeln einhalten, denn die
sind eigentlich dürftig genug
. Dies gilt für die private
Hundehaltung (wo auch nur die wenigsten User hier
klag los eine z.B. Kettenhaltung beim Nachbarn ohne
Gegenwehr dulden würden), und sollte auch bei einem
auf einem z.B. Zarenhof stets angepflogten Hund mit
5 Meter Bewegungsfreiheit zu treffen.

Wer dann angesichts der Haltungsbeispiele so vieler
Hunde, Tiere und den vor Ort herrschenden Umständen,
von Wortauslegungen zu §11
von privaten Rechten ein Grundstück zu nutzen
von ausreichend ernährt
artgerechter Rudelhaltung (wie denn bei diesen Zahlen)
„umsorgenden“ Betreibern mit eigentlicher Tierliebe
der grausamen Wahl zwischen Auslandselend und solchen deutschen Lagern

redet und argumentiert hat von Tierhaltung eine bedenkliche Ansicht
und ist aus meiner Sicht Mittäter und Unterstützer von Tierquälerei!

Beispiele wie Liebenwalde, Vitzeroda aber auch Bevern und Folgende,
zeigen mehr als deutlich das bei diesen Betreibern jede Hilfe auch ins
Gegenteil abdriftet. Hier helfen keine Erleichterungen und Begrenzungen.
 
Meiner Meinung nach, sollte man Gnadenhöfe abschaffen, denn reine Gnadenhöfe haben nur Kosten. Ein Gnadenhof ist zwingend auf Spenden angewiesen, diese aber werden immer weniger.

Es gibt Tierheime, diese decken die Kosten für die alten, kranken, nicht vermittelbare Tiere durch Jungtiere ab. Diese Konstellation ist gut, denn Tierheime haben Tiere in allen Altersklassen.

Rocky seine Mutter soll zwischen 8 und 10 Jahre alt sein, dass ist einfach wenn dem so ist, dann ein Verbrechen an das Tier...Tierquälerei....strafbar.

Ruth
 
Ruth, das ist doch der Artikel aus 2009 -als gab es doch eine Zusammenarbeit von C.P. und dem Hof.

C.p. versuchte ja noch irgendwie sich zu distanzieren
 
Stimmt, dass habe ich auch eben erst gesehen. Aber so bin ich halt.:lol:

Ruth
 
Lernen aus den Fehlern, ja das wäre ein schöner Traum.



tja, hier habe ich auch grosse Zweifel.
Ich kann einfach nichts erkennen, daß auf Lernen schliessen lässt.
für mich zu sehen grad auch wieder im Fred, wo es um den Hund geht, der von User dogm. nach Serbien gegeben wurde.
Ist jetzt leicht OT,aber wir driften hier eh schon leicht vom Ursprungsthema ab.
Dort hat man auch nichts gelernt. für mich kann es nun mal nicht sein, ohne dem User irgendwas unterstellen zu wolln, daß Leute, die ihn nicht kennen, seine Aussagen, was wo Hund ist, rein anhand seiner Buchstabenreihen in diesem Forum als wahrhaftig glauben und dies dann sogar mehrfach , auch im Forum, bekräftigen. Und wieder, wie auch schon in den Freds, um die es hier geht, konnte man lesen, User dogm ist/war doch TSCH, hat doch was getan,geleistet.
Es ist doch wieder die gleiche Schiene.Leute bewerten Aussagen nach früherer Leistung, oder angeblicher früherer Leistung.Nicht nach heutiger Leistung, nicht nach Fakten. Das ist Mumpitz.

Unser Sammy jeo schreibt in diesem Fred hier , Beitrag 29:
Gnadenhöfe abschaffen, weil die nur Kosten verursachen.Th seien besser, weil die, sinngemäss, auch Geld erwirtschaften, zb durch Abgabe Junghunde, was ja so ein Gnadenhof nicht tut. (und auch nicht tun sollte, sonst ists ein seltsamer Gnadenhof).

Da ist was dran, aber mir fehlt hier massiv, daß , zumindest für mich, Gnadenhoftiere mehr oder minder in die Rubrik nicht, oder zumindest schwer vermittelbar fallen.
Gnadenhoftier, da assoziiere ich, ist ein schwer vermittelbares Tier. Sei es, weil es eine ungeliebte Rassezugehörigkeit hat, auffällig bis gestört ist,alt ist,krank ist, dadurch teuer, aufwändig, intensiv also in diversen Hinsichten. Fallen dise Punkte hochwertig aus, so ist so ein Tier dann schnell gar nicht mehr vermittelbar.
Wen ich nun, Sammy jeo, solche Tiere, die einer zeitintensiven Aufmerksamkeit bedürfen, mir in nem TH-zwinger vorstelle, wo die Pfleger , ob sie wollen oder nicht, ihre Runden nach Plan drehen müssen, wenn sie durchkommen wollen, dann wird mir bang.
Ich nehm als einfachstes Bsp einen richtig alten Hund her.Mit all dem, was so ein richtig alter Hund so hat. Oder haben kann.
Den kannst Du nicht händeln,indem Du um 9 Uhr früh, weil Deine Runde da an seinem Zwinger vorbeiführst, den rausholen willst.Der hat seinen eigenen Zeitplan und ist um 9 viellciht noch gar nicht ansprechbar. Und wenn, dann braucht der 24 Minuten, bis er steht und kapiert, wer Du bist. In der Zeit musst Du aber schon theoretisch 4 Zwinger weiter sein.
Soetwas ist auf einem Gnadenhof, so sich das Timing nach den Tieren richtet, nicht umgekehrt, anders.
Das ist jetzt nur mal EIN oberflächlich ausgeführtes Bsp von vielen.
mfG
 
