Viele Grüße an das OA Nürnberg

Silviak88

10 Jahre Mitglied
Hallo,

heute morgen habe ich noch das Thema gelesen: viele Grüße an das OA Berlin.

Ich dachte nur heiliger Strohsack, das darf nicht wahr sein, Zustände wie in Bayern
- gibt es dan auf diesen Amt keinen vernünftigen Menschen, der diese Posse beendet?

heute mittag habe ich dann Post vom OA Nürnberg.

mein Minibulliwelpe soll 2 Kinder gebissen habe und äußerst aggressiv sein :heul: bei soviel D......heit :rolleyes:

der Kleine ist 5 Monate..... hat sicher NIEMANDEN gebissen..... steht auf keiner Liste,
und soll bis in 5 Tagen zum Wesenstest :rolleyes:

- den er a) - nicht braucht - auch nicht in Bayern (kein Listenhund)
b) - für den er zu jung ist - auch in Bayern

Ich versuche das Amt telefonisch zu erreichen, bzw. die Frau M. von der der Schrieb kommt Bandansage: mich vertritt Frau Z.

Ich rufe Frau Z. an: Bandansage: mich vertritt Frau M.

Da denkste wirklich die haben einen Vertrag mit den I enHaus.

Ich rufe meinen staatlich abgesegneten Gutachter an, der glaubt mir nicht, das es das Schreiben gibt...

Ich habe ihn eine Kopie geschickt.

- mal sehen wie es weiter geht.... zu mindest konnte ich bei euch mal etwas Dampf ablassen und ich bin wieder etwas ruhiger.
 
  • 19. April 2024
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Hi Silviak88 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das hast Du bestimmt der Rosaschirmtante zu verdanken... ich glaubs ja nicht.
Kopf hoch - das wirst Du bestimmt regeln können. Ich drück Dir die Daumen.

Lieber Gruss
Tanja
 
Momo-Tanja schrieb:
Das hast Du bestimmt der Rosaschirmtante zu verdanken... ich glaubs ja nicht.
Kopf hoch - das wirst Du bestimmt regeln können. Ich drück Dir die Daumen.

Lieber Gruss
Tanja

nööö - Ihren Mann der ist Rechtsanwalt.

Im Prinzipschaue ich noch mit einen halb lachenden Auge drauf, ich finde es nur schade, das sich das Amt nicht an seine eigenen Regeln hält.

- und das da eine Tusse etwas erfindet, ihren Mann erzählt und Jemand wegen falschen Behauptungen, OA aufscheucht

- ich habe kurz überlegt, Zivilklage wegen übler Nachrede, Beleidigung ect. ect. zum Glück gibt es eine Zeugin, die mir bestädigt, das ich/ wir diesen Tag gemeinsam verbracht haben, bzw. teilweise gar nicht hier vor Ort waren.

Dussel gehabt, ... sonst haste erst mal schlechte Karten..

- was solls kostet erst mal mein Geld (das ich nicht habe) und wenn die Tante wirklich in Ihre Schranken gewiesen wird, bekommt sie auch höchstens eine lächerliche Geldstrafe, die Sie aus der Portokasse bezahlt. (Die Leuts haben Geld)
 
Unglaublich.

Trotzdem solltest Du das nicht auf Dir sitzen lassen - Da halte ich eine Anzeige aus den oben erwähnten Gründen für völlig gerechtfertigt... :sauer:
 
- das geht leider nicht. Es würde nur eine Zivilklage gehen oder ein Schiedsgericht müsste zuerst in Anspruch genommen werden.

- dazu habe ich leider nicht die nötigen finanziellen Mittel. Die gute Dame schwimmt im Geld und eine Geldstrafe würde Sie nicht treffen.

- wenn ich im Lotto gewinnen sollte dann spende ich das Geld auch lieber. Mittlerweile geht mir die Gute am A..... vorbei. Sie ist es nicht wert, das ich meine Freizeit mit Rechtsanwälten und vor Gerichten verbringe.

Da gehe ich lieber mit meinen Stinker fröhlich, an Ihren Haus vorbei, das ärgert Sie viel mehr...
 
