Vollzug des Landesgesetzes über gefährliche Hunde

Michael G.

Hallo,
ich bräuchte mal etwas Hilfe in Bezug auf ein Schreiben unserer Verbandsgemeinde, welches ich heute erhalten habe.
Darin werde ich darauf hingewiesen, das ich laut eigenen Angaben einen Pitbullmischling halte.Diese Rasse gilt als gefährlich.Nach § 3 LHundG benötige ich zur Haltung eine Erlaubnis.Zur Prüfung ob ich diese Erlaubnis bekommen kann, bräuchte man Unterlagen bzw. Nachweise.Die Haltung ohne Erlaubnis sei eine Ordnungswidrigkeit die mit Geldbusse usw.
Im Klartext : Ich muss einen Sachkundenachweis erbringen, das ist mir schon klar, aber man verlangt auch Nachweise wo der Chip gesetzt wurde und wann das Tier unfruchtbar gemacht wurde und zwar vom Tierarzt der das durchgeführt hat.Reichen hier nicht die Daten im Impfausweis bzw. die Bemerkung "kastriert" im Schutzvertrag des Tierheims wo wir den Hund geholt haben?
Ach ja, ich frage auch deshalb, weil wir den Hund im Juni 2000 ( ! ) aus dem Tierheim
Worms geholt haben.Jetzt kommt die Verbandsgemeinde:eg:
Klar wir machen die Sachkunde, aber die Unterlagen nach 6 Jahren beizuschaffen...deshalb die Frage ob Impfausweis und Schutzvertrag reichen.
Also wär schön, wenn mir jemand helfen könnte.

Viele Grüsse Michael:hallo:
 
  • 13. Juni 2024
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Hi Michael G. ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo MichaelG.,
da kein Bundesland etc. angeführt ist, würde ich vorschlagen, Du schaust ganz einfach mal bei 'rein...
falls Dir hier niemand weiterhelfen kann.
Dort wirst Du einen Ansprechpartner für Deine Region finden.
Toi, toi, toi
 
Hi.

Wenn Euer Hund wirklich als Pit-Mix angemeldet ist: Ist die ganze "Kampfhunddiskussion" in den Medien an Euch vorbei gelaufen im Jahr 2000 :verwirrt:

Ihr wärt in der Pflicht gewesen, Euren Hund sofort nach Verabschiedung der Rheinland-Pfälzischen Hundeverordnung (30.6.2000) korrekt anzumelden und alle Auflagen umgehend zu erfüllen, dazu muss Euch das Amt nicht lieb bitten - das ist Pflicht der Halter, dies unaufgefordert zu tun. Das ging doch wochenlang rauf und runter durchs TV und die Presse! Spätestens mit der Änderung der Verordnung in ein Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz (google mal danach) im Dezember 2004 hättet Ihr doch hellhörig werden müssen. Auch das war groß und breit in der Presse, mit Aufzählung aller Auflagen für Listenhundhalter und auch mit dem deutlichen Hinweis, dass die Meldung der Hunde und die Auflagenerfüllung unaufgefordert und unverzüglich vom Hundehalter geschehen muss.

Dass das Amt jetzt auf Euch aufmerksam geworden ist - wer weiß von welcher Seite aus. Aber wenn Ihr seit Juni 2000 einen Pit-Mix haltet und der nicht korrekt gemeldet ist (eine Anmeldung zur Hundesteuer reicht nicht!) und ihr die Auflagen nicht erfüllt habt, dann habt Ihr die ganze Zeit über Euren Hund illegal gehalten. Da könnt Ihr dem Amt dankbar sein, wenn die Euch jetzt nachträglich den Hund genehmigen und ihn nicht wegen Unzuverlässigkeit einziehen und Euch ein Haltungsverbot aufbrummen.

Gruß
tessa
 
Hallo Tessa,
der Hund ist seit Juni 2000 eben beim Odnungsamt gemeldet.Nicht nur zur Steuer.Nur weil halt damals alles "mit heisser Nadel gestrickt wurde", teilte uns das Ordnungsamt mit das wir auf einen Bescheid warten sollten:rolleyes: wie es weitergeht.Das Ordnungsamt wusste sechs Jahre lang das dieser Hund bei uns lebt.Und wir hatten seinerseits keine Lust schlafende Hunde zu wecken.Das Ordnungsamt sagte damals eindeutig, weil noch nicht alles geklärt sei sollten wir abwarten.
Aber meine Frage bezog sich letztendlich auf die schriftlichen Nachweise ob der Schutzvertrag vom Tierheim und der Eintrag über den Chip im Impf- bzw. Heimtierausweis reicht oder ob ich die Tierärztin die den Hund vor sechs Jahren im Tierheim gechipt und kastriert hat und mittlerweile nicht mehr mit dem TH zusammenarbeitet bitten muss den Nachweis zu erstellen.
Das Ordnungsamt hat mir also gar nix aufzubrummen, denn es hat sechs Jahre etwas geduldet wovon es von Anfang an informiert war, wir haben denn Hund innerhalb der gesetzten Frist nach Abholung aus dem TH ordnungsgemäss angemeldet ( und hatten da schon die erste Anzeige von Verwandten ).