Lernen aus den Fehlern, ja das wäre ein schöner Traum.

tja, hier habe ich auch grosse Zweifel.
Ich kann einfach nichts erkennen, daß auf Lernen schliessen lässt.
für mich zu sehen grad auch wieder im Fred, wo es um den Hund geht, der von User dogm. nach Serbien gegeben wurde.

Zu dem von Dir angeführten Fred mag ich nicht mehr schreiben,
als ich es in dem Thread bereits geschrieben habe,
nach meinem Empfinden keine Glanzstunde der Forumskultur der KSG.

Aber die fehlende Lernfähigkeit im Bereich "Gnadenhöfe" kann man an vielen Fällen,
jedes Jahr erneut sehen!
Aber nicht nur bei den Betreibern, es fehlt dabei sehr deutlich auch am lernen der "Tierschützer"!!!

siwash schrieb:
Da ist was dran, aber mir fehlt hier massiv, daß , zumindest für mich, Gnadenhoftiere mehr oder minder in die Rubrik nicht, oder zumindest schwer vermittelbar fallen.

Ja, dass würde ich ähnlich sehen.
Leider ist die Realität oft anders,
denn die Mengen an Tieren die bei den bekannten Auffälligen Höfen sitzt,
ist so nicht zu erklären!

siwash schrieb:
Wen ich nun, Sammy jeo, solche Tiere, die einer zeitintensiven Aufmerksamkeit bedürfen, mir in nem TH-zwinger vorstelle, wo die Pfleger , ob sie wollen oder nicht, ihre Runden nach Plan drehen müssen, wenn sie durchkommen wollen, dann wird mir bang.
Ich nehm als einfachstes Bsp einen richtig alten Hund her.Mit all dem, was so ein richtig alter Hund so hat. Oder haben kann.
Den kannst Du nicht händeln,indem Du um 9 Uhr früh, weil Deine Runde da an seinem Zwinger vorbeiführst, den rausholen willst.Der hat seinen eigenen Zeitplan und ist um 9 viellciht noch gar nicht ansprechbar. Und wenn, dann braucht der 24 Minuten, bis er steht und kapiert, wer Du bist. In der Zeit musst Du aber schon theoretisch 4 Zwinger weiter sein.
Soetwas ist auf einem Gnadenhof, so sich das Timing nach den Tieren richtet, nicht umgekehrt, anders.
Das ist jetzt nur mal EIN oberflächlich ausgeführtes Bsp von vielen.
mfG

Leider zeigen aber genau die Gnadenhofbeispiele, dass hier kaum
- Zeit,
- ausreichend Betreuer,
- Helfer, Gassigeher, Unterstützer,
- finanzielle Mittel, geschweige Reserven,
- benötigte bauliche Voraussetzungen,

oder ähnliches vorhanden sind.

Es werden zu oft Tiere gehortet, ohne Kontrollen, ohne Maß und Verstand.

Deswegen versuchen wir hier ja Vorgaben für diese eigentlich so nötigen Einrichtungen zu finden!


Ich denke bisher können wir als Konsens in unserer Runde festhalten:

- Vereinspflicht

- § 11 Pflicht (für Betreiber und Einrichtung)

- keine Vorstrafen in Sachen Tiequälerei, Tierhaltungsverbote, ähnliches bei den Betreibern

- Schlüssel für Verhältnis Tiere zu Betreuer und räumliche Möglichkeiten (§ 11 durchgesetzt)

- Haltung entlang und im Einklang mit unseren Gesetzen (Tierschutz- & Hundehalteverordnung)

- zumindest gleichen Qualitäts- und Schutzanspruch der Tiere, wie bei gewerblichen Einrichtungen/Züchtern!
 
Leider ist die Realität oft anders,
denn die Mengen an Tieren die bei den bekannten Auffälligen Höfen sitzt,
ist so nicht zu erklären!

Leider zeigen aber genau die Gnadenhofbeispiele, dass hier kaum
- Zeit,
- ausreichend Betreuer,
- Helfer, Gassigeher, Unterstützer,
- finanzielle Mittel, geschweige Reserven,
- benötigte bauliche Voraussetzungen,

oder ähnliches vorhanden sind.