Mit einer Zivilklage gegen die Frau würdest Du auch etwas Gutes tun. Wenn man ihr mal beizeiten was auf die Finger gibt, wird sie solche Geschichten nicht so leicht wieder erfinden. Wenn sie einmal ungestraft davon kommt, ist das nur Bestätigung. Denn auch, wenn Ihr nicht in der Stadt gewesen seid usw., habt Ihr Ärger und Stress. ;)

Erkundige Dich doch mal, ob es nicht einen RA bei Euch gibt, der TS-Fälle oft vertritt und der Dich extrem günstig vertreten kann, zum Minimal-Streitwert oder wie das heisst.
 
Sei froh dasdu nicht gleich ein Schreiben bekommen hast deinen Hund im Tierheim
abzugeben oder einschläfern zu lassen. Ist auch schon vorgekommen beim lieben OA Nürnberg.


Warum erfindet die Gute sowas überhaupt ? Was hat sie gegen euch ??
 
Marion schrieb:
Unglaublich.

Trotzdem solltest Du das nicht auf Dir sitzen lassen - Da halte ich eine Anzeige aus den oben erwähnten Gründen für völlig gerechtfertigt... :sauer:

Dem schließe ich mich an.
Eine bodenlose Frechheit :sauer:
Ich hoffe, du kannst das aufklären.

sanna schrieb:
Mit einer Zivilklage gegen die Frau würdest Du auch etwas Gutes tun. Wenn man ihr mal beizeiten was auf die Finger gibt, wird sie solche Geschichten nicht so leicht wieder erfinden. Wenn sie einmal ungestraft davon kommt, ist das nur Bestätigung. Denn auch, wenn Ihr nicht in der Stadt gewesen seid usw., habt Ihr Ärger und Stress. ;)

Erkundige Dich doch mal, ob es nicht einen RA bei Euch gibt, der TS-Fälle oft vertritt und der Dich extrem günstig vertreten kann, zum Minimal-Streitwert oder wie das heisst.

Das denke ich auch. Ich würde die nicht ohne weiteres ziehen lassen.
Habt ihr keine Rechtschutzversicherung?

Frag mal bei nach oder bei
 
Ist es nicht schon eine Straftat, durch bewußt falsche Angaben gegenüber Behörden diese zum Handeln zu zwingen?
 
Oh manno, so ein Mist..... Ich kann gut verstehen, wie es Euch gerade geht....

Ich drücke Euch die Daumen, daß alles gut wird!
 
legolas schrieb:
Vortäuschung einer Straftat ist strafbar

Schön, wenn man dann auch noch begründen kann warum man verleumdet wurde (Rache ist einer der niedrigen Beweggründe, die eine besonder Härte der Strafe zulassen), scheint ein dummer Rechtsanwalt zu sein, oder der steht unterm Pantoffel, wer weiß, ob der nicht jedes mal wen er spät heimkommt eins mit dem rosa Plüschschirm abkriegt:eg:
 
Hallo!
Hier ist der § 164 StGB (falsche Verdächtigung:(

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Also Schreiben nehmen, ab zur Polizei und dort Strafanzeige gegen Unbekannt wegen falscher Verdächtigung stellen.

Viele Grüße
Trollmama
 
Marion schrieb:
Ist es nicht schon eine Straftat, durch bewußt falsche Angaben gegenüber Behörden diese zum Handeln zu zwingen?

- Ich müsste es beweisen können.

Seit gestern kenne ich den Namen der Dame mit Schirmchen. Ob die Anzeigen beim OA von Ihr/Ihren Mann sind weiß ich nicht. (vermute es aber)

Auskunft bekomme ich nicht wegen Datenschutz ect. das wäre aber wichtig zu wissen. Deswegen bin ich zum Rechtsanwalt, Ihn müssen die Ämter Akteneinsicht gewähren.

Da das OA Nbg sich nicht scheut erst einmal auch Welpen zu beschlagnahmen, gehe ich mal den Weg Nummer sicher.

