Was will unsere Stadt uns sagen? Was dürfen § 3er u. 10er oder was nicht?

Dagmar

20 Jahre Mitglied
Ich frage euch einfach mal, wie ihr das verstehen würdet.

Hier einmal der Link zu den

"Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter über das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18.12.2002"
unserer Stadt



und dann das im Anhang zu sehende Schild. Was lest ihr nun aus diesen beiden Sachen?

Dürfen § 3er und 10er nun irgendwo frei laufen, oder dürfen sie nicht?
Und was ist mit § 3ern und 10ern, die eine Maulkorb- und Leinenbefreiung haben? Dürfen die, oder nicht?

Würde mich echt freuen, wenn ihr mal schreibt, wie ihr das versteht.
 

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  • 24. April 2024
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Hi Dagmar ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich deute das Schild so, dass dort alle Hunde laufen dürfen, außer §3 und §10 Hunde. Wie das für die §-Hunde mit Leinenbefreiung aussieht, steht da nicht. Das würde ich nachfragen.
 
Was steht denn drauf auf dem Schild? Ich kann es nicht lesen.

Ah, eben, lag an meiner Bildschirmeinstellung. Gemäß diesem Schild dürfen die 3er und 10er auch mit Wesenstest da nicht laufen. Die mutieren durch die Befreiung ja nicht zu anderen Rassen.
 
Dein Rotti darf auf der Wiese nicht frei laufen, weil er unter §10 fällt.
 
Ich glaube, ich habe mich etwas zu undeutlich ausgedrückt :unsicher:

Es geht mir darum, den Text auf dem Schild mit dem Text in den

Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter über das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18.12.2002

zu vergleichen.

Hoffe, jetzt kann man es besser verstehen?
 
Ne - irgendwie nicht ... Also mir zumindest nicht ... :D

Rottis unterliegen in NRW fast den gleichen Auflagen wie Staff und Co. - nur das es kein Zuchtverbot gibt und kein Verbot der Anschaffung von Privat. Daher auch eben häufig das Verbot des Freilaufs - leider auch auf öffentlichen Freilaufplätzen (wo 20/40 Hunde, die ja sonst auch nicht ohne Leine laufen dürfen, dies eben tun können). Die Schilder hier (Essen) schließen AmStaff und Co. auch aus - in Hattingen ist das aber z.B. wieder anders, da darfst Du wohl mit leinenbefreiten Anlagehunden laufen - zumindest schränkt das Schild dieses nicht ein (siehe Link).



Zur Not rufst Du beim OA an und fragst nach, dann bist Du auf der sicheren Seite. :hallo:
 
Wolltest du darauf hinaus?

Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind die Hunde der Kategorie B dieses Informationsschreibens an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen.

Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche.
 
Ne - irgendwie nicht ... Also mir zumindest nicht ... :D

Rottis unterliegen in NRW fast den gleichen Auflagen wie Staff und Co. - nur das es kein Zuchtverbot gibt und kein Verbot der Anschaffung von Privat.

Das ist mir bekannt, aber mir geht es nicht um das LHG NRW, sondern um die "Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter über das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen" unserer Stadt, die ich oben verlinkt habe.

Und wenn ich da diesen Abschnitt

"1. ab sofort genereller Leinen- und Maulkorbzwang für alle gefährlichen Hunde und Hunde bestimmter Rassen und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden (= Kategorie B dieser Information).

Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind die Hunde der Kategorie B dieses Informationsschreibens an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Ferner sind diese Hunde in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen und bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten an einer geeigneten Leine zu führen.

Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche.

Zudem ist diesen Hunden ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen."

mit dem Schild vergleiche, weiss ich halt nicht nicht wirklich, was ich davon halten soll. Das passt doch irgendwie nicht zusammen, oder mein`ich das nur?

Wolltest du darauf hinaus?

Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind die Hunde der Kategorie B dieses Informationsschreibens an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen.

Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche.

Ja, da wollte ich halt gerne mal wissen, was ihr herauslest, wenn ihr den Text aus den Informationen mit dem Text auf dem Schild vergleicht.
 
Vielleicht gibt es Hundeauslaufgebiete, wo die Hunde der §§ 3 und 10 laufen dürfen, und welche, wo sie es nicht dürfen? Kann das sein?
 
Vielleicht gibt es Hundeauslaufgebiete, wo die Hunde der §§ 3 und 10 laufen dürfen, und welche, wo sie es nicht dürfen? Kann das sein?

Nee, das kann des Rätsels Lösung wohl nicht sein, denn es gibt nur zwei Auslaufgebiete in Wesel. Und beide sind mit den gleichen Schildern bestückt.
 
