Wegerecht auf Feldwegen?

Marion

Harry Hirsch™
Mod-Team
20 Jahre Mitglied
Ich hab seit gestern ein Problem:

Als ich gestern einen Feldweg hier langlief, hielt der Bauer auf seinem Traktor neben mir an und sagte, ich wüßte aber schon, daß die Wege Privatbesitz seien, oder?

Ich habe vermutlich erst einmal geguckt wie ein Auto und dann verneint - ich bin immer davon ausgegangen, daß es öffentliche Wege sind, zumal dort wirklich nur endlos Felder aneinandergereiht sind und ich nicht davon ausgehe, daß die alle demselben Bauern gehören.

Ich werde mich jetzt erst einmal erkundigen, ob die Felder wirklich alle ihm gehören und wie es mit den Wegen aussieht.

Aber wie sieht denn die rechtliche Seite aus - Darf ein Bauer das Betreten/Entlanggehen der Feldwege wirklich verbieten, wenn der Hund immer angeleint läuft und ja auch nichts zerstört? Klar, hätte er mich angelogen und die Wege sind öffentlich, kann er mir ja wohl gar nichts, aber was, wenn es wirklich Privatbesitz ist?

Ich meine, ich renn ja nun nicht über seinen Bauernhof, aber die Feldwege?

Gibt es da vielleicht irgendwelche Gerichtsurteile o.ä. die ich ihm zitieren könnte?

Ich will mich jetzt erst einmal schlau machen und dann noch einmal mit ihm reden. Notfalls biete ich ihm an, daß ich ihm monatlich eine paar Euronen zahle - Denn die beim Bauern untergestellen Pferde dürfen die Wege samt Reiter benutzen, da sie ja "zum Hof dazugehören"...

Ich dagegen habe jetzt erst einmal Nutzungsverbot... :(

Habe ich ehrlich gesagt noch bei keinem Bauern erlebt und ich habe immer auf dem Land gewohnt...
 
  • 28. März 2024
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Hi Marion ... hast du hier schon mal geguckt?
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Guckst Du hier:
Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
Da ist das geregelt.
 
Danke Dobi. :)

§ 2 Wald und übrige freie Landschaft

(1) 1Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. 2Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.
(2) Nicht zur freien Landschaft gehören

1. Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,
2. Gebäude, Hofflächen und Gärten,
3. Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
4. Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.

.....

§ 23 Recht zum Betreten

(1) Jeder Mensch darf die freie Landschaft (§ 2 Abs. 1) betreten und sich dort erholen.
(2) Nicht betreten werden dürfen

1. Waldkulturen, Walddickungen, Waldbaumschulen sowie Flächen, auf denen Holz eingeschlagen wird,
2. Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte und
3. Wiesen während der Aufwuchszeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit.

(3) Betreten im Sinne dieses Gesetzes ist das Begehen, das Fahren in den Fällen des § 25 Abs. 1 und das Reiten.

§ 24 Begehen

Das Begehen schließt das Skilaufen, das nicht durch Motorkraft oder Zugtiere bewirkte Schlittenfahren und das Benutzen von Krankenfahrstühlen ohne Motorkraft ein.

...

§ 29 Rücksichtnahme

1 Wer Grundstücke im Rahmen der §§ 23 bis 28 betritt, darf die Waldbesitzenden und sonstigen
Grundbesitzenden der betretenen und der benachbarten Grundstücke und andere Personen nicht schädigen, gefährden oder belästigen. 2 Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Reiterinnen und Reiter haben besondere Rücksicht auf andere Personen zu nehmen. 3 Sie haben Krankenfahr-stühlen, Fußgängerinnen und Fußgängern Vorrang einzuräumen, es sei denn, dass sie auf gekennzeichneten Radwegen fahren oder auf gekennzeichneten Reitwegen reiten.

...