Gruss Michael:hallo:
 
Michael G. schrieb:
Hallo,
ich bräuchte mal etwas Hilfe in Bezug auf ein Schreiben unserer Verbandsgemeinde, welches ich heute erhalten habe.
Darin werde ich darauf hingewiesen, das ich laut eigenen Angaben einen Pitbullmischling halte.Diese Rasse gilt als gefährlich.Nach § 3 LHundG benötige ich zur Haltung eine Erlaubnis.Zur Prüfung ob ich diese Erlaubnis bekommen kann, bräuchte man Unterlagen bzw. Nachweise.Die Haltung ohne Erlaubnis sei eine Ordnungswidrigkeit die mit Geldbusse usw.
Im Klartext : Ich muss einen Sachkundenachweis erbringen, das ist mir schon klar, aber man verlangt auch Nachweise wo der Chip gesetzt wurde und wann das Tier unfruchtbar gemacht wurde und zwar vom Tierarzt der das durchgeführt hat.Reichen hier nicht die Daten im Impfausweis bzw. die Bemerkung "kastriert" im Schutzvertrag des Tierheims wo wir den Hund geholt haben?
Ach ja, ich frage auch deshalb, weil wir den Hund im Juni 2000 ( ! ) aus dem Tierheim
Worms geholt haben.Jetzt kommt die Verbandsgemeinde:eg:
Klar wir machen die Sachkunde, aber die Unterlagen nach 6 Jahren beizuschaffen...deshalb die Frage ob Impfausweis und Schutzvertrag reichen.
Also wär schön, wenn mir jemand helfen könnte.

Viele Grüsse Michael:hallo:

Hi Michael,
um welchen Hund geht es?
Welche Nummer hat der Vertrag von uns? (damit ich mal in den alten Unterlagen wühlen kann.
Gerne auch per email oder PN.

Ich frage, weil ich im Vorstand vom Tierheim Worms sitze.

Falls die Unterlagen die du aktuell vom Tierheim noch hast nicht reichen maile uns (mich) bitte an: tierheim.worms@gmx.de
Ich bespreche mich dann mit der 1. Vorsitzenden.

Alle Infos bezüglich der Verordnung findest du hier: unter der Rubrik Verordnungen.
Da findest du auch die kpl. Sachkundeprüfung.
Mein Vorschlag: Fr. Dr. Wasmuth aus Ludwigshafen kontaktieren. Sie macht auch die erweiterte Prüfung, die für die Maulkorbbefreiung nötig ist.

Was mich jetzt nur ziemlich wundert:
Du hast den Hund 6 Jahre und hast bisher keinen Sachkundenachweis gemacht?
Da kannst du nur froh sein, das sie den Hund nicht gleich eingezogen haben.

Michael G. schrieb:
Das Ordnungsamt hat mir also gar nix aufzubrummen, denn es hat sechs Jahre etwas geduldet wovon es von Anfang an informiert war, wir haben denn Hund innerhalb der gesetzten Frist nach Abholung aus dem TH ordnungsgemäss angemeldet ( und hatten da schon die erste Anzeige von Verwandten ).

Öhm, hallo?
Du hälst den Hund seit 6 Jahren ohne Erlaubnis.
Da wäre ich jetzt erst mal ganz klein mit Hut und würde alles machen was die wollen.
Die könnten dir nämlich ganz anders.....

tessa schrieb:
Hi.

Wenn Euer Hund wirklich als Pit-Mix angemeldet ist: Ist die ganze "Kampfhunddiskussion" in den Medien an Euch vorbei gelaufen im Jahr 2000 :verwirrt:

Ihr wärt in der Pflicht gewesen, Euren Hund sofort nach Verabschiedung der Rheinland-Pfälzischen Hundeverordnung (30.6.2000) korrekt anzumelden und alle Auflagen umgehend zu erfüllen, dazu muss Euch das Amt nicht lieb bitten - das ist Pflicht der Halter, dies unaufgefordert zu tun. Das ging doch wochenlang rauf und runter durchs TV und die Presse! Spätestens mit der Änderung der Verordnung in ein Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz (google mal danach) im Dezember 2004 hättet Ihr doch hellhörig werden müssen. Auch das war groß und breit in der Presse, mit Aufzählung aller Auflagen für Listenhundhalter und auch mit dem deutlichen Hinweis, dass die Meldung der Hunde und die Auflagenerfüllung unaufgefordert und unverzüglich vom Hundehalter geschehen muss.