Ich habe heute morgen meinen Geiz überwunden und war bei einen Anwalt, der für Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsrecht spezialisiert ist.

Er wirkte sehr nett und auch sehr kompetent. Er hat auch nur den Kopf geschüttelt.

Von einer Anzeige ohne Zeugen rät er mir auch ab, es würde nichts bringen.

Vielleicht bin ich restlos naiv( oder bescheuert), Ich würde alles immer noch am liebsten ruhig und ohne Anzeigen und Anwälte regeln.

- das Risiko ist mir aber zu groß, das die Stadt da weiter überzogen reagiert. Das muss unbedingt gebremst werden.

Außerdem habe ich mit einen staatlich anerkannten Gutachter gesprochen.

Letzte Woche ,hat der Hund meiner Freundin, bei Ihn, den Wesenstest bestanden. :D ( Ich hatte mit Luna geübt)

Ich hatte vor, falls Momo größer wird (es scheint ein Standartbulli zu werden), zu Ihn zu gehen.

Er konnte ebenfalls nur mit den Augen rollen und den Kopf schütteln, ist aber bereit gewesen gleich einmal mit den OA zu telefonieren, die Sache zu regeln. :unsicher:

Was bin ich froh, das der Momo schon kennt... und richtig verliebt in den Kleinen ist.

Das OA meinte bis Dienstag 7.3. solle ich Wesenstest machen und bis spätestens Fr.10.3. bei Ihnen vorsprechen und Stellung nehmen, grrrrr

Da können Sie lange darauf warten, jetz kommt erst einmal der RA und Gutachter zu Wort...:eg:

aber eine Frage an euch habe ich noch.... Ist es normal, das ich trotz aller Erfahrungen mit den OA, am liebsten mit meinen Momo hinfahren möchte, um Ihnen zu zeigen wie lächerlich das ganze ist? Bin ich so naiv oder schon blöde? :verwirrt:

legolas schrieb:
Vortäuschung einer Straftat ist strafbar

- da gibt Unterschiede. - Es wäre die Vortäuschung einer Ordnungswidrigkeit - das ist keine Straftat- auch nur eine Ordnungswidrigkeit :verwirrt:

wenn der RA nach der Akteneinsicht bestädigt, das die Dame mit Schirm aktiv war und (am besten) schriftlich Angaben beim OA gemacht hat, damit das Amt aktiv wird, DANN kann ich sie anzeigen... oder denjenigen von dem dieses Schreiben/Anruf ist:eg: , weil ich das Gegenteil beweisen kann
 
Silviak88 schrieb:
- .... Ist es normal, das ich trotz aller Erfahrungen mit den OA, am liebsten mit meinen Momo hinfahren möchte, um Ihnen zu zeigen wie lächerlich das ganze ist? Bin ich so naiv oder schon blöde? :verwirrt:



- da gibt es ein paar unterschiede. Es wäre die Vortäuschung einer Ordnungswiedrigkeit - das ist keine Straftat- auch nur eine Ordnungswiedrigkeit :verwirrt:

wenn der RA nach der Akteneinsicht bestädigt, das die Dame mit Schirm aktiv war und (am besten) schriftlich Angaben beim OA gemacht hat, damit dieses aktiv wird, DANN kann ich sie anzeigen... oder denjenigen von dem dieses Schreiben/Anruf ist:eg:
Ich wäre wahrscheinlich erstmal versucht genauso naiv zu reagieren und müßte mich wie Du zwingen hier sofort verschärft zu reagieren.
Also, du solltest dem RA vielleicht mal den § zitieren, den Trollmama hier vorhin geschrieben hat. Nicht Du mußt den Namen wissen, sondern Du erstattest Anzeige gegen Denjenigen, der diese falschen Anschuldigungen zu Papier bringen hat lassen (Die Behörde kennt den ja von der Anzeige her).
 
Leute gibts....

Das ist ja echt der Knaller. Du hast mein vollstes Beileid. Laß das nicht auf dir sitzen!
Mann, könnte ich mich aufregen:sauer:
 
Silviak88 schrieb:
Außerdem habe ich mit einen staatlich anerkannten Gutachter gesprochen.