§ 31 Verbote und Sperren

(1) 1Waldbesitzende und sonstige Grundbesitzende dürfen die Ausübung der Betretensrechte nach den §§ 23 bis 28 schriftlich, durch Zeichen oder in dringenden Fällen mündlich verbieten sowie durch Zäune, Sperren oder sonstige Hindernisse verhindern oder wesentlich erschweren, soweit dies erforderlich ist

1. zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben,
2. zur Brandverhütung,
3. zum Schutz der Waldbesitzenden, sonstiger Grundbesitzender oder anderer Personen vor Schäden oder unzumutbaren Belästigungen, insbesondere bei übermäßig häufiger Benutzung,
4. zur Vermeidung von erheblichen verbotswidrigen Abfallablagerungen an Badeteichen und Grillplätzen,
5. zur ordnungsgemäßen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke,
6. zum Schutz der besonders geschützten Arten von wild lebenden Tieren und wild wachsenden Pflanzen sowie von Wild, das während des ganzen Jahres mit der Jagd zu verschonen ist,
7. wegen ständiger erheblicher Beunruhigung des Wildes durch Besucherinnen und Besucher sowie
8. zur Bejagung des Schalenwildes
a) durch Treib-, Drück-, oder Stöberjagden oder
b) durch andere Formen der Bejagung, wenn jagdrechtliche Abschusspflichten ohne die Sperrung nicht mehr zu erfüllen sind.

...

§ 33 Pflichten zum Schutz vor Schäden

(1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,

1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
a) nicht streunen oder wildern und
b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden,
2. Koppeltore, Wildgattertore und andere zur Sperrung von Eingängen in eingefriedete Grundstücke oder von Wegen dienende Vorrichtungen nach dem Öffnen zu schließen,
3. das eigene und das anvertraute Vieh außerhalb eingefriedeter Grundstücke zu beaufsichtigen oder zu sichern.

Daraus lese ich jetzt, daß mir der Bauer gar nichts kann, soweit wir - also die Hunde und ich - die Wege und Äcker nicht beschädigen.

Ist doch richtig, oder?

Ist nur die Frage, ob 1 - 2 täglich dort spazierengehen eine unzumutbare Belästigung sind, wenn dort keine Häuser o.ä. sind und man nur den Bauern ab und an auf seinem Trecker sieht...?
 
Grundsätzlich ist das Begehen sämtlicher Wege erlaubt. Unser Bauer hat seine feldseitige Zuwegung zu seinem Hof durch Schilder als "nichtöffentlich" gekennzeichnet: Privatweg: Durchgang verboten .Er hat da Pferde auf der Weide: sollen halt nicht durch Spaziergänger gefüttert werden. Er hat mir aber erzählt, dass sich nicht alle Leute daran halten und manchmal noch pampig werden. Durch die Beschilderung abgedeckt, könnte er die Uneinsichtigen wg. Landfriedensbruch belangen.
Sämtlich Feldwege sind sonst ohne Beschilderung = ohne Beschränkung. Unser Feldwegenetz endet auch nicht im freien Gelände sondern führt irgendwann in die Nachbarorte. Von daher fahren dort auch viele Radfahrer zur Arbeit. Es gab noch nie Probleme mit dem Bauern. Und wenn die Felder abgeerntet sind, ist es ihm auch egal ob die Hunde rüberdonnern.
 
Wo ich laufe sind auch nur Wiesen,Felder und halt dazwischen Wege.Was meinste wie oft uns der Bauer schon angepöpelt hat,wir sollen da nicht laufen etc.Aber alle Leute laufen nun mal da,mit Hunde,ohne Hunde,Jogger ,Pferde und und und...
Was meinste was der sich Ärgert das er damit nicht durch kommt, und wir uns nicht vom Acker machen ;)
Lauf Du mal schön weiter da rum
Lg manuela
 
Werd ich machen, aber ich werde trotzdem noch mal mit ihm reden.