Es werden zu oft Tiere gehortet, ohne Kontrollen, ohne Maß und Verstand.

Deswegen versuchen wir hier ja Vorgaben für diese eigentlich so nötigen Einrichtungen zu finden!


Ich denke bisher können wir als Konsens in unserer Runde festhalten:

- Vereinspflicht

- § 11 Pflicht (für Betreiber und Einrichtung)

- keine Vorstrafen in Sachen Tiequälerei, Tierhaltungsverbote, ähnliches bei den Betreibern

- Schlüssel für Verhältnis Tiere zu Betreuer und räumliche Möglichkeiten (§ 11 durchgesetzt)

- Haltung entlang und im Einklang mit unseren Gesetzen (Tierschutz- & Hundehalteverordnung)

- zumindest gleichen Qualitäts- und Schutzanspruch der Tiere, wie bei gewerblichen Einrichtungen/Züchtern!


Eben. Ein Gnadenhof , der Gnadenhof ist, kann schon aus Gründen der Definition Gnadenhoftier kein Massenverwahrbetrieb sein. Jeder, der schon mal mit alten Tieren, oder chronisch kranken, oder verh.gestörten Tieren lebte, weiss das. Es wird Zeit, daß sich das auch bei Menschen herumspricht, die diese Erfahrung noch nicht als Background haben.

Es muss aufhören, daß die Definition Gnadenhof im Allgemeindenken Lücken und Mängel aufweisen darf, weil argumentiert wird, lieber Mängel als daß die Ungewollten auf der Strasse sitzen.
Ebenso muss mM nach aufhören, daß man in Gefahr steht, gelyncht zu werden, wenn man fordert, Tieren, deren Lebensfreude nicht mehr existent ist, die Gnade der Erlösung zuteil werden zu lassen. Denn auch das gehört zu Gnadenhof. Muss dazugehören.

Gnadenhof muss eine neue Wertigkeit erfahren.
Einmal die Dinge , die Du oben als Konsens aufführst. Und denen ich durchaus noch weitere anfügen würde.
Und einmal, daß ein Gnadenhofbetreiber, der gut arbeitet, ein schwer belasteter Mensch ist und man das bitte auch so sehen soll.
Das Umgehen mit solchen Tieren, und der recht oft vorkommende letzte Weg, der begleitet wird, kostet enorm Kraft und oft genug einen Grossteil eigener Lebensqualität.
Die Einstellung vieler Menschen, da sitzt jemand in der Sonne, der weil ein paar alte Hunde gemütlich im Hof rumliegen, ist bei einer Gnadenhofführung, die diesen Namen auch verdient, reines Wunschdenken.
mfG
 
- Vereinspflicht
- § 11 Pflicht (für Betreiber und Einrichtung)
- keine Vorstrafen in Sachen Tierquälerei, Tierhaltungsverbote, ähnliches bei den Betreibern
- Schlüssel für Verhältnis Tiere zu Betreuer und räumliche Möglichkeiten (§ 11 durchgesetzt)
- Haltung entlang und im Einklang mit unseren Gesetzen (Tierschutz- & Hundehalteverordnung)
- zumindest gleichen Qualitäts- und Schutzanspruch der Tiere, wie bei gewerblichen Einrichtungen/Züchtern!

Eben. Ein Gnadenhof , der Gnadenhof ist, kann schon aus Gründen der Definition Gnadenhoftier kein Massenverwahrbetrieb sein. Jeder, der schon mal mit alten Tieren, oder chronisch kranken, oder verh.gestörten Tieren lebte, weiss das.

Möchte dies voll unterschreiben.

Ein weiterer Punkt, der für mich noch in die Auflistung der o.g. Vorgaben gehört (gerade auch in Anbetracht der aktuellen "Beispielsfälle" wie Gnadenhof Momo, Gesa Kuhn, Vitzeroda usw.) :

- keinerlei (!!!!!!!) Zucht / Produktion / Vermehrung mit Gnadenhoftieren

Für mich ist Jemand, der sich des Mäntelchens Tierschutz bemächtigt, indem er sich "Gnadenhof" schimpft, um dann eine massive Eigenproduktion an Welpen zu starten (= letztendlich Hundehandel, nichts anderes ist es), sowas von indiskutabel - SCHLIMMER GEHTS NICHT !

Und wer schon einmal sogenannte "Gnadenbrottiere" - also alte, chronisch kranke Tiere aufgenommen hat, dem ist auch klar, daß sich dies (in punkto Arbeit, Zeit, Temperament) auch absolut nicht mit dem gleichzeitigen Halten von Jungtieren verträgt.

Das geht voll auf Kosten und zu Lasten der alten / kranken Tiere.

Und hat mit Tierschutz rein gar nichts zu tun.
 
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