Paragraph 3 und Paragraph 10 Hunde unterscheiden sich nach dem Landeshundegesetz NRW ausschließlich dadurch das man Paragraph 10 Hunde auch von Privat anschaffen darf. Alle anderen Auflagen gelten für beide.
Mit bestandener Verhaltensprüfung und vom OA bewilligter Maulkorb- und Leinenbefreiung dürfen Paragraph 3 und Paragraph 10 Hunde genauso wie 20/40er Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften und außerhalb bebauter Gebiete (3Häuser in der Reihe) frei laufen. Natürlich nicht in Naturschutzgebieten o.ä
Das gilt auch nicht für die von Dir genannten Freilaufflächen in Wesel, eine davon am Auesee. Das gibt Richtig Ärger...allerdings muss man diese Rudelbumsfläche auch nicht zwingend besuchen finde ich :D :hallo
 
..................
Wolltest du darauf hinaus?



Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche.

Ja, da wollte ich halt gerne mal wissen, was ihr herauslest, wenn ihr den Text aus den Informationen mit dem Text auf dem Schild vergleicht.

Möglichkeit 1 - Denn sie wussten nicht was sie tun!
Man besorgt sich, als rationell arbeitender Beamter, eine fertige Ortssatzung, z.B. vom Städte- und Gemeindebund, und lässt über sie abstimmen, ohne mal richtig rein zu schauen und sie ggf. auf die eigenen Bedürfnisse und Gegebenheiten anzupassen.
So hat man es, allerdings letztendlich zum Vorteil der Hundehalter, hier gemacht.

Möglichkeit 2 - ...besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche...
Man möchte zum Ausdruck bringen, dass die Ausnahme nicht für alle Hundeauslaufbereiche gilt, sondern nur für welche, wo es dann explizit auf dem Schild steht. Für den Fall, dass man mal eines schafft oder es auf einem der beiden vorhandenen zulässt.

Ich persönlich finde es kontraproduktiv Hundehalter, mit Hunden nach Paragraph 10, die Möglichkeit zu verwehren solche Auslaufbereiche zu nutzen.
Nirgends anderes kann man so gut unter Beweis stellen, dass sein Hund gut sozialisiert ist, oder einem jungen Hund die Möglichkeit geben den sozialen Umgang mit anderen Hunden zu lernen und das Spiel mit anderen Hunden kann kein Mensch, z.B. mit Bällchenspielen, ersetzen.
 
Das ist mir bekannt, aber mir geht es nicht um das LHG NRW, sondern um die "Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter über das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen" unserer Stadt, die ich oben verlinkt habe.

Die Regelung, auf welche sich das Schild bezieht, entspricht dem LHG NRW - und nix anderem ... :hallo:
 
Vielleicht gibt es Hundeauslaufgebiete, wo die Hunde der §§ 3 und 10 laufen dürfen, und welche, wo sie es nicht dürfen? Kann das sein?

Nee, das kann des Rätsels Lösung wohl nicht sein, denn es gibt nur zwei Auslaufgebiete in Wesel. Und beide sind mit den gleichen Schildern bestückt.

Doch, das wird - nach Deiner Beschreibung - genau so sein. :hallo:

Sicher, liegt doch auf der Hand!

Einmal dürfen Hunde der §§ 3 und 10 nicht dort drauf und beim anderen dürfen die Hunde gemäß der §§ 3 und 10 nicht dort drauf!
Ist doch logisch!

Denn sie wissen nicht was sie tun!
 
Paragraph 3 und Paragraph 10 Hunde unterscheiden sich nach dem Landeshundegesetz NRW ausschließlich dadurch das man Paragraph 10 Hunde auch von Privat anschaffen darf. Alle anderen Auflagen gelten für beide.

Mit bestandener Verhaltensprüfung und vom OA bewilligter Maulkorb- und Leinenbefreiung dürfen Paragraph 3 und Paragraph 10 Hunde genauso wie 20/40er Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften und außerhalb bebauter Gebiete (3Häuser in der Reihe) frei laufen. Natürlich nicht in Naturschutzgebieten o.ä

Das weiss ich, wie vorher auch schon beschrieben.

Das gilt auch nicht für die von Dir genannten Freilaufflächen in Wesel, eine davon am Auesee.