Möchte das ja möglichst freundschaftlich klären - Nicht, daß er da mal irgendwann Gift auslegt, weil da ja soviele Mäuse rumrennen oder so.... :unsicher:
 
Dobi schrieb:
Grundsätzlich ist das Begehen sämtlicher Wege erlaubt. Unser Bauer hat seine feldseitige Zuwegung zu seinem Hof durch Schilder als "nichtöffentlich" gekennzeichnet: Privatweg: Durchgang verboten ..

Stimmt nur so halb :unsicher: ....ist es privater Grund und Weg kann ich A erlauben diesen zu nutzen und es B verbieten !
@Marion ,
besorge dir beim Katasteramt eine Flurkarte dort kannst du genau sehen was Privat ist und was nicht !
Wir haben selbst durch Erbengemeinschaft mehrere sehr große Grundstücke (teils auch Naturschutzgebiete wo die Grünen Enten zählen) .
Diese zu größtem Teil unbebauten Grundstücke im Grünem werden viel zum Gassigehen benutzt und dagegen haben wir auch nichts einzuwenden schließlich ist ein Häufchen auch Natur :D !
Wir fahren regelmäßig die Grundstücke ab um nach dem Rechtem zu sehen ....ob irgendwo Schutt oder Müll abgeladen wurde , kontrollieren Zäune ,Bäume ectr. !
Ich treffe regelmäßig Spaziergänger die nicht wissen das dies privater Grund ist ..sage freundlich Moin ,Moin und gehe meines Weges !
Aber wenn mir dann ein Klugscheißer(meist ohne Hund) erzählt ich sollte doch meinen Kampfhund Anleinen und überhaupt ich gehöre angezeigt usw. ....dem sage ich nö ich werde meinen Hund auf meinen Grundstück nicht Anleinen...sie sind hier auf Privatem Grund und haben hier überhaupt nichts zu suchen !!
Kann nicht alles dem Landwirt gehören ? Oh doch ...Marion Schutzgebiete,ebenso wie Landwirtschaftlich genutzt Flächen sind kaum was wert !
Wir haben auch um Flensburg herum Grundstücke die " weitaus " größer sind als der Flensburger Stadtpark dort können wir mit 50 Mann verstecken spielen !

Ich nutze die Gassigänger auf meine Art indem ich das freundliche Gespräch gesucht habe ,ihnen ausdrücklich erlaubt habe dort zu Laufen und im Gegenzug melden sie mir (haben meine Telefonnr.) wenn irgendwo Müll ectr. Abgeladen wurde !
Was nämlich die wenigsten Wissen...Eigentum verpflichtet und lädt irgendeine Dummpfbacke dort Müll ab ...irgendwas was ins Grundwasser gehen könnte kriegen wir als Eigentümer eine Ordnungsstrafe ! :sauer:

Es sind dort schon alte Autos (mit ausgeschlagener Fahrzeugnr.) ,Ölfässer ,alte Kühlschranke ...och eigentlich alles abgeladen wurden !

Du glaubst garnicht was das kostet ! :wand:

Von der Bergung der Sachen mal abgesehen (es ist dort teilweise Moorgebiet) ..man muss schneller Abräumen als das OA sichtet ...sonst kommt noch die Geldstrafe dazu !

Ich Liebe Gassigänger ! :love:

Dobifreund
 
Hey Dobifreund, Du möchtest mir nicht zufällig ein Grundstück abgeben?? :D :D

Klar kann es alles ein und demselben Bauern gehören - Nur kann ich es mir nicht so richtig vorstellen, weil es hier noch mehrere Höfe mit Landwirtschaft gibt.

Anyway, so wie es oben im Gesetzestext steht, kann er es mir ja nicht verbieten, solange ich keine Schäden verursache oder er eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt erwirkt...
 