Dass das Amt jetzt auf Euch aufmerksam geworden ist - wer weiß von welcher Seite aus. Aber wenn Ihr seit Juni 2000 einen Pit-Mix haltet und der nicht korrekt gemeldet ist (eine Anmeldung zur Hundesteuer reicht nicht!) und ihr die Auflagen nicht erfüllt habt, dann habt Ihr die ganze Zeit über Euren Hund illegal gehalten. Da könnt Ihr dem Amt dankbar sein, wenn die Euch jetzt nachträglich den Hund genehmigen und ihn nicht wegen Unzuverlässigkeit einziehen und Euch ein Haltungsverbot aufbrummen.

Gruß
tessa

Tessa: Das sehe ich ganz genauso.....


EDIT:

Mensch Michael, jetzt hat es erst *bing* gemacht und ich weiß, wer du bist :rolleyes: :)
Man sollte doch mal ins Profil schauen......

Oh man oh man, sei WIRKLICH froh, das sie dir nicht mehr an den Karren fahren.
Mail mich an.....
 
Hi,:hallo: ,
auf deine Antwort habe ich gewartet:D .Danke erstmal für deine Infos.Kontaktieren werde ich erstmal die Sabine Waßner, das ist eine Sachverständige bzw. Tierärztin in unserem Nachbardorf die den Sachkundetest abnehmen darf.Mir geht es jetzt nicht darum was unser Ordnungsamt darf oder nicht oder was sie hätten tun können/müssen usw.Fakt ist wir haben Angie ( geb. Juli 98 ) am 19.06.2000 im Tierheim Worms geholt ( Vermittlerin Frau Grimm ) und innerhalb einer Woche beim Ordnungsamt unserer Gemeinde angemeldet ( und mit Sicherheit ein Kopie des Schutzvertrages abgegeben ).Wo das hingekommen ist....
Ich will nur wissen was an Nachweisen schriftlicher Art genügt.Ich werde jetzt einfach nochmal den Schutzvertrag kopieren sowie den Heimtierausweis und mich mit der Sachverständigen in Verbindung setzen.
Was vielleicht nicht so gut rüberkam: Ich will die Auflagen erfüllen.Aber ich denke ich kann ruhig auch mal mein Ordnungsamt kritisieren das sechs Jahre lang wusste was Sache ist und sich nicht gemeldet hat.Schade das der Ordnungsamtsleiter damals nur telefonisch mitgeteilt hat wir sollten einen Bescheid seitens des Amtes abwarten.....
Darum bin ich absolut nicht Tessas Meinung.
Ach ja, die Tierärztin die Angie kastriert und gechipt hat war Dr. Anette Hengst in Worms.
Werd jetzt mal auf die TH Worms-Homepage gehen.Jedenfalls erst mal herzlichen Dank für deine Hilfe.

Gruss Michael:hallo:
 
Die Sache ist nur die, das viele Tierärzte noch keinen erweiterten Sachkundenachweis abnehmen. Aber nur mit dem bekommst du eine offizielle Maulkorbbefreiung (nachzulesen bei uns auf der Seite, ist neu seit Juni 2006).
Deshalb frag gezielt danach......
Du darfst auch nicht bei deimen Haustierarzt die Sachkunde machen, das wird nicht anerkannt.
Dr. Bradel aus Bad Kreuznach ist auch sehr nett, dort habe ich meine Prüfung abgelegt.
Natürlich können wir vom Tierheim nochmal extra schriftlich bestätigen, das dein Hund kastriert ist - das ist ja kein großer Akt.
Fr. Grimm macht nix mehr bei uns.....
Fr. Dr. Hengst kenne ich - ist meine Haustierärztin :D
Die macht allerdings nichts mehr bei uns.
Normalerweise genügt der Schutzvertrag, da steht ja alles drin.
Aber mein Typ vom OA wollte damals bei Rufi auch eine extra Bestätigung, das er kastriert ist. Hat die 1. Vorsitzende damals auch problemlos gemacht.
Ich finde nicht, das du das OA kritisieren solltest.
Es war DEINE Aufgabe die Auflagen zu erfüllen. Die Verordnung gab es seit Ende Juni 2000 und es war DEINE Sache das zu managen.
Ich hätte das Ganze niemals so lange vor mich hingeschoben, auch wenn sich das OA nicht gerührt hat die Zeit.
Das hätte auch ganz schön ins Auge gehen können, sei froh, das die so kulant sind.
Solange du nichts schriftl. hast von damals würde ich das machen, was die verlangen und brav nicken.
 