Irgendwie kann ich dir hier nicht so ganz folgen, was meinst du jetzt mit auch nicht, oder meintest du aber nicht? :verwirrt:

Das gibt Richtig Ärger...
Ich denke, da spielst du auf unsere Stadtwacht an??

allerdings muss man diese Rudelbumsfläche auch nicht zwingend besuchen finde ich :D :hallo
wie du jetzt allerdings zu dem Begriff "Rudelbumsfläche" kommst, erschliesst sich mir nun absolut nicht mehr.:verwirrt:
Magst du es mal erklären?
(auch,wenn es mit diesem Thema eigntlich nichts zu tun hat, würde mich aber trotzdem mal interessieren)
 
@ alle anderen

bemühe mich, morgen, bzw. heute später weiter zu machen.
Also bitte nicht böse sein, dass die Antwort später kommt.:hallo:
 
Zur Not rufst Du beim OA an und fragst nach, dann bist Du auf der sicheren Seite. :hallo:

Ja, da anrufen kann man immer und die Dame vom OA ist auch sehr nett, aber leider kam bei Nachfragen nie wirklich etwas heraus, wo man sagen könnte: Ah ja, jetzt verstehe ich`s.:uhh: Ihre Aussage war: "Die Schilder stimmen"

Das ist mir bekannt, aber mir geht es nicht um das LHG NRW, sondern um die "Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter über das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen" unserer Stadt, die ich oben verlinkt habe.

Die Regelung, auf welche sich das Schild bezieht, entspricht dem LHG NRW - und nix anderem ... :hallo:

Vielleicht gibt es Hundeauslaufgebiete, wo die Hunde der §§ 3 und 10 laufen dürfen, und welche, wo sie es nicht dürfen? Kann das sein?

Nee, das kann des Rätsels Lösung wohl nicht sein, denn es gibt nur zwei Auslaufgebiete in Wesel. Und beide sind mit den gleichen Schildern bestückt.

Doch, das wird - nach Deiner Beschreibung - genau so sein. :hallo:

Willst du mir damit sagen, dass ich unsere "Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter über das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18.12.2002" am besten rollen kann, damit sie besser auf den Klopapierhalter passen? Oder wie meinst du das? Ich muss echt grad mal so blöd fragen, ich raff`s grad echt nicht *schäm*
 
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Wolltest du darauf hinaus?

Ja, da wollte ich halt gerne mal wissen, was ihr herauslest, wenn ihr den Text aus den Informationen mit dem Text auf dem Schild vergleicht.

Möglichkeit 1 - Denn sie wussten nicht was sie tun!
Man besorgt sich, als rationell arbeitender Beamter, eine fertige Ortssatzung, z.B. vom Städte- und Gemeindebund, und lässt über sie abstimmen, ohne mal richtig rein zu schauen und sie ggf. auf die eigenen Bedürfnisse und Gegebenheiten anzupassen.
So hat man es, allerdings letztendlich zum Vorteil der Hundehalter, hier gemacht.

Möglichkeit 2 - ...besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche...
Man möchte zum Ausdruck bringen, dass die Ausnahme nicht für alle Hundeauslaufbereiche gilt, sondern nur für welche, wo es dann explizit auf dem Schild steht. Für den Fall, dass man mal eines schafft oder es auf einem der beiden vorhandenen zulässt.

Ich persönlich finde es kontraproduktiv Hundehalter, mit Hunden nach Paragraph 10, die Möglichkeit zu verwehren solche Auslaufbereiche zu nutzen.
Nirgends anderes kann man so gut unter Beweis stellen, dass sein Hund gut sozialisiert ist, oder einem jungen Hund die Möglichkeit geben den sozialen Umgang mit anderen Hunden zu lernen und das Spiel mit anderen Hunden kann kein Mensch, z.B. mit Bällchenspielen, ersetzen.


Möglichkeit 1 fände ich hier jetzt nicht wirklich unwahrscheinlich, schliesslich hat sich unsere Stadt in Bezug auf Hundesteuer vor ein paar Jahren schon mal so was von mit Ruhm bekleckert, dass sie mit "Schimpf und Schande" vom Richter aus dem Gerichtssaal geschickt wurden. ;) und wir für unseren damaligen Rottie für 1,5 oder 2 Jahre? nur die normale Hundesteuer zahlen mussten.
Würde mich also nicht wirklich wundern, wenn auch an anderen Stellen die Praktikanten eingesetzt werden.;)
 
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Ich persönlich finde es kontraproduktiv Hundehalter, mit Hunden nach Paragraph 10, die Möglichkeit zu verwehren solche Auslaufbereiche zu nutzen.
Nirgends anderes kann man so gut unter Beweis stellen, dass sein Hund gut sozialisiert ist, oder einem jungen Hund die Möglichkeit geben den sozialen Umgang mit anderen Hunden zu lernen und das Spiel mit anderen Hunden kann kein Mensch, z.B. mit Bällchenspielen, ersetzen.

Da kannich dir nur recht geben. Wieso sind Hunde ohne Test ungefährlicher als Hunde mit bestandener Verhaltensprüfung? Muss ich nicht wirklich verstehen, oder?
Ach ne, muss mich gerade selber korrigieren, das betrifft natürlich nicht nur §10er, sondern ebenfalls §3er.
 
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