Marion schrieb:
Hey Dobifreund, Du möchtest mir nicht zufällig ein Grundstück abgeben?? :D :D...
Klar ! :D Unbebautes Land verusacht nur Kosten ! :gerissen: (was willst damit Anfangen?)
Steht mal ein Event im Norden an mit über 1000 Leuten /Hunden ectr. Lagerfeuer ,Zeltplatz usw. ...kein Problem !
Haben wir ein Heimspiel ohne Kosten ! ;)
Marion es sind große Fächen aber " kein Bauland " und somit nichts wert !!
Alles herum ist Bauland geworden und die Stadt wollte es meiner Mutter(82) gern Abkaufen für einen Apfel und ein Ei ! :p (sechs Monate später wäre es Bauland :eg: ).

Wir verkaufen nicht ! ;) Als Bauland jederzeit aber solange es kein Bauland ist bleibt es bis zum jüngstem Tag ....unser Land und Boden ! :kindergarten:
Du verstehst ? :eg:


Marion schrieb:
Klar kann es alles ein und demselben Bauern gehören - Nur kann ich es mir nicht so richtig vorstellen, weil es hier noch mehrere Höfe mit Landwirtschaft gibt....

Mehr Höfe und Landwirtschaft ?

Ja klar ! Bei uns haben auch Leute Gärten und Umland gemietet bzw. gepachtet ...trozdem bleiben wir Eigentümer !

Marion ich glaube du verwechselst das mit Bauland !
Mein Vater hat zB. das ganze Land kurz nach dem Krieg erworben für ne`n Apfel und ein Ei und der Wert steigt ständig ...sowie es Bauland ist Verkaufen wir !


Dobifreund
 
<----- wir,und ca. 20 andere HH gehen tgl. über Felder und Wiesen, die der Ernährung von Nutzvieh dienen,*Gassi*.

Da die *Käckerchen* überhand nahmen,baten
die Bauern, die Hundehalter per Plakat, die *Hinterlassenschaften* ihrer Hunde zu beseitigen.
Dies klappt auch in den meisten Fällen, und deswegen gibt es auch keine Probleme mit den Grundstückseigentümern.

...aaalso, immer eine *Entsorgungstüte dabei haben, und diese auch zum Einsatz bringen, und das Problem ist (hoffentlich) gegessen.
 
Ich verstehe diese Welt langsam nicht mehr. In der Stadt sind Hunde unerwünscht - und nun auch schon mitten auf'm Acker?

Ganz schön traurig, wie sich das alles entwickelt hat. Es ist noch gar nicht lange her, da krähte kein Hahn danach, ob und wo ein Hund im Dorf herumlief, ob er angeleint war oder nicht und vor allem welcher Rasse er angehörte. Und es interessierte auch keine Menschenseele wohin er sein Häufchen plazierte - wenn es nicht gerade mitten in die Rabatten von Tante Gertrud war... :D

Was die Hinterlassenschaften angeht: warum ist eigentlich Hundekot auf dem Feld soooo gefährlich? Was ist mit den Wildtieren, die dort hinkäckern und in den meisten Fällen wohl kein Robidog-Tütchen mit sich führen? Fuchsbandwurm, und was es da noch alles gibt, müßte sich ja dann seuchenartig über den gesamten Nutzviehbestand verbreiten.

Zum Glück ist mir ein solcher Bauer noch nicht untergekommen. Im Gegenteil. "Meine" Bauern freuen sich bestenfalls, daß sie überhaupt noch Menschen in der Natur antreffen - auch dann, wenn sie einen Hund im Schlepptau haben.
 
Dobifreund, ne ne, ich denke hier nicht an Bauland.

Ich meine, daß es hier auf dem Dorf noch mehrere große Höfe gibt, die Felder bewirtschaften. Klar könnten sie die Felder von genau diesem einen Bauern gepachtet haben, aber das glaube ich halt nicht.

Wo ich laufe ist wirklich Acker pur - kein Haus, kein Garten - Nix. Das ist das besondere an den hier üblichen "Hagenhufendörfern", auf der einen Seite der Straße sind die Höfe, auf der anderen Seite die Felder. ;)
 
Hallo Marion,

warum fragst du nicht mal kurz beim zuständigen Rathaus / Ortsverwaltung nach?

