Hallo!
Ich wohne quasi nebenan, in Gelsenkirchen.Und mein Jungspund ist jetzt auch 15 Monate alt.
In NRW hat ein Anlage 1-Hund ab dem 6.Lebensmonat Maulkorb-und Leinenpflicht.
Ab dem 6.Lebensmonat kann man beim OA eine befristete Maulkorb-und Leinenbefreiung beantragen.
Diese gilt dann bis zum 24.Lebensmonat.Dann muß der Hund zum Wesenstest.
Macht man den Wesenstest in NRW vor dem 24.Lebensmonat, so muß er nach 2 Jahren wiederholt werden.Ansonsten gilt er lebenslänglich (vorausgesetzt, es passiert nix)
Während der befristeten Befreiung muß man dem OA alle 3 Monate eine Bescheinigung der HuSchu vorlegen, daß der Hund die Junghundegruppe besucht.
Ob dies nun auch gilt, wenn man den Hund nach dem 6.Lebensmonat angeschafft hat, weiß ich leider nicht.Denn dann bestand ja schon Maulkorb-und Leinenpflicht.
Ich würde mich nochmal beim Veterinäramt kundig machen und nachfragen, ob es wirklich an dem Alter der Anschaffung liegt.
Dann bleibt Euch nur, den Wesenstest zu machen oder einen Maulkorb anzuziehen.
LG,
Kirstin
Ich wohne quasi nebenan, in Gelsenkirchen.Und mein Jungspund ist jetzt auch 15 Monate alt.
In NRW hat ein Anlage 1-Hund ab dem 6.Lebensmonat Maulkorb-und Leinenpflicht.
Ab dem 6.Lebensmonat kann man beim OA eine befristete Maulkorb-und Leinenbefreiung beantragen.
Diese gilt dann bis zum 24.Lebensmonat.Dann muß der Hund zum Wesenstest.
Macht man den Wesenstest in NRW vor dem 24.Lebensmonat, so muß er nach 2 Jahren wiederholt werden.Ansonsten gilt er lebenslänglich (vorausgesetzt, es passiert nix)
Während der befristeten Befreiung muß man dem OA alle 3 Monate eine Bescheinigung der HuSchu vorlegen, daß der Hund die Junghundegruppe besucht.
Ob dies nun auch gilt, wenn man den Hund nach dem 6.Lebensmonat angeschafft hat, weiß ich leider nicht.Denn dann bestand ja schon Maulkorb-und Leinenpflicht.
Ich würde mich nochmal beim Veterinäramt kundig machen und nachfragen, ob es wirklich an dem Alter der Anschaffung liegt.
Dann bleibt Euch nur, den Wesenstest zu machen oder einen Maulkorb anzuziehen.
LG,
Kirstin