Was passiert wenn ich keinen Sachkundenachweis habe?

Saschy

15 Jahre Mitglied
Ich hab ja jetzt seit ein paar Monaten einen Hund der noch ca 45 cm gross ist.
In NRW glaube ich brauche ich einen Sachkundenachweis um den gefährlichen Hund an die Leine nehmen zu dürfen.
Kann ich den beim Tierartzt machen? Was passiert im schlimmsten Fall wenn ich kontrolliert werde? Ist kein Listenhund.
So wie ich das verstehe muss man sich aber selbst drum kümmern oder?
Von den Behörden habe ich nur einen Steuerbescheid bekommen bis jetzt.
 
  • 28. März 2024
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Hi Saschy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Du mußt den selber beim ordnungsamt melden. die schicken Dir weitere Formulare zu.
da ist auch alles mochmal genau erklärt
 
Einen Sachkundenachweis zu machen, ist keine große Sache. Hast Du aber keinen, kann es Ärger und Unannehmlichkeiten für Dich geben.

gruß nelehi
 
Jep - genau so, wie Du die Kleine steuerlich beim Finanzamt angemeldet hast, mußt Du sie auch selbst beim O-Amt anmelden (mit Versicherungsnachweis, Chip usw.).

Die werden Dich dann zum nächstmöglichen Sachkundetest vorladen bzw. für den 20/40er kannst Du den auch bei nem zugelassenen Tierarzt ablegen. Rechtzeitig vorher bekommt man die Bögen mit Antworten zur Verfügung gestellt - ist also keine große Sache. Nur übe bitte wirklich anhand der Antworten die vorgegeben sind, nicht frei nach dem, was Du für richtig hälst. Ist wie beim Führerschein - stur nach Schema - dann bist Du auf der sicheren Seite.

Falls Du schon vorher einen Hund hattest (3 Jahre mindestens, ohne auffällig zu werden) und den neuen innerhalb von 6 Monaten nach dem vorherigen angeschafft hast, wird die vorherige "unauffällige" Hundehaltung als Sachkunde gleichgesetzt und Du kommst um den Test rum (d. h. Du sparst ein paar Euro) - gilt aber nur für 40/20er - für §3-Hunde (Anlage 1) muß man ihn immer machen.

Ordentlich beim OAmt anmelden mußt Du die Maus aber trotzdem - baldmöglichst.
 
online geht das natürlich nur steuerrechtlich.
Scheissverein.
 
Hallo Sascha,
ich komme ja auch aus Bochum, wenn du möchtest kann ich dir die Bögen zuschicken...
Im OA Bochum ist Frau Sandmann für die Hundeangelegenheiten zuständig...
Die Anmeldung von meiner Paula (Labbi Mix 7 Mon.) läuft ja auch z.Z. aber das dauert ja sowieso meistens 6-8 Wochen, bin mal gespannt ob das auch wieder 90€ kostet, oder ob 20/40er billiger in der Anmeldung sind.
 
wer nicht schnell genug hören will.
Heute haben sie mich erwischt als ich meinen Hund in einer öffentlichen
Grünanlage ohne Leine laufen liess. Das ist eine geringfügige OW sagte mir der
nützliche Herr. Aber das der Hund nicht dem OA gemeldet ist wäre schon schwerwiegender.

Weiss jemand was das kostet?(er wollts mir nicht sagen, sagte nur sie bekommen Post) Es geht nicht um nen Listi, Hund ist nur über 40cm.
Ausserdem habe ich schon emailverkehr mit der entsprechenden Dame beim OA geführt. Vielleicht bekomme ich da ja milderne Umstände. Ausserdem ist der Hund ja erst seit ein paar Wochen über 40cm. Gibts da Fristen?
 
Hi.

Schau mal hier:



Ich würde Dir empfehlen, da mal in aller Ruhe durchzustöbern.

Unter Anderem findest Du dort dies:

11
Zu § 11 (Große Hunde)

11.1
Als großer Hund im Sinne des § 11 Abs. 1 gilt ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht. Die Widerristhöhe (Schulterhöhe) des Hundes bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß (Zollstock oder ähnliches).

Auch Hunde, die die genannten Maße z.B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen dem § 11 Abs. 1. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden. Die für diese Feststellung erforderlichen Angaben können der Fachliteratur entnommen werden.

Die Halterin oder der Halter (vgl. Nr. 4.1.1) ist verpflichtet, die Haltung eines großen Hundes bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Durch die Anzeige wird die zuständige Behörde über Hundehaltungen informiert und in die Lage versetzt, das Vorliegen der Haltungsvoraussetzungen zu prüfen und die Beachtung weiterer Anforderungen an den Umgang mit großen Hunden sicherzustellen. Die Anzeige soll Angaben enthalten zur Rasse, Fellfarbe, Größe sowie zum Geschlecht, Gewicht und Alter des Hundes.

Für bestehende, bereits unter Geltung der LHV NRW angezeigte Haltungen ist eine neue Anzeige nicht erforderlich (vgl. § 21 Abs. 3 Satz 1).

Die zuständige Ordnungsbehörde hat aufgrund der Anzeige und der vorgelegten Unterlagen zu prüfen, ob das Halten des Hundes einer Erlaubnis nach § 4 bedarf. Ist die Haltung erlaub-nispflichtig, teilt sie dies der Halterin oder dem Halter mit und fordert unter Fristsetzung auf, einen Erlaubnisantrag zu stellen und das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen nachzuweisen. Ist die Haltung nicht erlaubnispflichtig, prüft die zuständige Ordnungsbehörde auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen, ob die Haltungsvoraussetzungen nach § 11 Abs. 2 vorliegen. Nummer 4.1.2 vorletzter Absatz gilt entsprechend.

Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht erfüllt den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 16.

Zitat ende

Ich würde den Hund umgehend anmelden, die erforderlichen Unterlagen (Versicherung, Chipnachweis) einreichen und die Sachkunde machen - das hättest Du schon vor Monaten tun müssen!

Gruß
tessa
 
ok das habe ich alles verstanden, welcher Tatbestand welche OW.
Aber nirgends ein Hinweis auf die Höhe der Strafe.

Macht das einen Spass das zu lesen
 
Habe heute das Schreiben vom OA bekommen, nur das ich den Hund anzeigen soll.
Kein Ordnungsgeld, nichts weiter. Bin sehr positiv überrascht.
Immerhin lief der Hund in einer öffentlichen Grünanlage ohne Leine durch die bürokratische Republik Deutschland.
Glück gehabt
 
Saschy schrieb:
Immerhin lief der Hund in einer öffentlichen Grünanlage ohne Leine durch die bürokratische Republik Deutschland.
Um Gottes Willen, was da alles hätte passieren können *AngstschweißvonderStirnputz* :eg: .
 
Gibt es eigentlich verschiedene Sachkundenachweise??

Ich habe hier zwei Fragenkataloge welcher ist denn der richtige ??

Ich habe einen GoldenRetriver
 
In NRW gibts 2. Einmal den 20/40 den Du machen musst.
Und noch einen für die Listenhunde, den kannst Du auch machen, musst Du aber nicht.
20/40 bei fast jedem TA
Den anderen beim Veterinäramt.
 
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