Und die Antwort bitte unbedingt hier reinsetzen!

Caro-BX
 
Hab da mal angerufen (sowohl Stadt und auch Landkreis) und keiner weiß von nix.

Dem einen mußte ich erst mal von obigem Gesetz erzählen, vorher sagte er, ich dürfe natürlich nicht auf Privatbesitz rumlaufen.

Nach hören einiger Zitate von oben sagte er dann, er würde auf "'nen Appel und 'nen Ei" auf den Bauern geben.... :unsicher:

Werde also den Bauern die Tage mal abpassen und versuchen, vernünftig mit ihm zu reden.
 
Jau, mit ihm reden wird das allerbeste sein!

Drücke dir schon jetzt die Daumen!

Caro-BX
 
Habe gerade eben einen anderen Bauern getroffen, der auf dem Nachbarfeld noch am arbeiten war. Da er gerade neben seinem Trecker stand, hab ich ihn mal angesprochen (dachte zuerst, es wäre "mein" Bauer, da ich das im Dunkeln nicht erkennen konnte).

Tja, die Felder gehören nicht alle demselben Landwirt und er meinte, über ein Verbot für Hundehalter etc. hätten sie noch nie gesprochen... Solange ich nichts beschädige und die Hunde über die frisch bestellten Äcker laufen, hätte er damit keine Probleme...

Soviel zum Thema "Das gehört alles uns"... :unsicher:
 
Wobei sich dann noch die Frage stellt ,ob es einen Unterschied macht ob man Eigentümer oder "nur" Pächter ist. Im Gesetz heisst es " ...der Grundbesitzende..darf die Begehung untersagen,wenn... ".
 
Von der Logik her würde ich sagen, daß der Pächter das letzte Wort hätte, oder? Schließlich hat er das Land für die Nutzung gepachtet - und WIE er es nutzt, ist ja im Prinzip egal, solange es nichts illegales (Mülldeponie o.ä.) ist, oder?
 
Lass Dir da bloss nix erzählen, die probieren es immer wieder diese Bäuerchen:sauer: Meines Wissens sind es zwar zum Teil derer Eigentum zum Teil gepachtet (und wahrscheinlich ist Dein Bauer ein Pachtbauer, die machen immer dicke Lippen:(rolleyes: Was ich damit sagen will, dem kann ja der ein oder andere Acker gehören,ABER der Weg gehört dem nie und nimmer!!! Der gehört nämlich dem Landkreis bzw. Stadt oder sogar Bund!! Das weis ich tausendprotzentig, da meine Grosseltern Gärtner waren und mein Onkel das weiterhin noch macht und die auch eigene Äcker haben. Wenn es da sehr regnet und mein Onkel die Wege dort sehr versaut mit dem Bulldog, dann muss er mit der Schaufel den ganzen Dreck entfernen jawolh!! Da kommt dann der Feldwebel (so sagen wir dazu, das ist einer von der Stadt) der das kontrolliert. Echt wahr!!:unsicher: Und zwar für Leute wie Du und ich, die da spazieren gehen!:) In der Erntezeit wenn die Bauern viel auf dem Feld sind, pass ich auch auf wo ich lang geh, da immer einer dabei ist der pöbelt, denke mir aber immer dabei "der soll doch froh sein, dass die Hunde hier düngen, desshalb wächst ja alles so toll" oder?:p
 
Dobi schrieb:
Wobei sich dann noch die Frage stellt ,ob es einen Unterschied macht ob man Eigentümer oder "nur" Pächter ist. Im Gesetz heisst es " ...der Grundbesitzende..darf die Begehung untersagen,wenn... ".

der Grundbesitzende kann der Eigentümer als auch der Pächter sein.
Eigentümer ist derjenige, dem das Land gehört. Der Pächter wird zum Besitzer, da er den gepachteten Grund in seinen Besitz nimmt, wird aber nicht Eigentümer.
 
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