Letzte Woche ,hat der Hund meiner Freundin, bei Ihn, den Wesenstest bestanden. :D ( Ich hatte mit Luna geübt)

Ich hatte vor, falls Momo größer wird (es scheint ein Standartbulli zu werden), zu Ihn zu gehen.

Ich finde die entsprechende Stelle jetzt nicht mehr, aber ich hab' 'was in Erinnerung, dass zumindest in NRW der Pruefer mindestens ein halbes Jahr lang keinen Kontakt zu dem geprueften Hund haben darf. Mach' Dich da auf jeden Fall 'mal mit Deinem lokalen Gesetz vertraut, und auch mit den daran haengenden Durchfuehrungsverordnungen!

Silviak88 schrieb:
Das OA meinte bis Dienstag 7.3. solle ich Wesenstest machen und bis spätestens Fr.10.3. bei Ihnen vorsprechen und Stellung nehmen, grrrrr

Die koennen Dich ohne Anhoerung zum Test zitieren? Bis zum 7.3. ist es noch genau 1 Werktag, naemlich der Montag. Das ist doch voelliger Bullshit.

Silviak88 schrieb:
Da können Sie lange darauf warten, jetz kommt erst einmal der RA und Gutachter zu Wort...:eg:

Mach' das auf jeden Fall!

Silviak88 schrieb:
aber eine Frage an euch habe ich noch.... Ist es normal, das ich trotz aller Erfahrungen mit den OA, am liebsten mit meinen Momo hinfahren möchte, um Ihnen zu zeigen wie lächerlich das ganze ist? Bin ich so naiv oder schon blöde? :verwirrt:

Da solltest Du Deinem Impuls widerstehen, denn bei saemtlichen OAs die ich kenne, darf der Hund garnicht erst das Haus betreten. Das gaebe dann nochmal Extra-Mecker, und Du willst es Dir nicht mit denen persoenlich vermiesen, selbst wenn Du offensichtlich Recht hast.

Silviak88 schrieb:
da gibt Unterschiede. - Es wäre die Vortäuschung einer Ordnungswidrigkeit - das ist keine Straftat- auch nur eine Ordnungswidrigkeit :verwirrt:

Einen Hund 2 Kinder beissen zu lassen waere eine Ordnungswidrigkeit? :verwirrt:
 
PerlRonin schrieb:
Ich finde die entsprechende Stelle jetzt nicht mehr, aber ich hab' 'was in Erinnerung, dass zumindest in NRW der Pruefer mindestens ein halbes Jahr lang keinen Kontakt zu dem geprueften Hund haben darf. Mach' Dich da auf jeden Fall 'mal mit Deinem lokalen Gesetz vertraut, und auch mit den daran haengenden Durchfuehrungsverordnungen!


- ich habe das für Bayern noch nie gehört. Sicherheitshalber schauen wir aber nach, bevor wir da eine Überraschung erleben...

Die koennen Dich ohne Anhoerung zum Test zitieren? Bis zum 7.3. ist es noch genau 1 Werktag, naemlich der Montag. Das ist doch voelliger Bullshit.

- in Bayern wird üblicherweise erst die Beschlagnahmung durchgeführt, dann kann der HH dagegen klagen. dauert von 8 - 24 Monaten. Solange sitzt der Hund meist im TH fest.

Der Brief vom OA war von deren Seite fast noch vorsichtig formuliert, wenn ich das obige nicht erfülle, bzw sich rausstellt das der Kleine aggressiv wäre, könnten Sie Ihn beschlagnahmen.

Das Sie nur Leinenzwang angeordnet haben(ohne Maulkorb) ist schon sehr sehr selten und fast freundlich zu werten....

Im Prinzip würde ich den Wesenstest sogar machen, sogar sofort Momo würde sicher bestehen, er kommt in 95 % (außer bei Katzen und Freßbaren), sogar beim spielen und Ablenkung, macht inzwischen Sitz, geht (ohne Leine) fast bei Fuß ect.

