Was für eine Volksmeinung?

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Landkreis München - Ausgabe Würmtal vom 07.10.2000



Kommentar
Angst vor der Volksmeinung


Die Gefahren, die von Kampfhunden ausgehen, will niemand leugnen. Der
Gesetzgeber hat auf die schlimmen Vorfälle im Frühjahr mit Härte reagiert.
Er hat aber auch Spielraum gelassen und diesen Spielraum hätten die
Planegger Verwaltung und die Gemeinderäte in Fall „Cortessa“ nutzen
müssen.

„Cortessa“ ist ein Welpe. Jeder Hundebesitzer weiß, dass Welpen spitze
Zähne haben, kaum eine Beißhemmung und ungestüm sind. Dass ein fünf Monate
alter Welpe ein 16-jähriges Mädchen im Sinne eines Kampfhundes anfällt,
ist schwer vorstellbar.

Für „Cortessa“ haben sich zwei Fachärzte, darunter der oberste Veterinär
des Landkreises, ausgesprochen. Im Gemeinderat scheint das wenig zu
interessieren. Man erläßt eine Hundesatzung, die kaum überprüfbar ist und
mehr Verwirrung schafft als Ordnung. Immerhin hat man aber Abstand davon
genommen, die Gefährlichkeit von Hunden auch noch nach Schulterhöhe zu
messen.

Die Integrität des Halters von „Cortessa“ steht außer Zweifel. Der
Kripobeamte hat sich bereit erklärt, alle Auflagen zu erfüllen,
einschließlich Beißkorb für den Hund. Planegger Gemeinderäte kümmert das
nicht. Man müsse sich an die „Vorschriften“ halten, sagt die sonst so
liberale Sozialdemokratin Steigenberger.

Die hätten aber auch eine zunächst befristete Haltung erlaubt. Doch das
kam gar nicht zur Sprache. Planeggs Gemeinderäte und die Verwaltung
fürchten den Volkswillen, wenn einmal wirklich etwas passiert.


Rainer Rutz

Seit wann hört jemand auf den Willen des Volkes?

watson
 
  • 18. April 2024
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Hi watson ... hast du hier schon mal geguckt?
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