Weiterleitung Beissvorfälle Bundeslandübergreifend

schnitzel

10 Jahre Mitglied
Ich habe eigentlich nur mal eine kurze Frage, die ich über die Suchfunktion nicht beantwortet bekomme.

Werden Beissvorfälle in anderen Bundesländern (Besuch/Ferien usw) an das eigene Bundesland weiter geleitet? Bzw an das zuständige Oamt?

Also gesetz dem Fall man wird angezeigt zB in Berlin, weil der Hund einen Mensch oder Hund angegriffen/verletzt oder was auch immer hat.
Leitet die Polizei oder das Vetamt von Berlin diese Anzeige an das zuständige Oamt des anderen Bundeslands weiter und wenn ja, kann daraufhin ein Wesenstest angeordnet werden, zB in Hessen?

Rein hypothetische Frage, die mir seit längerem im Kopf rum geistert.

Danke schon mal
 
  • 18. April 2024
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Hi schnitzel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Keine Ahnung, ich kann mir gut vorstellen das dies jedes BL anders händelt.

In Bayern z.B. "sammeln" nur größere Städte und führen (unterschiedliche) Listen. Jeder händelt es anders. Die einen nehmen jede meldung zur Akte, andere nur Bisse an Menschen und wieder andere auch Hundebisse untereinander. Die einen tauschen sich aus, andere nicht.
Es gibt keine verbindliche Anordnung dazu.
 
Hm, wenn ein Hund in einem Bundesland aufgrund eines Vorfalls gelistet ist, so bleibt er das ja auch in einem anderen Bundesland, das wird weitergegeben, wenn der Hund z.B. aus dem Tierheim in ein anderes Bundesland kommt.
Ich kann mir das gut vorstellen, dass das weitergegeben wird, wenn das OA im Vorfallsort davon Kenntnis bekommt und das in dem BL zur Einstufung/Überprüfung was weiß ich führen würde. Wissen tue ich das aber nicht. Es würde mich aber wundern, wenn das nicht weitergeleitet würde.
 
...Hier wird überhaupt nichts weitergegeben, d.h. wenn ein Hund im BL xy 2 Kinder gefressen hat und ich ziehe nach Bayern, dann melde ich mich am neuen Wohnort, und den Hund bestenfalls zur Hundesteuer, wenn es ein Listenhund ist auch am OA. Wenn das OA am ersten Wohnort nichts weiterleitet (darf es eigentlich doch schon nicht wegen Datenschutz (wenn nicht wirklich zwei Kinder verzehrt wurden) interessiert es keinen.
 
Erstaunlich.
Das würde ja bedeuten, man könne Hunde einfach rehabilitieren, indem man sie einfach in ein anderes Bundesland vermittelt.
 
Erstaunlich.
Das würde ja bedeuten, man könne Hunde einfach rehabilitieren, indem man sie einfach in ein anderes Bundesland vermittelt.

Teilweise wird das gemacht. Aber es gibt auch BL und einzelne Kommunen die dort nachfragen wo der Hund vorher gemeldet war.
Aber darum ging es hier ja gar nicht, sondern darum ob ein laufendes Verfahren an die Gemeinde gemeldet wird, wo der Hund angemeldet IST. Ich meine ja, mindestens wenn es zu einer Verurteilung kommt.
 
wie läuft das denn im E-Fall ab?
ich meine klar, einen Menschen schwer verletzt, dann kommt es vor Gericht.
Aber angeknurrt, gezwickt, Kleidung zerfetzt, anderen Hund verletzt oder getötet.
Geht das nach einer Anzeige auch vor Gericht oder würde das Vetamt mit einem angeordneten Wesenstest da vorgreifen?
 
Ich denke alles für welches ein Halter vor Gericht für verurteilt wurde, steht dann auch im Führungszeugnis und dies kann bundesweit abgefragt werden.
 
@Scotty : "danke" für die Bewertung. Mir sagte eine Tierheimmitarbeiterin das. Die haben einen Hund, der aufgrund eines Vorfalls gelistet ist, und sie sagte, es bestünde keine Möglichkeit ihn woanders hin zu vermitteln und dann seine Weste reinzuwaschen, da das weitergegeben wird.
 
Ich kenne es nur so , das Vorfälle intern von TH zu TH weitergegeben werden, um eine verantwortungsvolle Vermittlung zu ermöglichen z.B. ein nach Kindern schnappender Hund, nicht zu einer Familie mit Kindern. Diese Infos an das dortige Ordnungsamt weiterzumelden besteht keine Vorschrift oder Gesetz.

Vielleicht kann dazu aber noch jemand etwas schreiben, der selbst auch im TH arbeitet. Mich interessiert wie es in anderen TH gehandhabt wird.
 
Hier, in Niedersachsen, gibt es ja das niedersächsische Hunderegister und ein Grund, warum ein neues geschaffen wurde war, dass man, aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf die Daten von z.B. Tasso, aber auch nicht der Gemeinden zugreifen darf.
Man wollte aber dennoch erreichen, dass in ganz Niedersachsen (von wem weiß ich nicht, da ich keine Ahnung hab, wer auf diese Daten Zugriff hat) festgestellt werden kann, welcher Hund als gefährlich eingestuft wurde.
Die Frage ist jetzt, wie wahrscheinlich ist es, ohne das Register, dass die Informationen weiter gegeben werden und an wen!
 
Ich habe gerade gestern eine Email von einem OA erhalten, das Hund XY bei uns im Tierheim ja als gefährlich eingestuft sei.
Äääh ok - war uns bis dato gänzlich unbekannt.
Das OA gibt jetzt sie Akte an unser OA und dann werden wir uns das mal ansehen...
 
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