Hallo Christiane,
die Frau Waßner ist Sachverständige für den Sachkundenachweis.Ist auch auf der Seite
der Landestierärztekammer im Ärzteverzeichnis nachzulesen.
Ich werde die vorhandenen schriftlichen Unterlagen erst mal einreichen und dann kann der Ordnungsamtsleiter entscheiden ob ihm das genügt oder nicht.Gut zu wissen das ich mich in dem Fall noch mal ans Tierheim wenden kann.
Gibt es eine Frist bis wann der Sachkundetest erfolgt sein muss?In dem Schreiben vom OA steht drin das ich den Antrag ausgefüllt bis in 14 Tagen zurückschicken soll.Heisst das auch das in diesen 14 Tagen der Nachweis absolviert werden muss?Na türlich werden wir beim OA auch anrufen.Aber wenn ich heute schon was über Fristen herausfinden kann ( mir geht es nicht um hinauszögern, sondern wieviel Zeit steht zur Verfügung, denn mit der Sachverständigen muss ich ja auch mal erst einen Termin ausmachen ).
Jedenfalls erstmal vielen Dank für deine Infos!

Gruss Michael
 
Aaahhhhh Michael. :unsicher:

Es geht um den Punkt ERWEITERTER SACHKUNDENACHWEIS, nicht den "normalen" Sachkundenachweis

Du kannst nur mit dem ERWEITERTEM Sachkundenachweis für deinen Hund eine offizielle Maulkorbbefreiung erreichen.
Der Punkt ist, das viele Sachverständige den ERWEITERTEN Sachkundenachweis noch nicht abnehmen. Ich kenne bisher nur 2: Fr. Dr. Engelhardt und Fr. Dr. Wasmuth.
Da diese in Ludwigshafen arbeiten / gearbeitet haben und dort der Test entwickelt wurde (nennt sich auch erweiterterter Sachkundenachweis nach dem Ludwigshafener Modell), sind die beiden in der Beziehung einfach Ansprechpartner Nr. 1
Wenn dir eine Maulkorbbefreiung nicht wichtig ist oder du mit deinem Hund eine BH abgelegt hast, dann wäre es egal, wo du den Test machst.
Mit einer BH kannst du auch eine Mauli-Befreiung beantragen.
Deshalb unbedingt bei Fr. Dr. Waßner nach dem ERWEITERTEN SACHKUNDENACHWEIS fragen.

Fristen gibt es in der Regel keine.
Die Theorie sollte recht schnell abgelegt sein, aber der praktische Teil kann man normalerweise ein paar Wochen rauszögern zum üben (normalerweise macht man den Test ja, wenn man einen Hund frisch aus dem Tierheim übernommen hat und dann muß man ja erst mal eine Vertrauensbasis schaffen).
Wie das bei dir jetzt aussieht weiß ich nicht.
Ich persönlich würde ihn so schnell wie möglich ablegen.
 
Hallo Christiane,
ja das mit dem erweiterten Sachkundenachweis habe ich auf der Seite der Tierärztekammer nachgelesen.Meine Frau wollte heute morgen mit Frau Waßner te-
lefonieren wie, was, wann zu regeln ist.Bei der praktischen Sachkundeprüfung denke ich auch das es eine Vorbereitungszeit geben müsste.Meine Frau hat auch auf dem Ordnungsamt angerufen, ist aber im Moment unterwegs und ich bin eben erst von der Arbeit gekommen:D .Je nach Info werde ich mich mit denen von dir genannten Personen in Verbindung setzen.Habe auch schon nach BH-Vorbereitungsterminen nach-
geschaut.