- aber warum?? Er ist weder Listenhund (zumindest noch nicht) und selbst ein Standartbulli muss laut. Verordnung im 1. Jahr eine vorübergehende Befreiung bekommen und erst ab 12 Monaten, meist mit 15 Mon. zum Wesenstest.

- So steht es auch auf der Seite des Nbg er Umweltamtes.

wenn Sie den Test wollen - ok, für uns - aber dann nach Ihren festgelegten Vorschriften. - wollen Sie eine extra Begutachtung, können Sie gerne kommen oder dies mit normaler Frist anordnen. Wer anordnet zahlt dann auch...





Da solltest Du Deinem Impuls widerstehen, denn bei saemtlichen OAs die ich kenne, darf der Hund garnicht erst das Haus betreten. Das gaebe dann nochmal Extra-Mecker, und Du willst es Dir nicht mit denen persoenlich vermiesen, selbst wenn Du offensichtlich Recht hast.

Das kenne ich hier eigentlich anders. Im Nürnberger Amt ist sogar üblich, das die Hunde der Mitarbeiter mit zum Dienst kommen.

Tanja hat erzählt, das die Mitarbeiterin in Fürth, eine Schublade mit Leckerli hat, damit sie alle Hunde auf Ihren Schoß locken kann. :love:
aus Zirndorf, Schwabach und umliegenden Gemeinden kenne ich es auch nur so und das gefällt mir eigentlich recht gut.


Einen Hund 2 Kinder beissen zu lassen waere eine Ordnungswidrigkeit? :verwirrt:

Neee, die Ordnungswidrigkeit, wäre das unerlaubte Halten eines Sokas.... laut Amt

Anzeige wegen fehlender Finger oder Verletzungen der Kinder gibt es nicht...

Wie auch? - es ist ja nichts passiert oder vorgefallen, wo sollen dafür Beweise herkommen...

Trollmama schrieb:
Hallo!
Hier ist der § 164 StGB (falsche Verdächtigung:(

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Also Schreiben nehmen, ab zur Polizei und dort Strafanzeige gegen Unbekannt wegen falscher Verdächtigung stellen.

Viele Grüße
Trollmama

DANKE das erspart mir sehr viel Sucherei.

Der Rechtsanwalt hatte es angesprochen und ich wollte es zuhause nachlesen.
Wenn er bei der Akteneinsicht feststellt, vom wen die Anzeige beim Amt aus ging, werde ich das dann sofort anzeigen.
 
Hallo Silvi, :( :( :(
Hab es soeben gelesen, das gibt´s doch nicht.
Dein Kleiner kann doch noch nicht älter wie 4 oder 5 Monate alt sein.
So wie ich das gelesen hab, hast Du dem Polizisten doch noch Kaffee angeboten.:love: :uhh:
Ich hab gemeint die Angelegenheit wäre damit gegessen.

Es gibt "Frauen" die wissen aus lauter Langeweile nicht, wie sie einem anderen Menschen ein´s reinwürgen können.
Diesem verrotteten Plüschschirm, fehlt arbeit:sauer: :rot: :wut: :box:

Reg mich jetzt wieder tierisch auf, wenn ich das meinem Mann erzähle. Heute morgen hat er noch nach dem Stand der Dinge gefragt.:unsicher:
(hättest) kann man jetzt immer im nachhinein sagen, eine Anzeige machen sollen wegen Körperverletzung.

Hab nicht gewußt, das es so schwer ist einen Hund zu besitzen.
Ihr macht mir richtig Angst, wenn ich an Socke denke. :( :(
Wenn Socke mal zu beißt, schmier ich mir das Blut um´s "Maul", dann könnten sie mich einsperren.
Silvi, ich denke an Dich, wir älteren Damen müssen zusammen halten, wir haben doch Lebenserfahrung u. Durchsetzungsvermögen. Kann Deine Tochter da nicht´s machen.:unsicher:
Soviel wie ich weiß, wird der Test doch erst mit 15 Monaten gemacht. Du kannst doch keinen Welpen oder Junghund prüfen.


Gruß Sockemama
 
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