Liebe Grüsse Michael:hallo:
 
Hallo Christiane,
also meine Frau hat mit dem Ordnungsamtsleiter telefoniert und u.a. wegen der Unterlagen nachgefragt.Also Schutzvertrag wegen der Kastration ist schon mal o.k.Unser Haustierarzt kann den Chip mit einem Gerät ablesen und eine Bescheinigung
schreiben das es einen gibt und wo er sitzt.Alles Schriftliche soll in der Frist von 14 Tagen eingereicht werden d.h. es genügt auch die Nachricht das mit einem Tierarzt der die Sachkunde prüfen darf ein Termin ausgemacht wurde.Das das Ablegen der Prüfung dauert ist für das OA o.k.Meine Frau hat zum Abschluss gefragt warum erst jetzt eine Aufforderung gekommen wäre, es habe doch damals geheissen "Warten bis
Bescheid vom OA kommt".Antwort: "Ja das ist korrekt....es ist halt liegengeblieben..."
Find ich gut das der OA-Leiter dazu steht.Und wir sind ja auch bereit alles nachzuweisen.
Weiterer Anruf bei Frau Dr.Waßner in Tiefenthal wegen eines Termins.Sie nimmt seit kurzem die Sachkunde nicht mehr ab, die erweiterte hätte sie auch nicht gemacht.Sie gab meiner Frau die Nummer der Tierärztekammer.Dort gab es die Empfehlung an Frau Dr. Schall ( auch erweiterte Sachkundeprüfung ) in Schifferstadt.Also Anruf dort.
Ärztin nicht da, Auskunft durch Arzthelferin:Erweiterten gäbe es nicht mehr.Würde Hund die Prüfung gut ablegen, bekäme er zwar Maulkorbbefreiung, müsste aber ein Halti tragen.Auf jeden Fall bekommen wir jetzt erst mal von der Praxis alle erforderlichen Unterlagen zugeschickt.Ich informier dich dann weiter.
Bis dahin.

Liebe Grüsse Michael:hallo:
 
Michael, das stimmt nicht.
Laß' dir doch kein X für ein U vormachen.

Auf unserer Homepage findest du die neue Zusatzverordnung zur Maulkorbbefreiung.
Darin steht ganz klar: Erweiterte Prüfung.
Siehe hier:

Wo ist das Problem bei Fr. Dr. Engelhardt oder Fr. Dr. Wasmuth nachzufragen?
Das verstehe ich nicht. Ist euch der Weg zu weit oder was?
Die Prüfung ist ganz einfach und die beiden machen diese Prüfung schon seit Jahren.

Unser AmStaff Rico hat jetzt erst vor ein paar Wochen die erweiterte Prüfung bei Fr. Dr. Wasmuth abgelegt und daraufhin die Maulkorbbefreiung problemlos erhalten.

Das mit dem Halti ist ein alter Hut, das gab und gibt es noch. Nach Bestehen des normalen Sachkundenachweises war es schon immer möglich eine Halti-Genehmigung zu bekommen (siehe auch auf unserer Homepage - Ministerialblatt), wenn das OA gewillt war. Hier der Direktlink:
Das hat mein Hund schon im Jahr 2002 bekommen.

Ich kann dir nur Tips geben, wo du dich am besten hinwendest......alles andere liegt bei dir, obwohl ich es schade finde, wenn du deinem Hund so eine Möglichkeit der kpl. Befreiung vorenthälst.
 
Hi Christiane,
ich bin der am Pc, meine Frau hat deine Beiträge nicht gelesen und erst mal bei Frau Dr.Waßner angerufen.Der Rest lief dann wie beschrieben.Deswegen habe ich das ja dir geschrieben, damit du dich dazu äussern kannst, vorenthalten wollen wir unserer Angie gar nichts, im Gegenteil.Und ob nach Schifferstadt oder Lu fahren...Kein Problem bzw. von der Entfernung auch ohne weiteres machbar.
Heisst also im Klartext das wir uns an die von dir genannten Tierärztinnnen wenden.
Meine Frau sagt mir gerade das Frau Dr. Waßner ihr erzählt hat sie soll bei Frau Dr.
Schall anrufen, die wäre im Vorstand der Tierärztekammer, die könne bei dem Sach-
kundenachweis helfen.Am Telefon war dann die Tierarzthelferin die die "veralteten"
Auskünfte gegeben hat:rolleyes: Aber jetzt wissen wir ja Bescheid:D ;)
Halte dich weiter auf dem Laufenden.

Liebe Grüsse Michael:hallo:
 
Fr. Dr. Schall ist auch sehr kompetent.....
Sie macht auch Rassegutachten, die in der Regel bei uns akzeptiert werden.

Nur:
Fr. Dr. Wassmuth oder Engelhardt sind für mich die ersten Ansprechpartner, wenn ich mir einen Staffi zulegen würde. Sie machen diesen erweiterteten Test schon Ewigkeiten.
 
Hallo,
wir haben heute die Sachkundenachweisunterlagen geschickt bekommen.Da wir aber am erweiterten Sachkundenachweis interessiert sind, werden wir uns an Frau Dr.Engelhardt oder Frau Dr.Wassmuth wenden.

Gruss Michael:hallo:
 
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